Die Anklage „Hoch- und Landesverrat“ hatte für die davon betroffenen Saarländer unterschiedliche Folgen.
Diese Anklage konnte die Einweisung in ein Konzentrationslager nach sich ziehen, Gefängnis zur Folge haben oder die Dienstverpflichtung zur Arbeit in der Montan- und Schwerindustrie im Saarland bedeuten. Ein Blick in die überlieferten Archivmaterialien, genauer in die im Landesarchiv Saarbrücken verwahrten Landesentschädigungsakten und der darin enthaltenen Verfolgungsberichte ergibt, dass der Haftgrund Hoch- und Landesverrat vor allem Männer aus dem Saarland betraf, die nach dem 13. Januar 1935 nach Frankreich geflohen waren.
Einer dieser Männer war Lorenz H. aus Eschringen. Als SPD-Mitglied und Status quo-Anhänger musste auch er im Alter von 35 Jahren nachdem am 15. Januar das Ergebnis der Abstimmung vom 13. Januar 1935 feststand das damalige Saargebiet verlassen. Als Mitglied des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und der SPD hatte er sich für den Erhalt des Status quo eingesetzt. Das hieß, er warb dafür, dass das Saargebiet angesichts der in Deutschland regierenden Nationalsozialisten entgegen der seit 1920 im Saargebiet parteiübergreifenden Zustimmung doch nicht an Deutschland rückgegliedert werden sollte. Stattdessen solle, bis sich die politischen Verhältnisse in Deutschland änderten, das Saargebiet weiterhin unter der Verwaltung einer vom Völkerbund in Genf eingesetzten Regierungskommission bleiben. Lorenz H. warb dafür, in dem er Flugblätter verteilte und bei Informationsveranstaltungen als Saalordner aktiv war. Es bestand kein Zweifel darüber, was ihn erwartete, wäre er geblieben. Davon hat er in seinem Antrag auf Entschädigung (LA SB LEA 11050) berichtet.

Verfolgungsbericht von Lorenz H. (LA SB, LEA 11050)
Im Vorfeld der Abstimmung waren die Mitglieder der für den Anschluss an NS-Deutschland eintretende Deutsche Front auch vor seinem Haus aufgetreten und hatten bei ihrem Fackelzug eine ihn darstellende Strohpuppe in Brand gesetzt und zuvor mit einem Messer durchbohrt.
Nach der Abstimmung vom 13. Januar 1935: Fluchtpunkt Frankreich
Wie viele hundert andere Saarländer ging der Bauhandwerker allein über die Grenze nach Frankreich und teilte deren Schicksal: Zuerst der Aufenthalt in einem Auffanglager in Montauban im Süden Frankreichs und von dort 1937 zurück in den Norden des Landes an die Loire nach Blois und Monteaux. Dort erfolgte nach Kriegsbeginn im September 1939 auch für ihn die Internierung als „Feindlicher Ausländer“. Danach wurde auch er in die Französische Armee als sogenannter Prestatär eingegliedert. Dieses Verfahren sah vor, dass in Frankreich lebende Ausländer, die vor der Verfolgung hier her geflohen waren, zu einer Art Gegenleistung für das Gastland verpflichtet wurden. Diese bestand darain, dass sie nach ihrer Internierung als Zivilarbeiter in mit Ausländern besetzten Arbeitskommandos eingegliedert wurden und in der Landwirtschaft, beim Straßenbau oder in der Industrie arbeiteten.
Zur Zeit des Westfeldzugs der Wehrmacht im Mai 1940 wurde er auch als Soldat in dem östlich von Orléans stationierten 83. Infanterieregiment Auxerre eingesetzt. Das Regiment sollte sich der heranrückenden Wehrmacht entgegenstellen, so Lorenz H. in seinem Verfolgungsbericht. Doch der Leutnant zog sich, so schildert es Lorenz H., zurück und überließ das von der Wehrmacht bereits aufgebrachte Regiment sich selbst. Lorenz H. schlug sich die rund 200 Kilometer nach Blois durch. Nach dem Waffenstillstandsabkommen wurde er demobilisiert. Er heiratete in Blois im März 1941 seine Frau Lucienne. Fünf Wochen später erhielt er die Warnung, dass ein deutscher Militärvertreter nach seiner Adresse gefragt hätte. Lorenz H. lebte damals in Monteaux, in der von NS-Deutschland besetzten Zone und entschied sich der drohenden Verhaftung zu entgehen. Daher wollte er in die noch nicht von den Deutschen besetzte Zone im Süden Frankreichs in Richtung Toulon mit dem Ziel Le Cannet wechseln. Die Präfektur seines bisherigen Wohnorts hatte ihn mit einem französischen Pass auf den Namen „René Maques“ versorgt. Er ging allein, da seine Ehefrau noch zwei halbwüchsige Kinder aus einer früheren Beziehung hatte und als Französin nicht gefährdet war. Lorenz H. rettete sich mit Hilfe eines falschen Passes in die bis zum 11.November 1942 unbesetzte Südzone in Richtung Toulon. Dort wurde er bereits am 6. Juli 1942 verhaftet.
„There are ways“: Von wenigen und vielen, von Verfolgung und Rettung
Dass der Übertritt in die Südzone keine Sicherheit vor einer Verhaftung bot, das bezeugt der amerikanische Journalist und Altphilologe Varian Fry (1907-1967). Er kam im Auftrag des Emerceny Rescue Committee (ERC) direkt nach dem Waffenstillstandsabkommen im Juni 1940 nach Marseille, um dort gestrandeten Kunstschaffenden, Politiker:innen und Journalist:innen zur Flucht in die USA zu verhelfen. Davon erzählt er in seinem 1945 erschienenen Buch „Surrender on demand“. Die deutsche Ausgabe unter dem Titel „Auslieferung auf Verlangen. Die Rettung deutscher Emigranten in Marseille 1940/1941“ erschien erst im Jahr 1986.
Der Titel verweist auf einen gleichlautenden Passus in Paragraph 19, Absatz 2 des Waffenstillstandabkommens zwischen Frankreich und Deutschland. Dieser sah vor, dass Frankreich auf Verlangen Deutschlands Geflüchtete ausliefern musste. Varian Fry, der mit seiner Mission in Marseille im Zentrum der 2023 erschienenen Netflix-Serie „Transatlantic“ steht, half vor allem prominenten Menschen aus Europa in die USA zu entkommen. Der deutsche Exilschriftsteller Hans Sahl, der Fry assistierte und selbst mit dessen Hilfe im April 1941 nach den USA entkommen konnte, hat über diese Zeit in seinem 1959 erschienenen Roman „Die Wenigen und die Vielen“ Zeugnis abgelegt. Dabei blieb ihm ein Satz von Fry im Gedächtnis, der dessen unermüdliches Engagement zeigte, wenn es darum ging, Wege aus der Gefahr zu finden: „There are ways, there are ways“, sagte Fry, wenn verzweifelte Menschen bei ihm vorsprachen. Die Gedenkstätte Yad Vashem verlieh Fry für seine Verdienste um die Rettung verfolgter Menschen 1994 den Titel eines „Gerechten unter den Völkern“. Varian Fry hatte sich vor allem um Menschen gekümmert, die aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung als Politiker, Journalist oder Kunstschaffender öffentlich gegen den Nationalsozialismus Position bezogen hatte und deshalb nach Frankreich geflohen waren. Doch die Not und die Hoffnung auf Flucht an einen sicheren Ort verband alle Ausländerinnen und Ausländer, insbesondere aus NS-Deutschland, die in die Südzone geflohen waren. Dort regierte die mit den Nationalsozialisten kollaborierende Regierung des État francais (1940-1944). Sie hatte ihren Sitz im Kurort Vichy.
Doch nach Amerika zu entkommen, das war für Lorenz H. nicht möglich gewesen. Nach seiner Verhaftung am 6. Juli 1942 verbrachte Lorenz H. in einem Marseiller Gefängnis zwei Monate Einzelhaft. Von dort kam er in das Fort St. Nicolas, eine Festung bzw. Zitadelle am alten Hafen von Marseille. Dort musste er nach seinen Angaben bis August 1943 Zwangsarbeit leisten. Dann erfolgte die Überführung in das Gefängnis Cherche-Midi bei Paris, wo er drei Wochen bis zum Transport nach Saarbrücken blieb. Er erreichte nach seinen Angaben Anfang September das Gestapo-Lager Neue Bremm. Ein Blick in das Livre Mémorial zeigt, das von Paris am 30. August der Transport I.127 mit 43 Franzosen abging, der am 1. September Saarbrücken erreichte. Er traf, so schreibt er, in dem Transport auch auf Landesleute, die jedoch wie er nicht mitgezählt wurden. Das Livre Mémorial verzeichnet nur die verschleppten Französ:innen, aber auch in Frankreich lebende Spanier:innen oder Algerier:innen.
Fehlende Dokumente: Zeugen für die Haft in einem Lager gesucht!
Da Lorenz H. über das Datum des Transports von Paris nach Saarbrücken keine genauen Angaben macht, kann er auch mit dem Transport I.132 gekommen sein. Dieser ging am 6. September 1943 vom Gare de l’Est in Paris ab und erreichte Saarbrücken am 7. September. Diese Ungenauigkeit der Datierung wurde zum Problem, als er um Wiedergutmachung für den durch die Haft verursachten Schaden an Gesundheit. Ebenso klagte er wegen der verfolgungsbedingten Inhaftierung in Frankreich und des Lebens im Versteck und des damit verbundenen wirtschaftlichen Schadens auf Entschädigung. Lorenz H. konnte jedoch wie viele andere Inhaftierte seine Haftzeiten mittels Entlassungsscheinen und anderen aussagekräftigen Dokumenten nicht belegen. Dementsprechend wurde in den Antragsformularen für Entschädigungen nach Personen gefragt, die einen Aufenthalt in einem Lager oder Gefängnis bezeugen konnten. Auch Lorenz H. musste Zeugen nennen. Deren Aussagen lagen den Anträgen bei und wurden ins Deutsche übertragen, da beide in französischer Sprache vorlagen bzw. von Franzosen getätigt worden waren. So gibt er einen Mann mit Namen H. Couret aus Nancy an, der mit ihm im Gestapo-Lager Neue Bremm gewesen wäre. Das Livre Mémorial verzeichnet keinen aus Frankreich deportierten Mann mit diesem Namen. Daher kann es sein, dass es sich bei H. Couret um eine sogenannte „Direkteinweisung“ handelte. Derart, dass er aus einem Gefängnis im besetzten Lothringen in das Gestapo-Lager Neue Bremm kam. Da die meisten Akten der Gestapo Saarbrücken verloren gingen, gibt es dazu keine Dokumente, die das belegen könnten. Daher waren Zeugenaussagen notwendig. Dabei fällt auf, dass der Name dieses Mithäftlings identisch ist mit dem Nachnamen der beiden Kinder, die aus einer früheren Verbindung der Ehefrau von Lorenz H. stammten. Das geht aus der Entschädigungsakte von Lorenz H. hervor.
Exkurs: Von falschen Zeugen in echten Briefen
Vielleicht handelt es sich daher bei der Erwähnung eines H. Couret um eine Gefälligkeit. Es gibt zum Beispiel in einem anderen Verfahren den Fall eines weiteren aus Frankreich in das Gestapo-Lager Neue Bremm transportierten Saarländers. Hier liegt der Verdacht einer Gefälligkeit nahe. So bezeugt in einer Entschädigungsakte (LA SB LEA 11835) ein französischer Mitgefangener in einem der Akte beigefügten Brief seinen und damit auch den Aufenthalt des Antragsstellers im Lager Neue Bremm. Dieser Franzose war jedoch laut Livre Mémorial direkt von Compiègne in einem Sammeltransport I.229 am 18. Juni 1944 in das Konzentrationslager Dachau verschleppt worden. Er erklärt hingegen in dem Brief, dass er im Januar 1944 in Saarbrücken gewesen war, wohin er mit einem Transport aus Paris gekommen sei. Es ist belegt, dass es am 10. Januar 1944 einen Transport von Paris nach Saarbrücken gab, der dort 11. Januar 1944 ankam. Der Saarländer mag mit diesem Transport gekommen sein, jedoch wurde er als Deutscher in den Transportlisten, welche die Grundlage des Livre Mémorial bilden, nicht aufgeführt. Das erklärt die Notwendigkeit, dass er Menschen angab, die seinen Aufenthalt im Lager bezeugten, damit er dafür eine Entschädigung erhalten konnte. Woher er den Briefschreiber und vermeintlichen Zeugen kannte, bleibt offen.

Ein echter Brief und doch ein falsches Zeugnis über den Aufenthalt im Gestapo-Lager Neue Bremm. Quelle: LA SB, LEA 11835
Der Briefschreiber erklärte, dass der Mitgefangene aus dem Saarland den mit ihm verschleppten, erkrankten Franzosen im Lager Erste Hilfe geleistet habe. Daran könne er sich sehr gut erinnern, beteuerte er. Es sei ein Transport von 84 Männern gewesen, so seine weitere Behauptung. Der Transport I.169 vom 10./11. Januar 1944 aus Fresnes war jedoch mit 43 Männern besetzt. Auch sei er selbst, so der Briefschreiber in eigener Sache, dann im April 1944 von Saarbrücken in das Konzentrationslager Sachsenhausen gekommen. Die Männer, die am 11. Januar aus Paris in Saarbrücken ankamen, wurden aufgeteilt und nach Buchenwald und – zumindest das stimmt – nach Sachsenhausen weitertransportiert. Das geschah jedoch laut Livre Mémorial bereits bis Anfang März und nicht, wie von ihm behauptet, Anfang April 1944.
Fakt ist jedoch, dass der Briefschreiber wie auch der weitere, im Brief erwähnte Zeuge und Mitgefangene nie im Gestapo-Lager Neue Bremm gewesen waren, sondern fast ein halbes Jahr später, am 18. Juni 1944 direkt von Frankreich nach Dachau verschleppt worden waren, wo sie am 20. Juni 1944 registriert wurden. Daher sind solche Aussagen besser genau zu betrachten und nachzurecherchieren. Bereits damals wurden vom Landesentschädigungsamt derlei Angaben überprüft. So wurden Verwaltungen, Rathäuser und Einwohnermeldeämter, auch im Ausland angeschrieben, um Auskunft über die Rechtmäßigkeit der gemachten Angaben zu erhalten.
Unerwartete Funde: Ein echter Zeuge und ein historisches Dokument
Ungeachtet dessen gibt es auch Zeugenaussagen, die eine genaue Datierung eines Ereignisses während des Aufenthalts im Gestapo-Lager Neue Bremm zulassen. Das zeigt wiederum der Fall von Lorenz H. Auch hier ging das Landesentschädigungsamt der Behauptung nach, dass ihm ein französischer Arzt nach einem Angriff des ehemaligen SS-Angehörigen und Wachmanns Heinrich Hornetz geholfen und ihn, so gut es möglich war, medizinisch versorgt habe. Den Zeitpunkt seines Eintreffens im Gestapo-Lager Neue Bremm gibt Lorenz H. mit „Anfang September“ 1943 an. Transporte aus Paris erreichten Saarbrücken am 1., 7., 14., 21. September. Daher könnte er am 1.ten oder 7. September 1943 in das Lager gelangt sein. Den Vorfall, den er beschreibt und bei dem er schwer am Auge verletzt wurde, lässt sich aufgrund eines der Akte (LA SB LEA 11051, Blatt 22) beigefügten Schreibens datieren. Es stammt von der Tochter Renée Quenouille des aus Sarlat stammenden Röntgenarztes René Quenouille, der vor seiner Verhaftung im Sommer 1943 bei Paris eine Praxis führte. Dieser hatte mit seiner Ehefrau Widerstand gegen die Nationalsozialisten geleistet, indem im besetzten Teil Frankreichs gelandeten Fallschirmspringern aus England half, in die unbesetzte Südzone zu gelangen.

Der Widerstandskämpfer René Quenouille kam für zwei Tage in das Gestapo-Lager Neue Bremm: Bildquelle: Hamburger Gedenkstätten
Dabei wurde er, seine Frau und die beiden Töchter verhaftet. Während die Frauen wieder freigelassen wurden, kam er mit dem Transport I.142 von Paris am 12. Oktober 1943 in das Gestapo-Lager Neue Bremm. Bereits am 14. Oktober wurden die 45 Männer in das Konzentrationslager Mauthausen bei Linz weitertransportiert, wo sie am 16. Oktober 1943 ankamen.
Der Vorfall, der zu den schweren Verletzungen von Lorenz H. führte, denen sich Dr. Quenouille annahm, muss demnach am 12.ten oder 13. Oktober 1943 stattgefunden haben. Lorenz H. beschreibt, dass er zur Toilette musste. Dabei war verlangt, im Laufschritt zu den Latrinen unterwegs zu sein. Aufgrund seines Rheumas konnte er jedoch nicht so schnell laufen, worauf ihn der Aufseher Heinrich Hornetz schlug und auf den am Boden liegenden wehrlosen Mann eintrat. Davon trug er eine Verletzung an der Schulter davon. Durch den Tritt mit dem Absatz des Schuhs des Aufsehers entstand eine sehr schwere Verletzung am Auge. Er schreibt, dass das linke Auge aus der Höhle getreten war. Dr. Quenouille kümmerte sich um ihn und diagnostizierte, dass er einen großen Schaden am Auge davontragen werde. Damit hatte Lorenz H. einen Zeugen gefunden, der den Aufenthalt im Lager bezeugen konnte und zudem den Grund für einen bleibenden gesundheitlichen Schaden. Denn eine solche Situation bleibt im Gedächtnis. Jedoch fiel die Antwort auf dem Papier des zahnärztlichen Dienstes des Pariser Kaufhauses Lafayette nicht günstig aus. Die Tochter von René Quenouille, Renée Quenouille teilte dem Landesentschädigungsamt mit, dass ihr Vater in einer Schule im Hamburg-Rothenburgsort am 21. April 1945 ermordet worden war. René Quenouille war von Mauthausen am 17. Juli 1944 in das Konzentrationslager Neuengamme in Hamburg-Bergedorf überstellt worden. Dort leitete er im Krankenrevier die Röntgenabteilung. Er wurde später einer der Betreuer der 20 Kinder, die aus dem Konzentrationslager Auschwitz in das Konzentrationslager Neuengamme gebracht worden waren, um an ihnen medizinische Versuche vorzunehmen. Die heranrückende Front der britischen Befreier führten dazu, dass die Kinder und ihre Betreuer am 21. April 1945 ermordet wurden, um Spuren dieses Verbrechens zu tilgen. Dazu hatte man sie in eine Schule am Bullenhuser Damm in Hamburg-Rothenburgsort gebracht.

Brief der Tochter von René Quenouille, in dem sie vom Tod ihres Vaters berichtet. Quelle: LA SB, LEA 11050.
Das Schreiben in der Akte von Lorenz H. belegt zudem den Umstand, dass Dr. René Quenouille nicht direkt von Paris nach Mauthausen kam, sondern davor wenige Tage im Lager Neue Bremm verbracht hatte. Das war bislang wenig bekannt. Der Brief der Tochter ist deshalb zweifellos ein historisches Dokument.
Zwar wurde damit die Absicht verfehlt, den Aufenthalt von Lorenz H. im Gestapo-Lager Neue Bremm letztgültig zu beweisen, aber aus heutiger Sicht ist dieser Beweis dank des Livre Mémorials im Zusammenhang mit dem Brief der Tochter René Quenouilles erbracht: Lorenz H. war im Gestapo-Lager Neue Bremm über mehrere Wochen in Haft gewesen. Jedoch führte sein Weg von dort nicht wie für René Quenouille in ein Konzentrationslager oder wie bei anderen Mitgefangenen in ein Gefängnis.
Drei Monate im Gestapo-Lager Neue Bremm und dann…
Lorenz H. blieb nach dem Angriff auf ihn noch bis zum 16. Dezember 1943 im Gestapo-Lager Neue Bremm. Er schreibt in seinem Verfolgungsbericht, dass er im Saarbrücker Schloss, dem Sitz der Gestapo, mehrfach vernommen wurde. Der Vernehmer, so schreibt er, schickte ihn am Ende seiner Haftzeit im Lager Bremm nicht mehr dorthin zurück, sondern ins Gefängnis Lerchesflur und verfügte seine Entlassung. Dabei gab er folgenden Dialog zu Protokoll: Seine Verurteilung erfolge nach dem Krieg und „in Ihrem früheren Wohnort können Sie nicht bleiben. Sie kommen zur O.T. nach Norwegen oder Italien.“ Nach seiner Entlassung ging der gelernte Bauwerker zu seiner Schwester nach Eschringen. Dort erreichte ihn die Einberufung zur Organisation Todt, sprich O.T., über eine hiesige Firma nach Neu-Isenburg bei Frankfurt. Dort hatte er sich am 28. Februar 1944 einzufinden. Als Einsatzort wurde ihm Italien mitgeteilt. Am 1. März kam er nach Genua. Am 5. Juli 1944 floh er und schlug sich zu seiner in Monteaux lebenden Ehefrau durch. Dort hielt er sich von Juli 1944 bis Februar 1945, so seine Angabe, versteckt. Nach der Befreiung wurde die gemeinsame Tochter Christiane am 27. Mai 1945 geboren. Die Familie kehrte mit ihr und den zwei Kindern, die damals bereits Jugendliche waren am 1. April 1946 nach Saarbrücken zurück. Lorenz H. nahm eine Arbeit in der öffentlichen Verwaltung an. Für ihn und seine Familie waren Krieg und Verfolgung vorüber.
Pragmatismus schlägt Ideologie: Dienstverpflichtung anstatt Lager- oder Gefängnishaft
Lorenz H. war kein Einzelfall. Es gab noch weitere Saarländer mit einer ähnlichen Verfolgungsgeschichte. Dazu zählte Peter K. (LA SB, LEA 1185) Er wurde 1903 in Obervölklingen geboren. Der Hüttenarbeiter war Mitglied in der KPD. Er floh im Januar 1935 mit seiner Familie nach Frankreich. Auch er durchlief mehrere Auffanglager im Süden Frankreichs und wurde 1940 als sogenannter Prestatär einem mit Ausländern besetzten Arbeitskommando zugeteilt, welche der Französischen Armee angegliedert waren. Er wurde in Folge der Besetzung der vormals noch freien Südzone im November 1942 durch NS-Deutschland 1943 verhaftet. Er gelangte über Paris im August oder September 1943 in das Gestapo-Lager Neue Bremm. Belege für seine Haftzeit im Gestapo-Lager Neue Bremm fehlen, daher bezeugte seine Mutter mit einer handschriftlichen Erklärung, dass ihr Sohn dort interniert war (LA SB, LEA 11185, Blatt 15) Im Oktober 1943 wurde er nach Völklingen entlassen. Wie er diese Zeit verbrachte, darüber fehlen die Angaben. Vermutlich wurde er als Hüttenarbeiter zum Dienst in den Röchlingschen Eisen- und Stahlwerken (RESW) Völklingen dienstverpflichtet. Er verstarb am 21. Mai 1945 im nordhessischen Ellershausen, wohin er wohlmöglich evakuiert worden war. Ob er dort allein oder mit seiner Familie gekommen war, bleibt offen. Seine Frau war mit den Kindern bis zur ihrer Ausweisung am 21.01.1944 in Frankreich geblieben. Auch das kam oft bei den nach Frankreich mit ihren Familien emigrierten Saarländern vor. Während die Ehemänner vielfach im Sommer 1943 verhaftet und nach Deutschland, meist über Saarbrücken zurückgebracht wurden, blieben die Ehefrauen mit ihren Kindern in Frankreich zurück. In vielen Fällen wurden sie bald nach der Verhaftung des Ehemannes ausgewiesen. Sie kehrten in ihren Heimatort zurück und standen jedoch unter Polizeiaufsicht.
Flucht mit der Familie und Verhaftung: Unterschiede zwischen Männern und Frauen
Doch auch hier gibt es Unterschiede, wie der Fall von Josef N. aus Schwarzenholz zeigt. Der 1886 geborene Gewerkschaftsfunktionär war mit seiner Familie am 22. Januar 1935 nach Forbach geflohen (LA SB, LEA 11672). Auch sie erwartete dort ein mehrmonatiger Aufenthalt im einem Auffanglager im Süden Frankreichs, bis sich die Familie schließlich in Grenoble niederließ. Einer seiner Söhne schloss sich mit 19 Jahren den Internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg und verlor 1937 mit 20 Jahren sein Leben. Josef N. lebte bis zum 4. Januar 1944 mit seiner Familie in Grenoble, dann wurde er von der Gestapo verhaftet und über Fresnes, wo er einen Monat in Haft blieb, mit dem 22. Transport seit dem Juli 1943 von Compiègne nach Saarbrücken gebracht. Das Livre Mémorial zählt für diesen Transport, der am 5. März 1944 am Gare de l’Est in Paris abging und am 6. März in Saarbrücken ankam, 33 Männer. Sie wurden alle von Saarbrücken nach Mauthausen weitertransportiert. Im Livre Mémorial wird die Zusammensetzung dieses Transports näher beschrieben. Einige der verhafteten Franzosen kamen aus dem Departement Savoyen, das an das Departement Isère grenzt, in dem Grenoble liegt. Daher kann es gut möglich sein, dass er mit den dort verhafteten Franzosen über Paris nach Saarbrücken gelangt war. Er blieb bis zum 15. März 1944 im Lager Neue Bremm. Dann kam er ins Gefängnis Lerchesflur unter dem Verdacht der Vorbereitung zum Hochverrat. Vermutlich wurde die Anklage fallen gelassen, oder wie im Fall von Lorenz H. auf die Zeit nach dem Krieg vertagt, denn vom 29. März bis zum 20. November 1944 erfolgte eine Dienstverpflichtung als Werkstatthelfer bei den Röchlingschen Eisen- und Stahlwerken (RESW) Völklingen.

Blick auf die Hochofengruppe der ehemaligen Röchlingschen Eisen- und Stahlwerke Völklingen: Bildquelle: Bildungscampus/Landesbildstelle
Danach wurde er von November 1944 bis Juli 1945 nach Unterfranken evakuiert. Von dort brach er im August 1945 nach Grenoble auf, wo seine Familie lebte. Während er bereits 1945 wieder im Saarland lebte, folgte ihm seine Familie erst 1948. 1956 verlegte die Familie ihren Wohnsitz wieder nach Grenoble. Dort verstarb Josef N. im Jahr 1965.
Dieselbe Verfolgungsgeschichte, dieselben Haftorte und dennoch kleine Unterschiede
Auch die beiden KPD-Mitglieder Walter O. (LA SB, LEA 11413) und Albert S. (LA SB, LEA 12877) teilten die Verfolgungsgeschichte von Lorenz H. und Josef N.: Flucht nach Frankreich im Januar 1935, Auffanglager im Süden des Landes, Inhaftierung als „Feindlicher Ausländer“ bei Kriegsbeginn, Eingliederung in ein Arbeitskommando und Verhaftung durch die Gestapo im Jahr 1943. Die beiden Biographien unterscheiden sich nur durch den Zeitpunkt, an dem beide nach Saarbrücken gelangten. Walter O. kam im April 1943 nach Saarbrücken und musste im Mai mehrere Tage in den Arrestzellen im Saarbrücker Schloss, dem Sitz der Gestapo verbringen. Dort sperrte man ihn in einen „schrankartigen Raum“, womit der, in der aus dem Jahr 1999 stammenden Publikation „Neue Bremm“ von Raja Bernard und Dietmar Renger in einer Skizze eines ehemaligen Gefangenen dargestellte Käfig gemeint war, in dem man die inhaftierten Menschen vor und nach den Verhören durch die Gestapo gepfercht hatte. Daher ist diese Aussage ein wichtiges Zeugnis, weil es die Haftbedingungen im Keller des Schlosses während der NS-Zeit belegt. Danach gibt er an, im Juni oder Juli im Lager Neue Bremm gewesen zu sein. In diesem Zeitraum befand sich das Lager im Aufbau, wozu Häftlinge aus dem Saarbrücker Gefängnis und vom Arbeitsamt dienstverpflichtete Handwerker hinzugezogen wurden. Er verblieb jedoch nicht dort, sondern wurde gegen Ende Juli 1943 in Merzig-Ballern zur Arbeit in der Landwirtschaft verpflichtet. Im Dezember 1943 hielt er sich in Mettlach auf. Es zeigt, dass ein Haftgrund wie Hoch- und Landesverrat nicht zwangsläufig die Einweisung in ein Konzentrationslager oder eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bedeuten musste. Die Gründe mögen nicht offenliegen, aber der Umstand, dass die Inhaftierten in Berufen arbeiteten, die gebraucht wurden, legt einen gewissen Pragmatismus im Hinblick auf die weiteren Haftorte nahe.
Das war auch im Fall von Albert S. so. Auch er floh 1935 nach Frankreich, wurde mehrfach interniert, wieder freigelassen und 1943 von der Gestapo in Toulouse verhaftet. Doch anders als bei Josef H. folgten Schutz- und Untersuchungshaft im Saarbrücker Gefängnis Lerchesflur und dann erst für zwei Wochen im August 1944 die Einweisung in das Gestapo-Lager Neue Bremm. Ab Dezember 1944 gibt Albert S., der zu diesem Zeitpunkt 55 Jahre alt war, St. Wendel als seinen Aufenthaltsort an. Von dort sei er im März 1945 aus einem von der Gestapo veranlassten Transport aus einem Zug geflohen und schließlich mit befreiten französischen Kriegsgefangen ebenfalls im März 1945 nach Südfrankreich gelangt. Fakt ist, dass das Saarland am 21. März 1945 von Truppen der US-Armee befreit wurde. Die französischen Truppen kamen in Folge der mit den Briten und Amerikanern Ende Juni 1945 getroffenen Vereinbarung über den Grenzverlauf nach dem 10. Juli in die nun Französische Besatzungszone, zu der das Saarland gehörte. Am 30. August wurde Gilbert Grandval zum Militärgouverneur für das Saarland ernannt. Daher sind solche Angaben, wie die von Albert S., was Flucht und Rettung angeht, mit Vorsicht zu betrachten. Wobei das nicht ausschließt, dass französische Kriegsgefangene von den Amerikanern nach Frankreich zurückgeschickt wurden. Doch es bleibt eine Tatsache, dass er auf das Gestapo-Lager Neue Bremm für Albert S. kein weiterer Haftort folgte, den er in seinem Antrag auf Wiedergutmachung bzw. Entschädigung geltend machen konnte.
Über seine Zeit im Gestapo-Lager Neue Bremm sagte er als Zeuge im Rastatter Prozess aus. Offenbar bestand eine Verbindung zur französischen Militärregierung, ohne dass diese zu konkretisieren wäre. Er trat mit anderen Häftlingen aus Frankreich und dem Saarland vor dem zwischen April und Juni 1946 vor dem, von der Französischen Militärregierung einberufenen Tribunal General im Rastatter Schloss auf. Dort stand das Wachpersonal des Lagers sowie die Lagerleitung des Gestapo-Lagers Neue Bremm vor Gericht.
Literatur:
- Raja Bernard/Dietmar Renger: Neue Bremm. Ein KZ in Saarbrücken. Saarbrücken 1999 (1984)
- Jacques Walter. Dans les pas du docteur René Quenouille (1884-1945), de Sarlat au camp de la Neue Bremm. Jacques Walter Humanisme & Tolérance : Hommage à Alexandre Marius Dées de Sterio (1944-2006), 17, Presses universitaires de Nancy – Editions Universitaires de Lorraine, pp.171-230, 2013, Questions de communication, série actes 978-2-8143-0147-4.