Die Autorin Natascha Wodin spiegelt in ihrem 2017 erschienenen Buch über die Geschichte ihrer Familie „Sie kam aus Mariupol“ ihr eigenes Wissen und das ihres Freundeskreises, wenn die Sprache auf die Zahl der Lager kam, in denen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter untergebracht waren: „Die einen gingen von zwanzig aus, andere von zweihundert, einige wenige schätzten zweitausend. Nach einer Studie des Holocaust Memorial Museums belief sich die Zahl aber auf 42.500, die kleinen und die Nebenlager nicht mitgerechnet. 30.000 davon waren Zwangsarbeiterlager.“

Zwangsarbeit und Zwangsarbeitende waren allgegenwärtig in NS-Deutschland

Natascha Wodin fährt fort: „In einem Interview mit der „ZEIT“, das am 4. März 2013 erschien, sagte der amerikanische Historiker Geoffrey Megargee, der an der Studie mitgearbeitet hatte: Die horrende Zahl der Lager bestätige, dass nahezu allen Deutschen die Existenz dieser Lager bekannt gewesen sei, selbst wenn sie das Ausmaß des Systems dahinter nicht begriffen oder nicht in jedem Fall über die Umstände in den Lagern nicht Bescheid gewusst hätten. Es war die alte Geschichte: Niemand hatte etwas gewusst. Obwohl das mit 42.500 und mehr Lagern überzogene Land ein einziger Gulag gewesen sein muss.“ (Wodin 2017. S. 38)
Natascha Wodin stellte fest, was seinerzeit jedem bewusst war und heute jedem bewusst ist, der sich mit dem Thema „Zwangsarbeit“ beschäftigt. Zwangsarbeit und Zwangsarbeitende waren in jedem Dorf und in jeder Stadt ein alltägliches Phänomen in der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs in Deutschland. In der Industrieregion an der Saar wurden in der Zeit des Zweiten Weltkriegs 70.000 Menschen als Zwangsarbeiter:innen eingesetzt. Sie mussten in Bergwerken, Eisen- und Stahlwerken, in Fabriken, in der Landwirtschaft, in Städten und Gemeinden sowie in Privathaushalten arbeiten. Allein in den Röchlingschen Eisen- und Stahlwerken (RESW) in Völklingen waren rund 12.000 Menschen aus Frankreich und vor allem aus Osteuropa als Zwangsarbeitende eingesetzt.

Ansicht der Hochofengruppe der ehemaligen Völklinger Hütte

Während des Zweiten Weltkriegs wurden Kriegsgefangene und Menschen aus Osteuropa zur Zwangsarbeit in der ehemaligen Völklinger Hütte eingesetzt.

Diese Menschen mussten untergebracht werden, meist in der Nähe ihrer Einsatzorte. Deutschland war mit seinen unzähligen Lagern „ein einziger Gulag“ (Wodin), und das war im Saarland in der Zeit des Zweiten Weltkriegs nicht anders. Die Lager waren überall, ob in Form von mehreren nebeneinander gereihten Holzbaracken, die eigens für Zwangsarbeitende errichtet worden waren oder in Gestalt von Schulhäusern oder Tanzsälen, die für vor Ort eingesetzte Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschlagnahmt worden waren. Die Geschichtswissenschaftler:innen Inge Plettenberg und Hans-Henning Krämer zählten in ihrer epochemachenden Bestandsaufnahme zur Zwangsarbeit im Saarland unter dem Titel „Feind schafft mit!“ aus dem Jahr 1992 im Saarland rund 400 Lager (Krämer/Plettenberg 1992. S. 305-318). Der Saarbrücker Geschichtswissenschaftler und Experte für Zwangsarbeit in Europa, Professor Fabian Lemmes zählte in seiner Magisterarbeit aus dem Jahr 2004 allein 55 Lager im Stadtgebiet Saarbrücken (in den Grenzen bis 1945), in denen rund 20.000 Menschen untergebracht waren (Lemmes 2004. S.174).
Zwangsarbeiter:innen waren überall und daher unübersehbar für die Mehrheitsgesellschaft. Daher fragte Natascha Wodin: „Werden die deutschen Anwohner der Straßen, durch die sich die Kolonnen der Zwangsarbeiter auf den Weg zur Arbeit bewegen, nicht Morgen für Morgen geweckt von dem Geklapper der vielen Holzschuhe draußen auf dem Pflaster? (Wodin 2017. S.268) Fabian Lemmes bestätigte diese Wahrnehmung: „Hunderte in den Lagerbaracken untergebrachte Ostarbeiter liefen täglich ungefähr einen Kilometer durch Burbacher Wohnstraßen bis zum Hüttengelände.“ (Lemmes 2004. S. 174)

Not und Mangel, Selbsthilfe von und Strafmaßnahmen gegen Zwangsarbeitende

„Die ausländischen Arbeiter waren freilich nicht nur beim An- und Abmarsch zur Arbeit in der Stadt zu sehen, sondern auch in ihrer freien Zeit.“ (Lemmes 2004. S.175) Zwangsarbeitende waren allgegenwärtig, denn sie durften auch in ihrer Freizeit ihr Wohnlager verlassen. Davon berichten mehrere Meldungen, die sich in den wenigen erhaltenen und im Saarländischen Landesarchiv verwahrten Akten der Saarbrücker Gestapo (LA SB, Bestand Gestapo 9, 31) finden. In den Akten liegt zum Beispiel ein Bericht vor, in dem von Zusammenkünften von 3.000 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern aus Osteuropa an Sommerwochenenden im Deutschmühlental Saarbrücken. Das war dort, wo 20 Jahre später im Jahr 1964 der Deutsch-Französische Garten eröffnet worden war. (LA SB, Gestapo 31, Bericht 21.08.1944; Lemmes 2004. S. 175)
Die Frauen und Männer, meist junge Menschen aus Osteuropa, behaupteten sich, in dem sie sich kleine Freiräume eröffneten und Lücken in der rigiden, sie disziplinierenden Ordnung nutzten. Die Treffen an Wochenenden zählten dazu wie auch das Kaufen von Speiseeis an Wochenenden. Dies fiel auf, weswegen sich eine Meldung in den Akten (LA SB, Gestapo 9) fand, in denen nach Einschränkungen im Hinblick auf die Abgabe von Speiseeis an Ostarbeitende gefragt wurde. Die Verkäufer, so die Antwort, hätten hierzu keine Vorgaben, so dass sie auch ohne Einschränkungen Eis an Ostarbeitende verkauften. Um dies zu beenden, waren, wie aus einer Anordnung vom 24.07.1944 hervorgeht, beim Eisverkauf, aber auch in Kinos, die ebenfalls von Ostarbeitenden aufgesucht wurden, mehr Kontrollen angesetzt.

Vermerk der Gestapo Saarbrücken wegen des Nicht-Tragens von sogenannten „Ostabzeichen“, mit denen Zwangsarbeitende aus Osteuropa stigmatisiert wurden. Quelle: LA SB, Gestapo 9, 15.09.1943


Auch der Umstand wurde bei der Gestapo angezeigt, dass Zwangsarbeitende aus Osteuropa in ihrer Freizeit im Juli 1943 sich in dem Saarbrücker Fotogeschäft „Photomaton“ ohne Vorlage eines Erlaubnisscheins fotografieren ließen bzw. der Ladenbesitzer dies uneingeschränkt anbot und zudem zeitgleich mit anderen Kunden die Ostarbeitenden bediente. Meist waren es Denunziationen, anhand denen die Gestapo weitere Schritte einleitete.
Anzeigen von Mitgliedern der Mehrheitsgesellschaft bzw. der im Nationalsozialismus so genannten „Volksgemeinschaft“ liegen ebenfalls in den erhaltenen Akten (LA SB, Gestapo 9) vor. Darin ist von sexuellen Übergriffen, Misshandlungen von Zwangsarbeitenden und unzulässigem Umgang zwischen Zwangsarbeitern und Dienstherren die Rede. Dabei wurden die Zwangsarbeiter:innen gehört und die wegen erwiesenen Fehlverhaltens angezeigten Dienstherren teilweise bestraft und mindestens gerügt. In den Akten findet sich auch eine Anzeige wegen Diebstahls von drei Stück Kernseife im Wert von 0,54 Reichsmark einer in einem Privathaushalt eingesetzten Zwangsarbeiterin. Das Verfahren wurde jedoch wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen und die Zwangsarbeiterin vom Arbeitsamt abgezogen.

Schwerstarbeit, Hunger und Rechtlosigkeit als Dauerzustand unter Zwangsarbeitenden

Das kann alles jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, wie groß die Not, und wie rechtlos die Zwangsarbeitenden sowie wehrlos gegenüber denen gewesen waren, die ihre Arbeit für ihre Zwecke nutzten. Zwangsarbeitende konnten sich nur mittels ausdrücklicher Erlaubnis fortbewegen. Die Akten dokumentieren den Fall von Zwangsarbeitenden, die im Durchgangslager Pirmasens-Nord untergebracht waren. Als die Gruppe bei einer Zugfahrt kontrolliert wurde, stellte sich heraus, dass die Beschäftigungsstelle und der Wohnort nicht eingetragen waren (LA SB, Gestapo 9, Schreiben vom 17.07.1944) Das wurde daraufhin geändert, so dass dies nun notwendig angegeben werden musste. Auch gegen die uneingeschränkte Abgabe von Speiseeis an Ostarbeiterinnen und Ostarbeiter wurde alsbald vorgegangen. Über die Zwangsarbeitenden sollte die totale Kontrolle ausgeübt werden. Als eine bei einem Bauern in Einöd eingesetzte Zwangsarbeiterin ihren Einsatzort wechseln wollte und deshalb beim zuständigen Arbeitsamt in Zweibrücken vorsprach, wurde sie abgewiesen und ihr Dienstherr wurde aufgefordert, sie zurückzubringen. Der Bauer, bei dem sie arbeiten musste, weigerte sich jedoch, die Frau abzuholen, da sie ja auch allein dorthin gegangen sei, so die Antwort (LA SB, Gestapo 9, Schreiben vom 24.11.1943) Schließlich wurde die Zwangsarbeiterin vom Bürgermeister von Einöd dorthin zurückgebracht.
Das zeigt zugleich, welche Risiken die Frauen und Männer eingingen, um sich Freiräume zu schaffen oder um ihren Hunger zu stillen, der unter den Schwerstarbeit leistenden Menschen nie gestillt war. Das geschah durch Betteln vor Bäckereien um Lebensmittelmarken oder durch das Herstellen von Holzspielzeug, das sie zum Verkauf anboten, um sich dafür auf dem Schwarzmarkt Essen zu kaufen. In beiden Fällen half die Mehrheitsgesellschaft, in dem sie den bettelnden Zwangsarbeitern Lebensmittelmarken überließ oder ihnen Spielzeuge abkaufte.

Denunziation von unbekannt an die Gestapo Saarbrücken: Eine Frau kaufte bei einem Ostarbeiter gegen Geld und Brotmarken eine Holzarbeit. Quelle: LA SB, Gestapo 9

Das war in Saarbrücken der Fall, wie Krämer/Plettenberg und Lemmes wissen: „Sie (die Zwangsarbeitenden, S.G.) versuchten vielfach, durch Betteln oder das Eintauschen angefertigter Werkzeuge, Holzschnitzereien und Kinderspielzeuge an zusätzliche Lebensmittel zu kommen…“ (Lemmes 2004, S. 175; Krämer/Plettenberg 1992, S. 124)
Das war nicht nur hier der Fall, sondern war, woran Natascha Wodin erinnert, unter Zwangsarbeitenden ein Mittel, um die Not zu lindern: „Andere basteln Dekoration oder Spielzeug aus Altmaterial, das sie auf dem Fabrik- und Lagergelände finden, und tauschen die hergestellten Gegenstände auf dem Schwarzmarkt gegen Lebensmittel. Werden sie erwischt, ist die Gefahr groß, dass sie in eines der gefürchteten Arbeitserziehungslager kommen, das die wenigsten lebendig wieder verlassen.“ (Wodin 2017. S. 272) Die Gestapo-Akten berichten von einem Fall, der sich am 02.07.1944 ereignet hatte und am 05.07.1944 bei der Gestapo angezeigt worden war: In der Ludwigstraße in Saarbrücken-Malstatt habe eine „ärmlich gekleidete Frau“ von einem Ostarbeiter einen geschnitzten Vogel gekauft. Beide waren nicht mehr auffindbar. Im unweit von der Ludwigstraße gelegenen Lager Am Schanzenberg mag der Betroffene untergebracht gewesen sein.
Das sogenannte „Strafbuch“ der Röchlingschen Eisen und Stahlwerke (RESW) Völklingen vermerkt viele Fälle von „verbotenen Brotkäufen“, die mit der Überstellung in das Arbeitserziehungslager Püttlingen-Etzenhofen bestraft worden waren. So wurden drei junge Frauen bzw. so bezeichnete „Ostarbeiterinnen“ am 14.10.1944 wegen „verbotenen Brotkaufens“ sowie eine andere wegen „Äpfel kaufen“ vom Werkschutz verhaftet und nach Etzenhofen gebracht. Damit erweist sich die Feststellung von Natascha Wodin als zutreffend: „Es genügt eine Bagatelle, um in eines der Arbeitserziehungslager eingeliefert zu werden.“ (Wodin 2017. S. 269)

Schreiben der Gestapo Saarbrücken an den Werkschutz der Burbacher Hütte, 4. September 1944: „Ostarbeiter“, die in der Burbacher Hütte eingesetzt waren, haben unerlaubt die Grenze nach Lothringen überschritten, um Lebensmittel zu kaufen. Quelle: LA SB, Gestapo 31, Schreiben vom 04.09.1944.

 Polin, 17 Jahre alt, weiblich, Zwangsarbeiterin in Völklingen, mehrfach bestraft

 Das Strafbuch der RESW berichtet von Fällen, in denen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in der Völklinger Hütte ohne Erlaubnis loszogen, um sich Brot oder Äpfel zu beschaffen. Flucht, Arbeitsbummelei, Frechheit, letztere festzustellen, oblag dabei stets dem (Un)Willen des Vorgesetzten, waren die Haftgründe. Der Fall der jungen Polin Krystina/Christine Kaplan bezeugt die Härte, mit der gegen eine 17-jährige vorgegangen wurde. Sie war vom 22.09.1943 bis zum 30.11.1944 als Zwangsarbeiterin in der Völklinger Hütte registriert. In dieser vom Weltkulturerbe Völklinger Hütten publizierten Liste wird sie jedoch als Mann geführt, was falsch ist.
Im Strafbuch wird sie als „Christine Kaplan“ erwähnt und auch die Häftlingspersonalkarte (Arolsen Archives, DocID-130115552), mit der sie im Konzentrationslager Mauthausen registriert wurde, erwähnt eine weibliche Person. Krystina/Christine Kaplan wurde am 07.03.1945 von Ravensbrück in das Konzentrationslager Mauthausen überstellt. Sie wurde dort befreit. Im selben Monat war sie 18 Jahre alt geworden. Zu diesem Zeitpunkt lag ein Jahr voller Qualen hinter ihr. Auf sie traf zu, was der Zeuge und Mitarbeiter der RESW, Stephan Wilhelm im Prozess gegen Hermann Röchling 1948 in Rastatt, wie folgt beschreibt: „…Ich habe etwa an einem Dutzend Verhandlungen teilgenommen, die Arbeiter wurden zu Strafen zwischen 14 und 28 Tagen im Lager Etzenhofen, von mehr als 28 bis zu 56 Tagen im Lager Schirmeck und selbst zu Strafen im Konzentrationslager verurteilt; die Direktion der Röchling-Werke war über die Maßnahmen auf dem Laufenden, da ja die Arbeiter, welche nach Schirmeck transportiert wurden, von Beschäftigten aus dem Hause Röchling wieder abgeholt werden mussten.“ (Krämer/Plettenberg 1992, S. 173)
Die am 17. Mai 1927 geborene Krystina Kaplan wurde wegen „unerlaubter Fahrt nach Edenkoben“, so das Strafbuch am 13. Januar 1944 gemeinsam mit Sofia Schulz, der man ebenfalls vorwarf, ohne Erlaubnis nach Edenkoben in der Pfalz gefahren zu sein, für 21 Tage in das Arbeitserziehungslager Etzenhofen eingewiesen. Das war ein Straflager für Arbeiterinnen und Arbeiter der RESW. Es unterstand der Gestapo Saarbrücken und wurde vom Werkschutz der RESW betrieben. Am 16. März 1944 wurde sie wegen „verbotenen Handels und Bummelei“ für 56 Tage in das Lager Schirmeck im Elsass eingewiesen. Von dort wurde sie am 25. Mai 1944 nach Völklingen zurückgebracht.
Am 14. Oktober 1944 kam sie erneut wegen „Bummelei und Lagerverstoß“ nach Etzenhofen. Am 27. Oktober wurde sie von dort wegen „Bummelei und Frechheit“ an die Staatspolizei überwiesen. Da zu diesem Zeitpunkt das Gestapo-Lager Neue Bremm bereits in Auflösung war, ist es weniger wahrscheinlich, dass sie dort in Haft war, bis ein Transport in das Konzentrationslager Ravensbrück brachte, wo sie am 05.12.1944 registriert wurde. Sie kann die Zeit bis zu ihrem Transport nach Ravensbrück im Gefängnis Lerchesflur zugebracht haben. Von Ravensbrück gelangte Krystina/Christine Kaplan aufgrund der näher rückenden Front der Befreier am 07.03.1945 in das Konzentrationslager Mauthausen bei Linz. Dort wurde sie in dem Monat befreit, in dem sie 18 Jahre alt geworden war.

Literatur

  • Meinrad Maria Grewenig (Hg.): Die Zwangsarbeiter in der Völklinger Hütte im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Herausgegeben von Meinrad Maria Grewenig. Mit Beiträgen von Meinrad Maria Grewenig, Peter Backes, Inge Plettenberg. Völklingen 2018. Als PDF verfügbar: https://voelklinger-huette.org/assets/Historische-Dokumente/Text_PDF_Dateien/Zwangsarbeiterliste_01.pdf
  • Fabian Lemmes: Zwangsarbeit in Saarbrücken. Ausländische Zivilarbeiter und Kriegsgefangenen 1940-1945. St. Ingbert 2004.
  • Hans-Henning Krämer/Inge Plettenberg: „Feind schafft mit“ Ausländische Arbeitskräfte im Saarland während des Zweiten Weltkriegs. Ottweiler 1992.
  • Christian Reuther: Zwangsarbeit in Völklingen. Eine Bestandsaufnahme. Völklingen 2018. Reihe „Fulcolingas“. Beiträge zur Geschichte der Stadt Völklingen. Band 4.
  • Natascha Wodin: Sie kam aus Mariupol. Hamburg 2017.