Die Anklage wegen des „Abhörens feindlicher Sender“ war ein Instrument zur Bereinigung von Familienstreitigkeiten. Sie verweist auf eine Quelle, aus der sich die Macht der Gestapo speiste: die Denunziation.
Der Fall von Otto B. aus Steinbach bei Ottweiler zeigt die Bedeutung der Denunziation im NS-System. Sie sicherte die Macht der Gestapo, die auf Zuträgerinnen und Zuträger aus der Bevölkerung angewiesen war. Das haben die Geschichtswissenschaftler Klaus-Michael Mallmann und Gerhard Paul im Rahmen ihres von der Stiftung Volkswagenwerk in den 1980er und 1990er Jahren an der Universität des Saarlandes finanzierten Projektes „Widerstand und Verweigerung im Saarland 1935-1945“ gezeigt. Es war deren wissenschaftlicher Verdienst den „Mythos der Gestapo-Allmacht“ (Mallmann, 1992, S. 9) der nach 1945 Raum gewann, hinterfragt und als Strategie der kollektiven Entlastung der Nachkriegsgesellschaft bzw. „zum Instrument der kollektiven politischen Entschuldung“ herausgearbeitet zu haben.

Zweiter Band der Reihe „Widerstand und Verweigerung im Saarland 1935-1945“
Denn die Behauptung der Gestapo als Machtapparat, dem man nicht entkommen konnte, hielt den damit verbundenen Mythos einer allmächtigen wie allgegenwärtigen Behörde am Leben. Es war eine Sicht, welche die „Ursachen der staatspolizeilichen Erfolge völlig ausblendete“ und „die Geschlossenheit des Regimes grotesk überzeichnete“. Die Nachkriegsgesellschaft machte sich einen, so Mallmann, dereinst von der Gestapo selbst eingesetzten „propagandistischen Bluff“ im Hinblick auf deren Machtfülle zu eigen, indem dieser Bluff für sie „zum Instrument der kollektiven politischen Entschuldung“ wurde.
Der Mythos von der Allmacht der Gestapo und deren Unterstützern
Damit ist gemeint: Die weit verbreitete Ansicht von „der Herrschaft einer kleinen verbrecherischen Clique über das eigene Volk“ (Mallmann, 1992, S. 10) bedeutete zugleich die Entlastung derjenigen, die nicht Teil dieser namentlich benannten Gruppe waren. Damit war aus Sicht von Mallmann die breite Bevölkerung gemeint. Auf diese Weise delegierte diese damit die Schuld und Verantwortung an die SS, die Gestapo, Hitler und die ihn umgebenden Machtgestalten. Die Analysen der beiden Geschichtswissenschaftler der Situation an der Saar führten jedoch zu einem anderen Ergebnis. Denn sie legten den Fokus ihrer Forschungen auf die Arbeitsweise der Gestapo und kamen zu dem Ergebnis was Gerhard Paul als „volksgemeinschaftliche Selbstüberwachung“ (Paul/Wildt 2022, S. 110) bezeichnet. Die Untersuchungen von Mallmann und Paul ergaben, dass Anspruch und Realität im Hinblick auf die Macht der Gestapo nicht deckungsgleich waren. Ihre Analyse ergab, dass die Gestapo notwendig auf Zuträger, sprich Denunzianten und V-Leute angewiesen war, um ihrem Anspruch gerecht zu werden. So war die Gestapo Saarbrücken, so Mallmann, aufgrund ihrer personellen Besetzung kaum in der Lage, allumfassend präsent zu sein. Sie brauchte Zuträger aus der Mitte der Gesellschaft, um funktionstüchtig zu sein. Es war daher die Bevölkerung selbst, die den Mythos einer allmächtigen Gestapo gestützt hat, indem sie zu einem willigen Helfer wurde. (Mallmann, 1992, S. 22). 87,5 Prozent aller gemeldeten Heimtücke-Fälle kamen durch Anzeigen aus der Bevölkerung (Gastwirten, Wirtshausgästen, Passanten, Arbeitskollegen, Familienangehörigen) zustande (Mallmann, 1992,21). Es zeigt sich hieran die nüchterne Erkenntnis, dass Diktatur wie Demokratie jeweils vom Mitmachen leben. Der Fall von Otto B. gibt dafür ein eindrückliches Beispiel ab.
Heimtückevergehen, Sondergericht, Gefängnisstrafe und Freilassung
Der 1895 in Bubach bei Ottweiler-Steinbach geborene Hüttenarbeiter war Soldat im Ersten Weltkrieg und brachte es zum Unteroffizier. Nach dem Krieg trat er dem Deutschen Metallarbeiter-Verband bei und 1920 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des SPD-Ortsvereins in Steinbach. Er arbeitete in den 1920er Jahren hindurch im Neunkirchen Eisenwerk. 1931 erfolgte seine Entlassung, und er musste sich und seine Familie, zu der drei Kinder (Margarethe, geboren 1918, Otto geboren 1920 und Willi geboren 1921) gehörten, als ambulanter Händler durchbringen (Mallmann/Paul, 1989, S. 20-22).
Als SPD-Mitglied engagierte er sich im Vorfeld der Abstimmung vom 13. Januar 1935 für den Erhalt des Status quo im Saargebiet. Das hieß, dass das aus Gründen der Wiedergutmachung für wirtschaftliche Schäden Frankreichs entstandene Saargebiet mit seinen Kohlegruben und Hüttenwerken weiterhin unter der Verwaltung der vom Völkerbund eingesetzten Regierungskommission stehen sollte bis in Deutschland die Nationalsozialisten nicht mehr an der Macht waren. Denn am 13. Januar 1935 standen für die rund 540.000 Stimmberechtigten des Saargebietes drei Vorschläge für das sich in den Paragraphen 45-50 mit dem Saargebiet befassendem Versailler Friedensvertrags zur Wahl: die Vereinigung mit Deutschland, die Vereinigung Frankreich oder „die Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtsordnung (Status quo)“.

Drei Optionen standen am 13. Januar 1935 für die rund 540.000 Abstimmungsberechtigten im Saargebiet zur Wahl.
Bis zur Machtübergabe an die Nationalsozialisten war für die Mehrheit der Saarländer:innen quer durch das politische Spektrum von links bis rechts klar, dass das Saargebiet zu Deutschland zurückkehren musste. Das änderte sich mit dem 30. Januar 1933. Im Saarland organisierte sich der Widerstand gegen die Rückkehr zu NS-Deutschland. Daran waren die rund 800 aus Deutschland ins noch freie Saarland vor der Verfolgung durch den Nationalsozialismus geflohenen Politiker:innen und Gewerkschafter:innen, Journalist:innen beteiligt, welche die Gegnerschaft gegen das NS-Regime einte. Im Saargebiet formierte sich die aus Mitgliedern der Gewerkschaften, der SPD, der Kommunistischen, der liberalen Parteien sowie Teilen der katholischen Kirche bestehende „Einheitsfront“. Ihr gegenüber stand die „Deutsche Front“, die massiv von den Nationalsozialisten unterstützt wurde. Das Ergebnis der Abstimmung war deutlich, denn 90,7 Prozent der Saarländer:innen stimmten für die Rückkehr nach Deutschland.
Widerständig im System sein und die Bedeutung der produktiven Arbeit
Otto B. ging jedoch nicht wie viele andere Status quo-Befürworter und damit ausgemachte Gegner des Nationalsozialismus ins Exil nach Frankreich. Er blieb im Saarland und gab seine Arbeit als Vertreter auf. 1935 gibt er in seiner Landesentschädigungsakte (LA SB, LEA 111) an, dass er als Hüttenarbeiter und von 1936 bis 1939 als Bau- bzw. Erdarbeiter tätig war. Das war nicht unbedingt selbstverständlich, denn ein Instrument, um politische Gegner zu disziplinieren, war, diese nicht einzustellen. Wer keine Arbeit, aber eine Familie zu versorgen hatte und daher staatliche Fürsorge in Anspruch nehmen musste, konnte sehr schnell ins Visier der Kriminalpolizei und des Arbeitsamtes geraten. Mit dem Stigma des „Asozialen“ behaftet, war die Gefahr groß im Rahmen der sich gegen Wohnungs- und Arbeitslose sowie sogenannte „Arbeitsverweigerer“, Fürsorgeempfänger richtenden Aktionen „Arbeitsscheu Reich“ oder „Arbeitszwang Reich“ zwischen April und Juni 1938 in ein Konzentrationslager eingewiesen zu werden. Otto B. hatte jedoch Arbeit und war ungeachtet seines kritischen Verhaltens gegen das NS-Regime als Bauarbeiter tätig.

Titel des Bandes „Das zersplitterte Nein“ (1989) von Klaus-Michael Mallmann und Gerhard Paul. Repro: LpB Saarland
Das war auch nach seiner Verurteilung zu sechs Monaten Gefängnishaft im Oktober 1937 wegen Heimtückevergehens der Fall, zu der ihn das Sondergericht in Saarbrücken verurteilt hatte. Dabei spielte bereits das Radio eine Rolle, denn er hatte den „feindlichen Sender“ Radio Straßburg gehört und sich Notizen über eine Reportage über den Spanischen Bürgerkrieg gemacht. Daraus trug er in der Öffentlichkeit vor. Er wurde verhaftet, wobei die Notizen von der Radiosendung bei ihm entdeckt wurden. Das war im Oktober 1937. Bereits am 29. Januar 1937 lag nach einer Denunziation durch Arbeitskollegen ein Aufnahmebefehl (LA SB, JVA.SB 20064) wegen „Vergehens gegen das Heimtückegesetz“ vor, der aufgrund der Einflussnahme seines Arbeitgebers niedergeschlagen worden war (Mallmann/Paul 1989, S. 21) und Otto B. wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren konnte. Da er ein „tüchtiger Arbeiter“ (Mallmann/Paul 1989, S. 21) war, schlug hier wiederum der Pragmatismus die Ideologie, als der „Stänkerer von der Baustelle“, wie ihn die NSZ-Rheinfront in der Ausgabe vom 5. November 1937 (zitiert in Mallmann/Paul 1989, S. 22) in ihrer Berichterstattung über den Prozess nannte, zu sechs Monaten wegen Heimtücke verurteilt wurde (LA SB JVA.SB 16530). Vom 21. Oktober bis zum 2. November war er an seinem Arbeitsort in Idar-Oberstein im dortigen Gefängnis in Haft, bevor nach Saarbrücken vor das Sondergericht kam und seine Strafe im Lerchesflur-Gefängnis bis zum 10. April 1938 verbüßte, wobei ihm sowohl die Schutzhaft wie auch die Untersuchungshaft angerechnet wurden. Die Urteilsbegründung (LA SB StAnw 268) war ausführlich und wägte differenziert die Schuld B.s ab. Er wurde als fleißiger Arbeiter beschrieben, der nicht von sich aus agitierte, sondern nur auf eine gezielte Ansprache hin Kritik übte. Just dieser Umstand und der Bedarf an Arbeitskräften, zumal „tüchtigen Arbeitern“ führte dazu, dass er nach der Haft an seinen vormaligen Arbeitsplatz zurückkehren konnte und dort bis zu Kriegsbeginn blieb. Von 1939 bis 1940 war er, was in seiner Akte als „Militärzeit in Polen“ bezeichnet wird, als Soldat der Wehrmacht beim Überfall auf Polen eingesetzt. 1940 wurde er erneut von seinem Arbeitgeber angefordert und nahm seine vormalige Arbeit als Schachtmeister wieder auf. Er behielt diese bis 1945, erneut unterbrochen durch eine dreiwöchige Haft im Gestapo-Lager Neue Bremm im November 1943 und seinem Einsatz in der 1. Polizei-Wachkompagnie in Saarbrücken.

Ansicht des Lagers Neue Bremm von der gegenüberliegenden Straßenseite um 1940
Die Denunziation und ihre Bedeutung bei familiären Konflikten
Vom 09. November 1943 bis zum 30. November 1943 war er 21 Tage im Gestapo-Lager Neue Bremm in Haft wegen Abhörens feindlicher Sender. Seine Tochter Margarethe hatte ihn angezeigt, offenbar um einen familiären Konflikt, der konkret die Wohnsituation betraf, zu ihren Gunsten zu klären.
Sie hatte wegen desselben Delikts am 30. Juli1943 Anzeige gegen ihren Vater erstattet. Vater und Tochter lebten mit ihren Familien im selben Haus. Biehl war von seiner Frau geschieden bzw. getrennt und lebte nun unverheiratet mit einer Frau und deren vier Kindern aus einer vorherigen Beziehung zusammen, wie aus der Scheidungsakte Biehl gegen Biehl vom 12. November 1942 hervorgeht (LA SB LEA 111). Darin ist von Ehebruch, Alkoholexzessen in den 1920er Jahren die Rede, bei denen er seinen Lohn der Kirmes vertrank und damit der seiner Familie, zu der damals drei kleine Kinder gehörten den Lebensunterhalt entzog. Daher stellte die Inhaftierung des Vaters eine Möglichkeit für die Tochter dar, die angespannte familiäre Situation, zumal in ihrem, mit zwei Familien belegten Elternhaus zu klären. Die erste Meldung der Tochter vom 30. Juli 1943 war offenbar erfolglos, da die Akte ein Schriftstück enthält, das besagt, dass es für dieses Delikt keine Zeugen gab. Darauf nimmt ein Schreiben der Gestapo vom 26. Januar 1944 an das Amtsgericht St. Wendel Bezug, bei der es um die Beschaffung einer neuen Wohnung für die Tochter und deren Familie ging: Margarete K. stellte am 30. Juli 1943 Anzeige gegen ihren Vater wegen Abhörens feindlicher Sender, aber „B. konnte mangels einwandfreier Zeugen eine strafbare Handlung nicht nachgewiesen werden.“ (LA SB LEA 111). Das Zusammenwohnen ist wegen der (späteren, S.G.) Anzeige durch die Tochter und die anschließende Inhaftierung von Biehl von 21 Tagen nicht mehr möglich. Daher solle nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister für Frau K. eine neue Wohnung gefunden werden, „um weiteren Komplikationen in diesem Familienstreit den Boden zu entziehen.“
Nach Rückkehr nach Steinbach verwies Otto B. seine Tochter aus dem Haus (Mallmann/Paul 1989, S. 22). Konkret: Er strengte am 21. Dezember1943 eine Räumungsklage gegen seine Tochter Margarete K. an. Mallmann/Paul schildern dies als schändliche Tat der Tochter gegen einen Vater, der hier als Widerständiger im Nationalsozialismus erscheint. Jedoch erscheint diese Darstellung zu holzschnittartig, die den guten Vater gegen die schlechte Tochter ausspielt. Feststeht, dass B. seine Familie nicht gut behandelt hat. Dass er Lager- und Gefängnishaft zu erleiden hatten, aber anders als andere, die desselben Vergehens beschuldigt wurden, wieder freikam und sogar als Soldat und Polizist dem NS-Regime dienstbar war. Er war vor und während des Kriegs in Arbeit. Dies bezeugt, dass es sehr viele Grauzonen zwischen Widerstand, Verweigerung und Anpassung im Nationalsozialismus gab. Und die Biographie von Otto B. zeigt vor allem, welche Bedeutung die produktive Arbeit im Nationalsozialismus hatte.
Seine Tochter hingegen bediente sich eines Mittels, das ihr das System bot, um eine familiäre Konfliktsituation zu lösen, wie problematisch dieses Mittel auch gewesen war. Das hat Klaus-Michael Mallmann in seiner Forschung zur Gestapo klar herausgearbeitet: „Zumindest für das Saarland gilt: Die denunziatorische Mobilisierung der Bevölkerung gegen abweichende Meinungen war dominant ein Unterschichtenproblem und eher ein Problem der nur scheinbar anonymen größeren Städte als der überschaubaren kleinen Landgemeinden. Und auch im familiären Binnenraum fand die Gestapo Helfer, vor allem Helferinnen: etliche Ehefrauen brachten ihre Männer durch Denunziation ins KZ und manche von ihnen ums Leben. (…) Vielmehr akkumulierten hier in aller Regel differierende Weltsichten, Emanzipationswünsche und Rachegelüste für patriarchalische Lebensformen. War Denunziation im Betrieb und Wirtshaus eine dominant männliche Angelegenheit, so war sie im Bereich der Familie mit wenigen Ausnahmen eine weibliche Domäne.“ (Mallmann 1992, S. 22)
Literatur
- Klaus-Michael Mallmann: Gestapo und Widerstand. Geschichtswerkstatt im Verein zur Förderung der Geschichtsarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum e.V. (VFG) St. Ingbert. 1992 (Beiträge zur Regionalgeschichte: Heft 11: Braune Jahre – wie die Bevölkerung an der Saar die NS-Zeit erlebte.)
- Klaus-Michael Mallmann, Gerhard Paul: Das zersplitterte Nein. Saarländer gegen Hitler. Reihe: Widerstand und Verweigerung im Saarland 1935-1945. Herausgegeben von Hans-Walter Herrmann. Band 1. Bonn 1989. Zu Otto B., S. 20-22.
- Gerhard Paul/Klaus-Michael Mallmann: Herrschaft und Alltag. Ein Industrierevier im Dritten Reich. Unter Mitarbeit von Hans-Henning Krämer. Reihe: Widerstand und Verweigerung im Saarland 1935-1945. Herausgegeben von Hans-Walter Herrmann. Band 2. Bonn 1991.
- Gerhard Paul/Michael Wildt: Nationalsozialismus. Aufstieg-Macht–Niedergang-Nachgeschichte. Bonn 2022.