Das Gestapo-Lager Neue Bremm in Saarbrücken war Durchgangslager für Mitglieder des französischen Widerstands und Arbeitserziehungslager für vor allem aus Osteuropa stammende Zwangsarbeitende sowie für politische Gegner:innen aus dem Saarland. Das Augenmerk liegt nun auf einer weiteren Haftgruppe: den Geiseln der Gestapo. 

„Der Überläufer galt als Vaterlandsverräter par excellence. Anders als der Deserteur hatte er nicht nur seiner Einheit den Rücken gekehrt, sondern sich auf die Seite des Feindes geschlagen und fortan gemeinsame Sache mit diesem gemacht.“ (Paul 1994, S. 72) Der Geschichtswissenschaftler Gerhard Paul hat sich in seiner Publikation „Ungehorsame Soldaten“ mit den Formen des Widerstands „einfacher Soldaten“ (Paul 1994, S. 7) beschäftigt, die nicht zu den Männern des 20. Juli 1944 gehörten, sondern „die sich weniger spektakulär und eher heimlich Hitlers Vernichtungsfeldzug verweigerten, aus Wehrmacht und SS desertierten, Befehle sabotierten oder sich lokalen Widerstandsgruppen anschlossen, die also ganz persönlich Schluss machten und kapitulierten“. (Paul 1994, S. 7). Paul sprach in diesem Zusammenhang vom „20. Juli des kleinen Mannes“ (Paul 1994, S. 7). Dieser sei – aus der Sicht des Jahres 1994 – im Gegensatz zu den Männern des 20. Juli 1944 kein „Objekt des Erinnerns (Paul, ebd.). Denn das Handeln der einfachen Soldaten, so Paul, das heißt der „Ungehorsam“ dieser Männer habe auch nach 1945 nicht den „staatlich gewünschten Tugenden“ (Paul, ebd.) der Bundesrepublik entsprochen.

Gerhard Paul hat sich in seiner Untersuchung der Formen des Widerstands unter deutschen Soldaten auch mit dem Fall des Überläufers Josef Esch beschäftigt. Repro des Covers: LpB Saarland

Einen solchen Fall beschreibt die Geschichte des Überläufers Josef Theodor Esch aus Völklingen sowie die Geschichte seiner Eltern Barbara und Mathias, die man als Strafmaßnahme für das Handeln des Sohnes in Geiselhaft nahm und im Gestapo-Lager Neue Bremm drei Monate inhaftierte. Die Ironie der Ereignisse war, dass die Eltern zu einem Zeitpunkt in das Gestapo-Lager Neue Bremm eingeliefert wurden, als dort aufgrund des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 verhaftete Männer und Frauen ebenfalls in Haft waren. Der Anlass für deren Verhaftung gab die „Aktion Gewitter“. Diese hatte zur Folge, dass ehemalige Ratsmitglieder und Parteifunktionäre der SPD, der KPD und des Zentrums verhaftet worden waren und für mehrere Wochen im Lager Neue Bremm verbleiben mussten. Somit waren auch Vertreter des „20. Juli des kleinen Mannes“ an diesem Ort bestraft worden. Gedacht wurde dieser Haft- und Opfergruppe freilich an diesem Ort nach 1945 kaum. Seit den 1970er Jahren wurde auf der Gedenkstätte Gestapo-Lager Neue Bremm den Männern des 20. Juli 1944 und damit dem deutschen Widerstand gedacht. Das geschah an einem Ort, der 1947 im Andenken an die dort einst inhaftierten Männer und Frauen des französischen Widerstands angelegt worden war. Mit Josef Esch und seinen Eltern kommt eine weitere Gruppe hinzu, der man an diesem Ort gedenken kann.

Ein Überläufer an der Ostfront: Josef Esch, geboren 1918 in Völklingen

Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann hatten in ihrem Forschungsprojekt „Widerstand und Verweigerung im Saarland 1935-1945“, das in drei zwischen 1989 und 1995 erschienenen Publikationen (siehe Anhang „Literatur“) mündete, anhand der Auswertung der im Saarländischen Landesarchiv erhaltenen Landesentschädigungsakten 67 Fälle aus dem Saarland identifiziert. Darunter waren ehemalige Soldaten der Wehrmacht, deren Verhalten vom Widerstand bis Verweigerung reichte. Dazu zählten Kriegsdienstverweigerung, Selbstverstümmelung, Simulation, Wehrkraftzersetzung, Befehlsverweigerung, Desertion in Form von Fahnenflucht und Überlaufen zur gegnerischen Armee sowie offener Widerstand. (Paul 1994, S. 35) Davon waren ein Drittel, sprich rund 20 Männer, Überläufer (Paul 1994, S. 73). Dazu kommt eine Dunkelziffer (Paul 1994, S. 74), da Betroffene aus Angst vor Stigmatisierung ihre Ansprüche auf Entschädigung nach 1945 nicht geltend machten.
Übergelaufen wurde vor allem im letzten Kriegsjahr 1944. Der Schriftsteller Siegfried Lenz hat dieses Thema in dem Roman „Der Überläufer“ am Beispiel eines jungen Soldaten an der Ostfront im Jahr 1944 bearbeitet. Damit traf er 1951, als der Roman erscheinen sollte, auf keinen Zuspruch seines Verlages. Über den Krieg nachzudenken, nach Schuld zu fragen und die damals verleugnete Gruppe der Deserteure und Männer eines im weiten Sinn militärischen Widerstands ins Zentrum eines Romans zu stellen, dafür hatte die Nachkriegsgesellschaft wenig Verständnis. Der Roman erschien erst posthum im Jahr 2016. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich auch die Sicht auf Deserteure, Überläufer und den militärischen Widerstand längst geändert. „Überzulaufen“, bedeutete, dass Soldaten die Fronten wechselten, in dem sie sich ergaben oder gefangen nehmen ließen und sich dann in die vormals gegnerische Armee einzutreten. In der Sowjetunion bzw. an der Ostfront soll, so Gerhard Paul (Paul 1994, S. 74) das gezielte Anwerben von Soldaten der Wehrmacht in den Kriegsgefangenenlagern der Sowjetunion, um sich daraufhin „militärischen oder propagandistischen Kommandos im Rahmen der Aktivitäten des Nationalkomitees“ (Paul ebd.) anzuschließen. Besagtes „Nationalkomitee“ war ein Zusammenschluss von Kriegsgefangenen und übergelaufenen Soldaten in der Sowjetunion. Die Sowjetführung veranlasste gemeinsam mit den im Exil in Moskau lebenden deutschen Kommunisten im Juli 1943 in Krasnogorsk bei Moskau die Gründung des Nationalkomitees „Freies Deutschland“ (NKFD). Die Aufgabe des Komitees war es, die deutschen Soldaten zum Überlaufen zu veranlassen, Kriegsgefangene zu agitieren sowie Spionage hinter den feindlichen Linien zu betreiben, wofür die übergelaufenen deutschen Soldaten eingesetzt wurden.

Zu den Gründungsmitgliedern des Nationalkomitees „Freies Deutschland“ gehörte der 1912 in Merzig geborene Georg Kilburg. Er war Bankangestellter, Gründungsmitglied der Hitler-Jugend in Völklingen-Wehrden, Befürworter des Anschlusses an Deutschland am 13. Januar 1935 und Anwärter auf Mitgliedschaft in der NSDAP im Jahr 1937. Die Indizien sprechen dafür, dass hier kein geborener Antifaschist ins kommunistische Sehnsuchtsland heimgekehrt war. „Ideologische Motive dürften hier wie dort die Ausnahme geblieben sein“ (Paul 1994, S. 74), konstatierte Gerhard Paul über die allgemeine Motivation der von ihm untersuchten Überläufer. Kilburg war „wegen Ungehorsams“ unter Aufsicht durch die zuständige Feldkommandantur gestellt worden, worauf er zur Roten Armee überlief. Von April bis November war er Absolvent der Antifa-Schule in Krasnogorsk bei Moskau.
Kilburg wurde von der Schule zur Gründung des Nationalkomitees abgeordnet. Mit ihm besucht zu selben Zeit auch Josef Theodor Esch diese Schule. Er kam wie Kilburg aus Völklingen. Aus Kilburgs von Gerhard Paul ausgewerteter Landesentschädigungsakte (LA SB, LEA 8133, 4302, alte Signatur) geht hervor, dass Esch in sowjetische Gefangenschaft kam und als Überläufer wie Kilburg 1943 die Antifa-Schule in Krasnogorsk besucht hatte. (Paul 1994, S. 78/79) Ob Esch auch Mitglied im NKFD war, bleibt offen. Wer dort Mitglied aus dem Saarland war, und welche Aufgaben er erfüllte, darüber ist wenig bekannt. (Paul 1994, S. 76) Bekannt ist jedoch, dass Josef Esch mehrere Male im Moskauer Rundfunk gegen Hitler-Deutschland sprach, bevor er in der zweiten Jahreshälfte 1944 als Soldat in der Roten Armee fiel. (Paul 1994, S. 78/79, LA SB 8133, 4302, alte Signatur). Zur selben Zeit gerieten seine Eltern in Gestapo-Haft.

Rundfunkverbrechen, neu definiert: Geiselhaft für das Ehepaar Esch

 Die Rundfunkeinsätze von Josef Esch blieben nicht unentdeckt. Als Maßnahme der Vergeltung wurden seine Eltern am 18.ten oder 19. August 1944 als „Geiseln“ festgenommen. Barbara Esch gibt dazu in ihrer Landesentschädigungsakte (LA SB, LEA 12342), dass sie am 19. August 1944 verhaftet wurde und zuerst zur Gestapo-Stelle am Schlossplatz Saarbrücken kam und im Saarbrücker Schloss, dem Sitz der Gestapo verhört wurde, ohne dass sie die genauen Umstände ihrer Verhaftung erfuhr. Sie „wurde von dort nach dem Lager Neue Bremm geführt.“ (LA SB, LEA 12342) Die Haftgründe wurden der damals 56-jährigen erst dort mitgeteilt: „Nach drei Wochen erfuhr ich, warum ich dort bin.“ (ebd.): „da der Sohn, welcher sich in russischer Gefangenschaft befand, angeblich am Sender Moskau gegen Hitler und Deutschland gesprochen hatte.“ (LA SB, LEA 12342)

Mathias Esch nennt in seinem Antrag auf Entschädigung im Jahr 1947 die Umstände seiner Verhaftung. Quelle: LASB, LEA 12442, Blatt 6


Auch Mathias Esch, damals 63 Jahre alt, erklärt, dass er erst nach drei Wochen Haft den Grund für seine Verhaftung durch zwei Gestapo-Männer in Zivil erfahren habe. (LASB, LEA 12442) Er gibt an, dass er wegen „Verdacht des Abhörens ausländischer Sender verhaftet (worden war), obwohl sie (die Familie Esch, S.G.) selbst kein Radio besaßen.“ (LASB, LEA 12442) In beiden Fällen spielte der Rundfunk eine mehrdeutige Rolle, die Folge hingegen war eindeutig: Die beiden musste exakt auf den Tag drei Monate, bis zum 18. Oktober 1944 im Gestapo-Lager Neue Bremm bleiben. Schaut man auf die Wirkfaktoren, die einen Haftort und die Haftdauer begünstigen, waren es im Fall des Ehepaars Esch eindeutig Ideologie und Willkür.

Keine Entschädigung für die Haft stattdessen: „verbucht als Erholungsurlaub“

 Ob die Eltern zu diesem Zeitpunkt wussten, dass ihr Sohn bereits tot war, bleibt offen. Das Ehepaar gab in seinem Antrag auf Entschädigung an, man habe es „verhaftet aus Vergeltungsmotiven“ (LASB, LEA 12442, Blatt 3) und als „Geiseln“ festgenommen. Das Ehepaar stellte 1947 einen Antrag auf Wiedergutmachung und zeigte wirtschaftliche Schäden an. Barbara Esch meldete einen „Wäscheschaden“ in Höhe von 100 RM. Er bezog sich auf ihre komplette Ober- und Unterbekleidung, die sie während der dreimonatigen Haft trug. Sie gab an, dass „Wäsche- und Kleidungsstücke durch Ungeziefer und Verschleiß“ unbrauchbar geworden waren. Der Verlust betrug, so ihre Angabe, 40 Reichsmark. (LA SB, LEA 12342, Anlage 3)

Abschrift aus dem Jahr 1959, die offenbar aus dem Häftlingsverzeichnis des Erweiterten Polizeigefängnisses (=Gestapo-Lager Neue Bremm) stammt und die Haftzeit von Barbara Esch belegt. Quelle: LASB, LEA 12342, Blatt 6

Diese Forderung zeigt, dass im Lager Neue Bremm keine eigene für das Lager vorhandene Häftlingskleidung getragen wurde. (siehe dazu auch Thalhofer 2019, S. 82/144).

Ihr Ehemann, damals Hüttenarbeiter bei den Röchlingschen Eisen- und Stahlwerken Völklingen wollte Ersatz für den Lohnausfall in Höhe von 425 Reichsmark. Sein Arbeitgeber hatte im Arbeitsbuch es damals 63-jährigen als Grund für die Abwesenheit von Mathias Esch zuerst „Erholungsurlaub“ eingetragen. Ab dem 24. August bis zum 21. Oktober 1944 wurde er dann „als beurlaubt geführt.“ (LA SB, LEA 12442, Anlage Nr. 2) Den Antrag hatten bei dem Amt für politische Wiedergutmachung einzureichen.

Erklärung der Umstände der Verhaftung von Barbara und Mathias Esch am 18. August 1944. Quelle: LASB, LEA 12442, Blatt 5

Die Adresse lautete Saarbrücken, Schlossplatz 8/9. Diese war beiden wohlbekannt. Dorthin waren sie beide am 18./19. August 1944 nach ihrer Verhaftung gebracht wurden. Es war bis Mai 1945 der Sitz der Saarbrücker Gestapo-Stelle gewesen. Das Ehepaar erhielt keine Entschädigung weder für den entgangenen Lohn des Ehemanns noch für die zerstörte Kleidung der Ehefrau.

Umgedrehte Verhältnisse: Der Sohn gerät in Geiselhaft wegen seines Vaters

Genau umgekehrt war es im Fall von Günter L. aus Saarbrücken. Der Sohn eines jüdischen Vaters war römisch-katholisch getauft. 1936, als er zehn Jahre alt war, nutzten seine Eltern das von Rabbiner Friedrich Rülf und anderen ausgehandelte „Römische Abkommen“ und verließen das Saarland. Sie gingen nach Matzenheim im Elsass. Diesen Schritt erlaubte das am 4. Dezember 1934 in Rom unterzeichnete Abkommen, woraus sich dessen Name erklärt. Rabbiner Friedrich Schlomo Rülff, der bis Januar 1935 die jüdische Gemeinde Saarbrücken geleitet hatte, ist es zu verdanken, dass zwischen der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abstimmung vom 13. Januar 1935 und dem 29. Februar 1936 den von Verfolgung durch die Nationalsozialisten bedrohten Minderheiten, wozu jüdische Saarländer, aber auch politische Gegner, darunter der Kommunist und spätere Staatsratsvorsitzende der DDR, Erich Honecker aus Wiebelskirchen, zählten, mit ihrem ganzen Besitz und vor allem ohne die seit 1933 in Deutschland geltenden Repressionen das Saarland verlassen konnte. Daher wird dieser Zeitraum auch als „Römisches Jahr“ bezeichnet. Rabbiner Rülf hatte sich dabei auf die im Versailler Vertrag, aus dem das Saargebiet hervorging, verbürgten Rechte der Minderheiten berufen.
Davon profitierte auch die Familie von Günter L. Die Zeit im Elsass währte nur kurz. Bereits im Sommer 1940 war die Familie von der Deportation von Jüdinnen und Juden aus dem annektierten Lothringen und Elsass ins Landesinnere von Frankreich betroffen. Das hatten die Gauleiter von Baden, Robert Wagner und Saarpfalz bzw. ab 1940 der Westmark, wozu Lothringen nun gehörte, Josef Bürckel verfügt. Die Familie hatte sich offenbar in der erst am 11. November 1942 von den Nationalsozialisten besetzten Freien Zone aufgehalten oder lebte bereits seit ihrer Verbringung ins Landesinnere in Nizza. Die Region zwischen Grenoble und Nizza war bis zum 8. September 1943 von Italien besetzt. Nach dem Abzug der Italiener wurde die Stadt von der SS unter Alois Brunner eingenommen. Darauf begannen bis Anfang 1944 Razzien, denen vor allem die in Nizza lebenden ausländischen Jüdinnen und Juden zum Opfer fielen. Der Vater von Günter L. konnte untertauchen. Mutter und Sohn schienen, da keine Juden außer Gefahr. Doch Günter L. galt aus Sicht der Nationalsozialisten als „Halbjude“. Er wurde am 2. Januar 1944 in Nizza verhaftet, weil er den Aufenthaltsort seines Vaters nicht preisgeben wollte. Der damals 18-jährige kam am nächsten Tag in das Durchgangslager Drancy bei Paris. Nach einem Monat kam er am 10. Februar 1944 nach Saarbrücken in das Gestapo-Lager Neue Bremm.

Luftaufnahme des Gestapo-Lagers Neue Bremm, aufgenommen von der US-Armee am 2. August 1944

Luftbild (Ausschnitt) des Gestapo-Lagers Neue Bremm vom 2. August 1944.

Dort musste er sechs Monate ausharren. Einmal besuchte ihn im Juli 1944 seine in Saarbrücken lebende Tante mütterlicherseits. Sie wusste von seinem Aufenthalt im Lager durch einen Nachbarn, der als „Wachtmeister“ – ob als Mitarbeiter Polizei oder als Aufseher im Lager geht aus den Angaben nicht hervor – sie davon in Kenntnis gesetzt hatte. Günter L. kam erst am 16. August 1944 frei (LA SB, LEA 11149, Blatt 17, Abschrift Entlassungsschein). Danach stand er weiterhin unter der Kontrolle der Gestapo. Der 18-jährige musste bis Dezember 1944 Zwangsarbeit bei Firma Katzgrau in Burbach leisten. Danach wurde er nach Thüringen evakuiert und wurde dort in Zeulenroda bei der Waffenherstellung eingesetzt. Die Rückkehr nach Kriegsende schien schwierig, denn nach eigenen Angaben, erfolgte sie illegal und fand im September 1945 statt. Von Saarbrücken brach er sofort nach Nizza zu seinen dort lebenden Eltern auf. Ein Jahr später erlangte er dort sein Baccalaureat. Im September 1949 kehrte er nach Saarbrücken zurück. Er heiratete hier, ergriff den Beruf des Kaufmanns und verstarb in Saarbrücken am 29. März 2009.

Literatur

  • Gerhard Paul/ Klaus-Michael Mallmann: Das zersplitterte Nein. Saarländer gegen Hitler. Reihe „Widerstand und Verfolgung im Saarland 1935-1945“. Herausgegeben von Hans-Walter Herrmann. Band 1. Bonn u.a. 1989.
  • Gerhard Paul/Klaus-Michael Mallmann: Herrschaft und Alltag. Ein Industrierevier im Dritten Reich. Unter Mitarbeit von Hans-Henning Krämer. Reihe „Widerstand und Verfolgung im Saarland 1935-1945“. Herausgegeben von Hans-Walter Herrmann. Band 2. Bonn u.a. 1991.
  • Gerhard Paul/Klaus-Michael Mallmann: Milieus und Widerstand. Eine Verhaltensgeschihte der Gesellschaft im Nationalsozialismus. Reihe „Widerstand und Verfolgung im Saarland 1935-1945“. Herausgegeben von Hans-Walter Herrmann. Band 3. Bonn u.a. 1995.
  • Gerhard Paul: Ungehorsame Soldaten. Dissens, Verweigerung und Widerstand deutscher Soldaten (1939-1945). St. Ingbert 1994 (Saarland-Bibliothek, Band 9)
  • Elisabeth Thalhofer: Neue Bremm. Geschichte des Saarbrücker Gestapo-Lagers. Mit einem Vorwort von Rainer Hudemann. Vollständig überarbeitete und ergänzte Neuausgabe. St. Ingbert 2019.