Faustino P., Réne M. und Josef B. und die toten Zwangsarbeiter: Die Folgen der „Arbeitserziehung“ in Etzenhofen und Saarbrücken
Die Haftgründe „Arbeitsbummelei“ und „Arbeitsvertragsbruch“ führten zur Einweisung in ein Arbeitserziehungslager
Die Haftgründe „Arbeitsbummelei“ und „Arbeitsvertragsbruch“ führten zur Einweisung in ein Arbeitserziehungslager
Kein Sondergericht, sondern zwei Konzentrationslager
Von der Möglichkeit der Entlassung aus einem Konzentrationslager und der Unmöglichkeit, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Die Delikte „Arbeitsverweigerung“ und „Arbeitsvertragsbruch“
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