Johann B., Emil L., Vater und Söhne F., Jakob W. und Johann L. und die Anklage wegen Hochverrats
Gefängnishaft, Konzentrationslager, Hinrichtung, aber auch Entlassung
Gefängnishaft, Konzentrationslager, Hinrichtung, aber auch Entlassung
Verfahren gegen Saarländer vor dem Sondergericht Saarbrücken und dem Volksgerichtshof.
Alter und Krankheit, aber auch ein von der verordneten NS-Ideologie abweichender Lebensstil führten zur Einweisung in ein Konzentrationslager.
Die Haftgründe „Arbeitsbummelei“ und „Arbeitsvertragsbruch“ führten zur Einweisung in ein Arbeitserziehungslager
Von der Möglichkeit der Entlassung aus einem Konzentrationslager und der Unmöglichkeit, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Die Delikte „Arbeitsverweigerung“ und „Arbeitsvertragsbruch“
Arbeitsverweigerung im Maßnahmenstaat und deren Folgen
Zwei Leben, zwei Winkel, eine sexuelle Orientierung
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