„Der Entschädigungsantrag wird mit allen Ansprüchen abgelehnt“
Als „asozial“ oder als „Berufsverbrecher“ stigmatisierte KZ-Häftlinge hatten keinen Anspruch auf Entschädigung.
Als „asozial“ oder als „Berufsverbrecher“ stigmatisierte KZ-Häftlinge hatten keinen Anspruch auf Entschädigung.
Von der Möglichkeit der Entlassung aus einem Konzentrationslager und der Unmöglichkeit, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Die Delikte „Arbeitsverweigerung“ und „Arbeitsvertragsbruch“
Arbeitsverweigerung im Maßnahmenstaat und deren Folgen
Der Haftgrund lässt in vielen Fällen einen Rückschluss auf die Nationalität und das Geschlecht eines Menschen zu.
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