Die Anklage „Hoch- und Landesverrat“ hatte für die davon betroffenen Saarländer unterschiedliche Folgen. Diese Anklage konnte die Dienstverpflichtung zur Arbeit in der Montan- und Schwerindustrie im Saarland bedeuten, die Einweisung in ein Konzentrationslager nach sich ziehen oder, wie im Fall der Spanienkämpfer die Einweisung in ein Konzentrationslager nach sich ziehen.
Ein Blick in die überlieferten Archivmaterialien, genauer in die im Landesarchiv Saarbrücken verwahrten Landesentschädigungsakten und der darin enthaltenen Verfolgungsberichte ergibt, dass der Haftgrund Hoch- und Landesverrat vor allem Männer aus dem Saarland betraf, die nach dem 13. Januar 1935 nach Frankreich geflohen waren. Dazu zählten Heinrich B., Adolf S. und Jakob W. Doch im Unterschied zu den Männern, die wie sie 1935 aus dem Saarland ins Exil nach Frankreich geflohen waren, war für sie Frankreich nicht die Endstation ihrer Flucht. Die drei gehörten zu den von Max Hewer in seinem Buch „Von der Saar zum Ebro. Saarländer als Freiwillige im Spanischen Bürgerkrieg 1936-1939“. Saarbrücken 2016 244 Saarländern (Hewer, S. 22), die sich 1936 den Internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg angeschlossen hatten. Damit unterschied sich auch ihr Weg nach ihrer erzwungenen Rückkehr ins Saarland. Als von den Nationalsozialisten sogenannte „Rotspanier“ wurden einige der Spanienkämpfer aus dem Saarland in Saarbrücken vom Gestapo-Lager Neue Bremm in das Strafgefängnis Kislau verlegt und von dort in das Konzentrationslager Dachau verbracht. Für diese Gruppe von Männern, denen die Nationalsozialisten Hoch- und Landesverrat vorwarfen, waren die Haftorte Gestapo-Lager Neue Bremm oder das Gefängnis Lerchesflur nicht die letzte Station. Ihr Einsatz im Spanischen Bürgerkrieg schloss eine Dienstverpflichtung für die Saarländische Industrie oder die Einweisung in die Organisation Todt aus. Hier beeinflusste die NS-Ideologie ihre weiteren Haftorte. Dabei ist bemerkenswert, dass nicht zwangsläufig das Gestapo-Lager Neue Bremm der alleinige Haftort in Saarbrücken war. Auch in das Saarbrücker Gefängnis Lerchesflur wurden die in Frankreich verhafteten ehemaligen Spanienkämpfer eingewiesen.
Der lange Weg des Widerstands: Saarländer im Spanischen Bürgerkrieg
Nach dem Putsch des spanischen Militärs im Juli 1936 gegen die linksliberale Frente Popular begann der Spanische Bürgerkrieg. Dieser war eine Reaktion auf die Ermordung des Führers des Nationalen Blocks und scheiterte vorerst vor allem in den großen Städten Spaniens am Widerstand der Arbeiterschaft. Die Frente Popular hatte bei der Wahl im Februar 1936 die Mehrheit gewonnen. Daraufhin eskalierten die seit Jahren bestehenden Konflikte zwischen dem Militär, der katholischen Amtskirche, der Monarchie, den Großgrundbesitzern und republikanischen Parteien, deren Spektrum von den Anarchisten über die Kommunisten und Sozialisten reichte. Das vorläufige Scheitern des Putsches verhinderte nicht, dass der Konflikt sich zu einem Bürgerkrieg ausweitete. Spanien war daraufhin in zwei Zonen aufgeteilt. In Galicien, Alt-Kastilien, Navarra, Marokko, Cádiz und Sevilla behaupteten sich die Putschisten um General Francisco Franco, während in Katalonien, Andalusien und in der Hauptstadt Madrid die Republikaner herrschten. Doch diese Aufteilung veränderte sich zusehends durch das Vorrücken der Putschisten in Richtung Norden zwischen Frühjahr 1937 und Frühjahr 1938. In diesen Zeitraum fiel auch die Bombardierung des Ortes Guernica durch die Waffenhilfe leistende Legion Condor der Nationalsozialisten. Ungeachtet eines letzten Sieges der republikanischen Truppen im Juli 1938 am Ebro, rückten die Putschisten in Richtung Madrid vor und drängten die Republikaner zurück. Diese erlagen allmählich der Übermacht des Militärapparates der Franco-Truppen. General Francisco Franco erklärte den Bürgerkrieg am 1. April 1939 für offiziell beendet. Franco blieb von da an bis zu seinem Tod im Jahr 1975 der über Spanien herrschende Diktator.
Rückzug hieß für die Soldaten der Republikanischen und Internationalen Brigaden nichts anderes als Flucht über die Pyrenäen nach Frankreich, von wo aus die nach Frankreich geflohenen Saarländer:innen 1936 aufgebrochen waren. Direkt hinter der Grenze entstanden Auffanglager für die ehemaligen Kämpfer der Republikanischen Armee.

Die Gedenkstätte Camp de Gurs erinnert an die wechselvolle Geschichte des Ortes als Internierungslager für ehemalige Spanienkämpfer, „Feindliche Ausländer“ während des Frankreichfeldzugs und Lager für ausländische Jüdinnen:Juden. Bildquelle: LpB Saarland
Im März 1939 entstanden so die Lager Gurs und Argèles-sur-Mer, wobei letzteres anfangs ein Stück Strand war, das mit Stacheldraht umzäunt worden war. In Gurs wurden hingegen Holzbaracken Marke „Adrian“ errichtet, die mit einer kleinen Fensteröffnung versehen Verschlägen glichen. Dorthin waren auch die Saarländer nach ihrer Flucht aus Spanien gelangt, die sich den Internationalen Brigaden angeschlossen hatten. Die Datenbank gurs.saarland zählt rund 50 Einträge von ehemaligen Spanienkämpfer:innen, die ab März/April 1939 in Lager Gurs interniert waren.
Nach der Flucht aus Spanien: Das Internierungslager in Gurs
Gurs markierte das vorläufige Ende langer Jahre des Widerstands, der 1934 im Saarland im Vorfeld der für den 13. Januar 1935 angesetzten Abstimmung begonnen hatte und nach Monaten im französischen Exil 1936 nach Spanien zu den Internationalen Brigaden geführt hatte. Darin kämpften 50.000 Männer und Frauen aus 70 Ländern. Es gab einige Gründe warum, die nach Frankreich geflohenen Saarländer und Saarländerinnen im Spanischen Bürgerkrieg kämpften. Max Hewer nennt in seiner Publikation als einen Grund die geographische Lage der Emigrantenlager im Süden Frankeichs. Von dort war es nicht weit, um über die Pyrenäen nach Spanien zu gelangen. Entscheidend war auch der Grund, der diese Männer und Frauen an diesen vom Saarland weit entfernten Ort gebracht hatte. Sie hatten Widerstand gegen das NS-Regime geleistet, indem sie sich für den Erhalt des Status quo im Saargebiet bei der für den 13. Januar 1935 angesetzten Saarabstimmung eingesetzt hatten, umso den Anschluss an Deutschland und damit die NS-Diktatur zu verhindern. Doch sie mussten vor der bald darauf im Saarland einsetzenden Verfolgung fliehen. Im Spanischen Bürgerkrieg sahen sie eine Hoffnung durch den Einsatz für die Spanische Republik und gegen eine aufziehende Militärdiktatur, wenn auch indirekt, etwas gegen das NS-Regime ausrichten zu können. Es ging um die „Wiedererlangung der Würde“ (Hewer, 2016, S. 31) nach der Niederlage der Arbeiterbewegung nach 1933 in Deutschland und der Saarabstimmung 1935 für die Saarländer im Besonderen, wie Max Hewer im Rückgriff auf weitere Literatur zu diesem Thema bilanziert.

Die ersten Internierten des im April 1939 in Betrieb genommenen Lager Gurs waren die nach der Niederlage im Spanischen Bürgerkrieg über die Pyrenäen geflohenen Mitglieder der Republikanischen Armee und der Internationalen Brigaden. Bildquelle: LpB Saarland
Daher kam es vor, dass einige aus dem Kreis der Spanienkämpfer nach ihrer Flucht aus Spanien erschöpft und aufgebraucht von der zweiten Niederlage innerhalb von fünf Jahren und dem von Ungewissheit und Mühsal bestimmten Leben in Lagern alles das hinter sich lassen wollten. Die erneute Internierung nach Kriegsbeginn als „Feindlicher Ausländer“ in Lagern in Frankreich und die Besetzung eines Teils von Frankreich durch NS-Deutschland nach dem Westfeldzug im Mai 1940 taten ein Übriges. Die von NS-Deutschland gestreute Kunde von der Möglichkeit einer straflos bleibenden Rückkehr an die Saar, die in dieser Zeit unter den Emigranten aus dem Saarland umherging, verfehlte daher ihre Wirkung nicht. Einer, der sich darauf einließ, war Heinrich Jacob, der mit seinem Bruder Emil 1935 nach Frankreich geflohen war und sich 1936 den Internationalen Brigaden angeschlossen hatten. Während Emil in Frankreich blieb nach 1940 als Bergmann arbeitete und sich später der Résistance anschloss, entschied sich der Bruder Heinrich zur Rückkehr. Er wurde Anfang März 1941 in Paris festgenommen und wurde im April der Gestapo in Saarbrücken überstellt. Nach einer Zeit im Gefängnis Lerchesflur kam er im Juli 1941 nach Kaiserslautern und wurde im September 1941 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen Hoch- und Landesverrat zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und saß die Strafe in Zweibrücken ab. Jedoch wurde er noch vor Verbüßung der Haft nicht freigelassen, sondern wie alle von den Nationalsozialisten als „Rotspanier“ markierten Männer im Juli 1942 in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert. Dort starb er im März 1943 elend an Unterleibstyphus.
Sein Bruder, der in Frankreich geblieben war und sich der Résistance angeschlossen hatte, verlor sein Leben einen Tag vor der Befreiung der Region Puy-de-Dome am 24. August 1944 in einem Gefecht. Die Geschichte der Familie Jacob (Mallmann/Paul, 1989, S. 99-107) wie auch die Lebensläufe vieler Saarländerinnen und Saarländer, deren Leben durch die Abstimmung vom 13. Januar 1935 sich durch Flucht, Emigration und späterer Verhaftung oder Leben im Widerstand entscheidend änderte, blieben erhalten. Sie wurden von den in den 1980er Jahren in Saarbrücken arbeitenden Geschichtswissenschaftlern Klaus-Michael Mallmann und Gerhard Paul in dem 1989 erschienenen Band der Reihe „Das zersplitterte Nein“ gesammelt und dokumentiert. Es war der erste von drei bis 1995 erschienenen Bänden zur NS-Zeit an der Saar. Sie sind der Ertrag den an der Universität des Saarlandes in den 1980er gestarteten Forschungsprojektes zu „Widerstand und Verfolgung im Saarland von 1935-1945.
Saarland, Frankreich, Spanien, Deutschland: Heinrich B. und Jakob W. zwischen Widerstand und Verfolgung
Für alle Spanienkämpfer und auch für die wenigen Spanienkämpferinnen aus dem Saarland galt ausnahmslos der Wirkfaktor „Ideologie“, wenn um die weiteren Haftorte ging, die auf die Station Saarbrücken folgten. Wenn auch die Haftwege von Frankreich nach Saarbrücken und insbesondere der Aufenthalt dort (im Gefängnis Lerchesflur sowie im Gestapo-Lager Neue Bremm) im Detail nicht deckungsgleich waren, war das Ziel von Saarbrücken aus immer dasselbe: das Konzentrationslager Dachau und im Fall der Frauen, wie Lenchen Weber aus Merzig bzw. Sulzbach das Konzentrationslager Ravensbrück.
Heinrich B. gehört zu den Spanienkämpfern aus dem Saarland, dessen Haftweg ihn über das Lager Neue Bremm und das Gefängnis Lerchesflur geführt hat. Auch er hatte sich für den Erhalt des Status quo eingesetzt. Nach der verlorenen Abstimmung machten ihm die Nationalsozialisten wie anderen NS-Gegner unmissverständlich klar, was mit ihnen geschehen sollte: Ein Fackelzug führte an seinem Haus vorbei, begleitet von der gegen ihn ausgestoßenen Drohung, ihn totzuschlagen.
Bald nach Bekanntgabe des Ergebnisses floh er mit einem Arbeitskollegen nach Frankreich und kam in ein Auffanglager in Lourdes im Süden des Landes. Dort blieb er ohne Arbeit und ohne Familie, die in Hühnerfeld zurückgeblieben war. Die Sorge um die Familie, vor allem, als er erfuhr, dass eines seiner Kinder erkrankt, zwang ihn zur Rückkehr. Das war vielfach bei Männern der Fall gewesen, die ohne ihre Familie emigriert waren. Die Not, die durch den Verlust des Ernährers über die Familie kam, war stärker, als die Angst vor dem, was ihn dann im Saarland erwartete. Auch Heinrich B. wurde sobald er zurückgekehrt war, verhaftet. Jedoch kam er wieder frei, stand jedoch unter Polizeiaufsicht. Er nahm Arbeit an, kam jedoch als meinungsstarker und überzeugter Kommunist mit den neuen Machthabern alsbald in Konflikt. Als er nach einem Streit in einer Kneipe erfuhr, dass man ihn verhaften wollte, floh er erneut nach Frankreich. Da er dort kein Asyl mehr bekam, wie Max Hewer in seinem Biogramm von Heinrich B. berichtet (Hewer, 2016, S. 84), weil er bei der Rückkehr ein dies ausschließendes Dokument unterschrieben habe, ging er direkt nach Spanien. Dort schloss er sich 1936 den Internationalen Brigaden an. Er kämpfte in dem 13. Bataillon Tschapajew, dem viele deutsche Spanienkämpfer angehört hatten. Heinrich B. trug zwei Verletzungen davon. Diese heilten nicht mehr aus, und er wurde 1938 nach Paris in ein Hospital gebracht. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde er, obwohl Patient in einem Krankenhaus, interniert. Er wurde mehrfach verlegt und blieb im Süden Frankreichs. Mittlerweile hatte sich seine Ehefrau scheiden lassen, und er hatte eine neue Liebe gefunden. Jedoch verstarb seine Verlobte 1942. Danach schloss er sich der Résistance an. Nach der Besetzung der vormals freien Südzone wollte er im Juni 1943 nach Spanien zurückkehren. Dabei wurde er – er gibt den 18. Juni 1943 an – verhaftet und kam im August 1943 über Paris und Trier nach Saarbrücken. Es handelte sich aufgrund der Zwischenstation Trier, die B. in seiner Entschädigungsakte angibt um keinen Direkttransport von Paris nach Saarbrücken. Das erklärt auch, dass seine Ankunft keinem Männertransport aus Frankreich zuordnen kann. Er gibt den 4. August 1943 als Datum an. An diesem Tag kam ein Transport mit 62 Frauen an, die am 14. August in das Konzentrationslager Ravensbrück verbracht wurden.
Ein Hinweis zur Quellenkritik: Immer wichtig, immer notwendig
Was die Genauigkeit von Angaben betrifft, sind viele Quellen, primäre wie sekundäre stets zu prüfen. In dem verdienstvollen Band „Neue Bremm. Ein KZ in Saarbrücken“ von 1999 der beiden Autor:innen Raja Bernard und Dietmar Renger, die erstmals in ihrer Publikation das Lager und die Inhaftierten in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt hatten, steht auf Seite 33 über das Schicksal von Heinrich B. zu lesen: Er wollte nach Kriegsbeginn, also 1939 über die Grenze nach Spanien und wäre bei dieser Gelegenheit verhaftet worden. „Dies geschah im Juni 1943“, heißt es wörtlich. Zu diese Zeitpunkt war der Krieg schon seit vier Jahren im Gang. Daher sind die gemachten Angaben über Schicksal von Heinrich B. nicht deckungsgleich. Davon wird das erfahrene Leid nicht angetastet oder gemindert. Solche Textstellen mahnen jedoch stets den kritischen Umgang mit Quellen, selbst von Quellen, die von Zeitzeug:innen überliefert sind. So auch auf Seite 60 ihres Buches. Dort ist von jüdischen Männern, die Rede, die schwere Folter ertragen mussten. Einige waren darunter, die dabei ihr Leben verloren. Doch die Darstellung von Renger/Bernard vermischt Quellen, die eine zeitliche Zuordnung der Ereignisse erschweren. Das ist der Fall, wenn eine Stelle, offenbar aus den unter dem Titel „Freiheitsstraße“ publizierten Erinnerungen des späteren französischen Ministers und Dachau-Überlebenden Edmond Michelet über den Terror gegen jüdische Häftlinge mit denen von Heinrich B., ebenfalls über die Behandlung von als Juden identifizierten Häftlingen hintereinander gedruckt werden. Die Quellenangaben zu beiden Zitaten fehlen. Sie lassen sich jedoch nachträglich anhand der im Livre Mémorial verzeichneten Transportdaten von Edmond Michelet und den Angaben von Heinrich B. in dessen Landesentschädigungsakte einordnen. Beide waren im September 1943 im Lager Neue Bremm. Michelet war in der Zeit vom 1. bis zum 14. September dort und kam mit dem Transport I.127 1. September nach Saarbrücken.
Acht Monate in Saarbrücken?: Heinrich B. zwischen Lerchesflur und Neue Bremm
Eine weitere Herausforderung im Fall von Heinrich B. besteht darin, seine genaue Haftzeit im Lager Neue Bremm festzustellen. Feststeht, dass er nach seiner Verhaftung im Juni 1943 in den Pyrenäen über Paris und Trier im August 1943 nach Saarbrücken kam. Bei Renger/Bernard (Renger/Bernard, S. 33) und bei Max Hewer, der sich offenbar darauf beruft, heißt es (Hewer, S. 85), dass Heinrich B. zuerst in das Gefängnis Lerchesflur kam, von wo aus er zu Verhören in das Saarbrücker Gestapo-Hauptquartier ins Saarbrücker Schloss gebracht worden war.

Heinrich B.: Status quo-Befürworter im Saargebiet, Exillant in Frankreich, Spanienkämpfer, Häftling in Saarbrücken und Dachau, Überlebender. Bildquelle: Mallmann/Paul, 1989.
Feststeht, dass Heinrich B. nach seiner Verhaftung im Juni 1943 in den Pyrenäen über Paris und Trier im August 1943 nach Saarbrücken kam. Bei Renger/Bernard (Renger/Bernard, S. 33) und bei Max Hewer, der sich offenbar darauf beruft, heißt es (Hewer, S. 85), dass Heinrich B. zuerst in das Gefängnis Lerchesflur kam, von wo aus er zu Verhören in das Saarbrücker Gestapo-Hauptquartier ins Saarbrücker Schloss gebracht worden war. Da er nur Angaben zur eigenen Person machte, anstatt seine Mitstreiter zu verraten, wurde er daher wegen einer nicht verbüßten Strafe aus dem Jahr 1936 in das Gestapo-Lager Neue Bremm überführt, schreibt Hewer. Dafür wäre er jedoch ins Gefängnis, nicht in ein Lager gekommen. Daraus folgert Hewer, dass Heinrich B. bis zu seiner Überführung im März 1944 in das Konzentrationslager Dachau insgesamt acht Monate im Lager verbracht und „damit wohl längste Haftzeit, die jemand auf der Bremm überlebte“ (Hewer, S. 85) gehabt habe. In Hewers Darstellung war er acht Monate, also von August 1943 bis März 1944 im Gestapo-Lager Neue Bremm in Haft. Das kann nicht sein, da er auch im Gefängnis Lerchesflur in Haft war. Daher ist die Annahme von acht Monaten im Lager Neue Bremm spekulativ. B. selbst gibt in seiner Landesentschädigungsakte (LA SB, LEA 12437) an, dass er bis Ende 1943 oder Anfang 1944 in Saarbrücken inhaftiert war und ab Januar im Strafgefängnis Kislau war. Zugleich gab er in einem im Online-Archiv der Arolsen Archives erhaltenen Fragebogen der Amerikanischen Militärbehörde an, dass er von „März 1944-April 1945: Saarbrücken, Dachau (KL), a. ug. 1943-März 1944: Saarbrücken, Kislau (Gefängnis)“ gewesen sei. Das hieße, dass er von 1943 bis März 1944 in einem Gefängnis und von März 1944 bis April 1945 in einem Konzentrationslager, womit er Saarbrücken und Dachau meinte, in Haft gewesen sei. Das ist nicht ganz richtig, da er laut Häftlingskarte er am 27.Mai 1944 im Konzentrationslager Dachau unter der Nummer 69353 registriert worden war. Dieser Eintrag zeigt erneut, wie schwierig es ist, anhand von wenigen Quellen einen genauen Haftverlauf zu dokumentieren und eine genaue Aussage über die Haftdauer einer Person im Lager Neue Bremm zu treffen. Es ist anzunehmen, dass er in Saarbrücken zuerst im Lager Neue Bremm und dann im Gefängnis Lerchesflur – oder war es doch umgekehrt? – in Haft gewesen war.
Die Auflösung des Rätsels: Die Strafakte aus dem Generallandesarchiv Karlsruhe
Die im Generallandesarchiv in Karlsruhe aufbewahrte Strafakte von Heinrich B. (Generallandesarchiv (GLA) Karlsruhe, Bestand 521, Akte 904) klärt die Zusammenhänge auf und beantwortet diese offenen Fragen. Daraus geht hervor, dass Heinrich B. am 8. Juli 1943 in Fresnes inhaftiert war und aufgrund einer Ausschreibung des Amtsgerichts Saarbrücken im Deutschen Fahndungsbuch von Paris nach Saarbrücken überstellt werden sollte. Das erfolgte über Trier am 4. August 1943, soweit bekannt. Von dort kam er in das Gestapo-Lager Neue Bremm, wobei es keinen Hinweis über die Dauer seines Verbleibs dort gibt es exakten Angaben. Dass er von dort in das Polizeigefängnis Saarbrücken kam, ist anzunehmen, aber nicht bewiesen. Wenn auch in der Kislauer Strafakte als Herkunftsort das Polizeigefängnis Saarbrücken genannt ist. In der Akte liegt auch ein Schreiben der Saarbrücker Oberstaatsanwaltschaft vom 15.09.1943 vor. Darin wird „Überhaft“ für Heinrich B. angeordnet. Denn er musste zuerst vom 20. Oktober 1943 bis zum 7. März 1944 eine achtmonatige Haftstrafe antreten. Diese wurde im Strafgefängnis Kislau bei Karlsruhe vollstreckt. Danach sollte er, so sieht es die „Überhaft“ vor, nicht freikommen, sondern weiter in Gefangenschaft bleiben. Es trifft also zu, dass er von September 1943 bis März/April 1944 in Saarbrücken und Kislau im Gefängnis war wie auch, dass er in Saarbrücken und Dachau jeweils in einem Lager gewesen war.
Der Strafvollzug in Kislau geht auf eine Verurteilung aus dem Jahr 1936 zurück. Heinrich B. und sein Bruder wurden des Diebstahl eines Fasses Motorenöl aus dem Lager der Grube Dudweiler beschuldigt, überführt und wegen „schweren gemeinschaftlichen Diebstahls“ am 21. August 1936 vom Amtsgericht Saarbrücken in Erster Instanz zu sechs Monaten Haft verurteilt. Er ging in Berufung und wurde schließlich am 21. Oktober 1936 in Zweiter Instanz zu insgesamt acht Monaten Gefängnis verurteilt. Jedoch ging Heinrich B. alsbald nach Spanien und schloss sich den Internationalen Brigaden. an. Zuvor war er aus Frankreich zurückgekehrt, wohin er nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Saarabstimmung mit seinen absehbaren Folgen für Status quo-Befürworter geflohen war. Dass er sich einer Verhaftung aus politischen Gründen durch die Flucht nach Spanien entzog, wie er behauptete und von Hewer übernommen wurde, erscheint vor diesem Hintergrund fragwürdig. Seine in der Akte enthaltene Strafliste wies zwischen 1929 und 1934 weniger politische als strafrechtlich relevante Delikte wie Diebstahl, Beleidigung und Hausfriedensbruch vor, die mit mehrtägiger bis mehrwöchiger Haft und Geldstrafen geahndet worden waren. Es erscheint eher wahrscheinlich, dass er sich der bevorstehenden achtmonatigen Haftstrafe durch den Wechsel nach Spanien entzogen hatte. Diese Strafe holte ihn Juli 1943 wieder ein, als man ihn in Frankreich festnahm. Diese Zeit zwischen Juli und September wurde zu seiner sechsmonatigen Gefängnishaft in Kislau dazugezählt, so dass er die im Oktober 1936 angeordneten acht Monate Haft am 7.März 1944 verbüßt hatte.
Da jedoch „Überhaft“ angeordnet worden war, kam er in einer drei Tage dauernden Überführung von Kislau über Ludwigshafen am 10. März 1944 in Saarbrücken an und kam im Lerchesflur-Gefängnis in Haft. In Saarbrücken wurde er am 16. April 1944 wegen Grenzüberschreitung verurteilt und Schutzhaft angeordnet. Das hieß, dass er am 27. Mai 1944 als sogenannter „Rotspanier“ im Konzentrationslager Dachau registriert wurde. Bei Anklagen wegen Hochverrats in Verbindung mit der Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg wirkte der Faktor „Ideologie“ maßgeblich auf die weiteren Haftorte ein. Heinrich B., der aufgrund seines amputierten linken Fußes, laut der in den Arolsen Archives erhaltenen Effektenkarte seinen Stock und seine orthopädischen Schuhe behalten durfte, überlebte das Konzentrationslager und wurde im Mai 1945 befreit. Nach seiner Rückkehr ins Saarland arbeitete er als selbständiger Fuhrunternehmer. Er verstarb 1986 in Sulzbach.
Menschenfeindliche Ideologie: Der Umgang mit einem Kriegsversehrten
Heinrich B. war ein stattlicher Mann von 1,88 Meter Größe. Sein Einsatz im Spanischen Bürgerkrieg hatte ihn viele Monate in ein Krankenhaus gebracht, wo er zahlreich Operationen aushalten musste. Am Ende wurde ihm sein linker Fuß amputiert. Er trug seitdem eine Prothese. Als er ins Strafgefängnis Kislau kam, wurde er der Bürstenmacherei zugewiesen. Am 5. November 1943 klagte er über Schmerzen, worauf bei ihm Druck- und Narbengeschwüre an dem Beinstumpf festgestellt wurden. Er musste, so geht es aus der Akte hervor, daher an Krücken gehen. Die Prothese wurde daraufhin zur Reparatur geschickt, und er in die Orthopädische Anstalt der Universität Heidelberg eingewiesen. Dort empfahlen die Ärzte in einem Schreiben vom 13. Dezember 1944, dass ein Teil seines Unterschenkels nachamputiert und dementsprechend eine neue Prothese hergestellt werden sollte, was für den Patienten „mehr Leistungsfähigkeit“ und „weniger Narbengeschwüre“ bedeute, so die behandelnden Ärzte. Auch entspreche die alte Prothese, so deren Hinweis, „nicht der Statik.“ Man bedenke, dass Heinrich B. ein großgewachsener, schwerer Mann war, dessen Gewicht auf eine schlechtsitzende Prothese drückte. Die Antwort des Strafgefängnisses erfolgte bereits am 15. Dezember: Die Operation und die neue Prothese wurden abgelehnt. Stattdessen sollte die alte repariert werden. Heinrich B. sei viel mehr „arbeitsscheu“ und „asozial“, weil er sich wegen Schmerzen krankgemeldet habe. Dahinter stand die Behauptung, dass Heinrich B. bloß simuliere, um sich vor der Arbeit zu drücken. Eine Erneuerung wäre, da Heinrich B. mittellos war und die Kosten nicht selbst tragen konnte, „für den Staat nur eine Belastung.“ Daraufhin wurde er im Dezember 1944 wieder in das Gefängnis zurückgebracht. Dass Heinrich B. nach seiner Befreiung als Fuhrunternehmer arbeitete, zeigt hingegen vielmehr, wie hart er gegen sich war und offenkundig Schmerzen in seinem Leben in Kauf nahm und von einer sogenannten „Arbeitsscheu“ keine Rede sein konnte.
Jakob W.: Direkt von Saarbrücken nach Dachau
Jakob W.s politische Biographie und die daraus resultierenden Haftwege ähneln derjenigen Saarländer, die wie er 1935 nachdem das Ergebnis der Saarabstimmung feststand, unmittelbar nach Frankreich emigrierten. Der damals 36-jährige Bergmann aus Hüttigweiler ging wie die meisten über Forbach und in ein Internierungslager im Süden Frankreichs. Er blieb nach seiner Entlassung bis Oktober 1936 in der Region und arbeitete dort als Bergmann. Daraufhin schloss er sich den Internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg an und kehrte im Januar 1939 unter der sich abzeichnenden Niederlage der Republikanischen Armee nach Frankreich zurück, genauer in die Bergbaugemeinde Roche-la-Molière, aus der er 1936 nach Spanien aufgebrochen war. Er nahm dort seine Arbeit als Bergmann wieder auf, wurde aber nach Kriegsbeginn als „Feindlicher Ausländer“ bis zum Ende des Waffenstillstandsabkommens im Juni 1940 interniert. Danach verzog er in die Bergbaugemeinde Charbonniers-les-Mines und arbeitete erneut als Bergmann. Im Departement Puy-de-Dome, zu dem Charbonniers-les-Mines gehörte, hatte sich ein Zentrum de Saaremigranten, so Max Hewer (Hewer, S. 264) herausgebildet. Jakob W. schloss sich dort auch der Résistance an und legte Flugblätter vor mit deutschen Soldaten besetzten Kasernen aus, in denen diese zur Desertion aufgefordert wurden (Hewer, S. 264). Im Zuge dieser Tätigkeit wurde die SS auf ihn aufmerksam und verhaftete ihn im August 1943, wie er in seiner Landesentschädigungsakte (LA SB, LEA 8625) angibt. Bis November war er, so Jakob W., in drei Gefängnissen in Frankreich interniert bis er im November 1943 von Paris nach Saarbrücken verbracht wurde. Im November 1943 gingen drei Transporte von Paris nach Saarbrücken und zwar am 8. November, dem 22. November sowie dem 29. November 1943, die jeweils einen Tag später in Saarbrücken eintrafen. Jakob W. hatte in einem davon gesessen. Ein genaues Datum gab er nicht an, aber das Livre Mémorial verzeichnet diese drei Transporte. Er kam wie die mit ihm aus Paris verschleppten Franzosen in das Gestapo-Lager Neue Bremm und blieb dort bis Februar 1944.

Jakob W.: Spanienkämpfer aus dem Saarland. Bildquelle: Hewer, 2016.
Von dieser Zeit berichtete er Raja Bernard und Dietmar Renger (Renger/Bernard, S. 31f.) und gehörte damit zu den ersten Zeitzeugen, die von dem Gestapo-Lager und den Ereignissen dort Zeugnis ablegten. Am 5. Februar 1944 kam er mit anderen Gefangenen von Saarbrücken nach Dachau. Dort wurde er am 2. Mai 1945 auf einem Todesmarsch befreit. Er kehrte zurück ins Saarland und nahm eine Arbeit als Verwaltungsangestellter an. Er starb im Jahr 1985.
Gemeinsame Lebenswege und Haftwege zwischen Exil, Lagerhaft und Konzentrationslager
Auch Karl K. aus Elversberg teilte diesen Lebens- und Haftweg mit Jakob W. Zusammen mit seinen beiden Brüdern ging er im Alter von 21 Jahren 1935 nach Frankreich. Während die Brüder dort blieben, schloss er sich 1936 den Internationalen Brigaden an und kehrte 1939 geschlagen nach Frankreich zurück und musste dabei seine Ehefrau, die er 1937 geheiratet hatte und die drei gemeinsamen Kinder zurücklassen. Dort erwartete ihn eine Zeit im Internierungslager Gurs, das im März 1939 als Auffanglager für die geflohenen Mitglieder der Republikanischen Armee und der Internationalen Brigaden ursprünglich errichtet worden war. Er wurde in ein Arbeitskommando für Ausländer eingegliedert und arbeitete als gelernter Elektrotechniker für minimalen Sold als Elektroofenbauer. Nach seiner Verhaftung im April 1943 wurde Karl K. nach zwei Monaten Haft in Paris und Trier nach Saarbrücken gebracht. Da das Lager Neue Bremm erst im Juli 1943 in Betrieb genommen wurde, kam er offenbar in das Gefängnis Lerchesflur. Auch er wurde wegen Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt. Zwar wurde das Verfahren eingestellt, doch der Wirkfaktor „Ideologie“ wurde bei einem Spanienkämpfer keinesfalls ausgesetzt. Es wurde umgehend ein Schutzhaftbefehl erlassen. Dieser bewirkte wahrscheinlich seine Verlegung in das Gestapo-Lager Neue Bremm, obwohl die dazu erstellte Häftlingsdatenbank seinen Namen nicht führt. Er kam gemeinsam mit dem im Lager Neue Bremm inhaftierten Jakob W. am 5. Februar 1944 in das Konzentrationslager Dachau und wurde im Außenlager Allach eingesetzt, in dem für den Automobilhersteller BMW produziert wurde. Karl K. überlebte die KZ-Haft und kehrte im Mai 1945 nach Elversberg zurück. Ob er seine in Spanien zurückgebliebene Familie wiedergesehen hat, ist nicht bekannt. (Hewer, S. 139)
In Haft als „Rotspanienkämpfer“: Über Saarbrücken nach Dachau, aber nicht…
Auch der Stukkateur Adolf S. aus Völklingen teilte große Teile seiner Biographie seit 1935 mit Heinrich B. und Jakob W.: Exil in Frankreich, den Eintritt in die Internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg, das Internierungslager bei Kriegsbeginn, die Eingliederung als sogenannter Prestatär in einem Arbeitskommando für Ausländer, die Wiederaufnahme der Arbeit in der bis November 1942 freien Südzone sowie die Verhaftung in den Folgemonaten durch die Gestapo und Rücktransport über Fresnes und Trier nach Saarbrücken. Im Alter von 30 Jahren begann die Flucht und damit die Zeit in verschiedenen Lagern. Zwar war er mit Ehefrau und Kind emigriert, doch muss in den Jahren des Exils und der Zeit in Spanien und den zermürbenden, fordernden Kampfeinsätzen, einer schweren Erkrankung an Ruhr die Trennung erfolgt sein. Wie andere Saarländer fand auch er Arbeit in einem Bergwerk in der Region um St. Etienne. Dort erfolgte seine Festnahme im Februar 1943 und nach mehreren Stationen kam er nicht direkt von Frankreich nach Saarbrücken, sondern war, wie Heinrich B., einige Tage in Trier in Haft, bevor er am 10. April nach Saarbrücken kam. Er wurde jedoch nicht in das Gestapo-Lager Neue Bremm eingewiesen, wie es bei Max Hewer (Hewer, S. 238) heißt, da das Lager erst in der zweiten Julihälfte 1943 in Betrieb genommen wurde. Dafür spricht, dass der erste Transport aus Frankreich von 58 Französinnen am 18. Juli 1943 nicht sofort in das Lager Neue Bremm gebracht, sondern im Saarbrücker Schloss, dem Sitz der Gestapo untergebracht worden war. Das lag auch daran, dass das Frauenlager erst im Ende 1943 errichtet worden war, sondern auch, dass das Männerlager zu diesem Zeitpunkt erst im Aufbau war. Auch lautet der Absender eines Briefes, den Adolf S. an seine Freundin am 26. Mai 1943 schrieb, „Gefängnis Saarbrücken, General-Schroth-Straße 37“. Darin fordert er sie auf, ihre gemeinsame Wohnung aufzulösen und sich für den Arbeitsdienst in Deutschland zu melden, in der Hoffnung, sie sich dort wiederzusehen (LA SB, JVA.SB 4234). Er gibt in seiner Landesentschädigungsakte (LA SB, LEA 18691) an, dass er vom 20. Juni bis zum 5. Juli 1943 im Lager Neue Bremm gewesen war. Möglich ist jedoch, dass er zum Aufbau des Lagers herangezogen worden war, bevor er auf Transport nach Dachau geschickt wurde. Am 9. Juli 1943 wurde er mit der Häftlingsnummer 49601 im Konzentrationslager Dachau registriert. Er wurde am 3. Mai 1945 auf dem Todesmarsch bei Waakirchen befreit. Er kehrte nach Völklingen zurück und verstarb 1957 in Stuttgart.

Eingangstor des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau. Bildquelle: LpB Saarland.
Mit Adolf S. wurde Adolf L. aus St. Ingbert in Dachau am 9. Juli 1943 eingeliefert. Wiederum teilten beide denselben Lebensverlauf. Jedoch kam er direkt von Paris nach Saarbrücken und wurde, wie es bei Max Hewer heißt, „auf der Neuen Bremm inhaftiert“ (Hewer, S. 162). Die Selbstverständlichkeit dieser Annahme verkennt, die reale Situation. Wie der Haftweg von Adolf S. zeigt, führte dieser nicht direkt in das Lager Neue Bremm. Die Erwähnung von Saarbrücken als Haftort ist nicht mit dem Lager Bremm gleichzusetzen. Es kann sein, dass zuerst das Gefängnis Lerchesflur Haftort war und dann das Gestapo-Lager Neue Bremm folgte. Zugleich war das Lager der erste Haftort und auf den die Überweisung ins Gefängnis folgte; beides ist in den Landesentschädigungsakten überliefert. Der Zeitpunkt ist dabei entscheidend, denn vor Juli 1943 bestand das Lager Neue Bremm noch nicht. Adolf L. blieb nicht wie Adolf S. im Konzentrationslager Dachau. Er musste ab Oktober 1944 im Konzentrationslager Mittelbau-Dora Zwangsarbeit leisten. Er siedelte nach der Befreiung aus dem Lager nach Erfurt über, wo seine Familie bereits seit Beginn des Zweiten Weltkriegs (Hewer, S. 163) und wurde Mitarbeiter der Volkspolizei. Er verstarb im Jahr 2003 mit 99 Jahren.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede: Lebenswege und Haftorte
Die Umstände des Exils in Frankreich, die Jahre in Spanien und die Rückkehr nach Frankreich, die Verhaftung in Frankreich waren bei Spanienkämpfern aus dem Saarland weitgehend identisch. Unterschiede traten zuerst bei der Ankunft in Saarbrücken hervor. Gefängnis und dann Lager oder zuerst Lager und dann Gefängnis, beides war der Fall. Auch gab es Unterschiede, was die Haftorte nach Saarbrücken der Spanienkämpfer betraf. Das Ziel war in jedem Fall für Spanienkämpfer, die aufgrund ihres Einsatzes in den Internationalen Brigaden die ideologische Wucht des NS-Strafsystems zu spüren bekamen, das Konzentrationslager Dachau.
Literatur
- Raja Bernard, Dietmar Renger. Neue Bremm. Ein KZ in Saarbrücken. Heusweiler 1999 (1984).
- Max Hewer: Von der Saar bis zum Ebro. Saarländer als Freiwillige im Spanischen Bürgerkrieg 1936-1939. Saarbrücken 2016. Zu Heinrich Brenner: 84-87
- Klaus-Michael Mallmann, Gerhard Paul: Das zersplitterte Nein. Saarländer gegen Hitler. Reihe „Widerstand und Verfolgung im Saarland 1935-1945“. Herausgegeben von Hans-Walter Herrmann. Band 1. Bonn u.a. 1989. S. 99-107 (Familie Jacob), S. 43-46(Heinrich Brenner)
- Edmond Michelet: Die Freiheitsstraße. Dachau 1943-1945. Deutsche Übersetzung. Stuttgart 1960. Original: Rue de la Liberté. Dachau 1943-1945. Paris 1955