„Use your Mouth“ – Ein Mundwerk im Wortsinn
Der „Platz des Unsichtbaren Mahnmals“ im Spiegel der Landesgeschichte der späten 1980er Jahre
Der „Platz des Unsichtbaren Mahnmals“ im Spiegel der Landesgeschichte der späten 1980er Jahre
Interniertenzahlen und das Ausmaß des Terrors
Als „asozial“ oder als „Berufsverbrecher“ stigmatisierte KZ-Häftlinge hatten keinen Anspruch auf Entschädigung.
Gefängnishaft, Konzentrationslager, Hinrichtung, aber auch Entlassung
Verfahren gegen Saarländer vor dem Sondergericht Saarbrücken und dem Volksgerichtshof.
Alter und Krankheit, aber auch ein von der verordneten NS-Ideologie abweichender Lebensstil führten zur Einweisung in ein Konzentrationslager.
Die Haftgründe „Arbeitsbummelei“ und „Arbeitsvertragsbruch“ führten zur Einweisung in ein Arbeitserziehungslager
Von der Möglichkeit der Entlassung aus einem Konzentrationslager und der Unmöglichkeit, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Die Delikte „Arbeitsverweigerung“ und „Arbeitsvertragsbruch“
Arbeitsverweigerung im Maßnahmenstaat und deren Folgen
Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes
Trierer Straße 2-4
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/21079-718
E-Mail: s.graf@lpb.saarland.de