„Der Entschädigungsantrag wird mit allen Ansprüchen abgelehnt“
Als „asozial“ oder als „Berufsverbrecher“ stigmatisierte KZ-Häftlinge hatten keinen Anspruch auf Entschädigung.
Als „asozial“ oder als „Berufsverbrecher“ stigmatisierte KZ-Häftlinge hatten keinen Anspruch auf Entschädigung.
Von der Möglichkeit der Entlassung aus einem Konzentrationslager und der Unmöglichkeit, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Zwei Leben, zwei Winkel, eine sexuelle Orientierung
Ein neues Format zur Erinnerungsarbeit im Saarland
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