„Der Entschädigungsantrag wird mit allen Ansprüchen abgelehnt“
Als „asozial“ oder als „Berufsverbrecher“ stigmatisierte KZ-Häftlinge hatten keinen Anspruch auf Entschädigung.
Als „asozial“ oder als „Berufsverbrecher“ stigmatisierte KZ-Häftlinge hatten keinen Anspruch auf Entschädigung.
Aufgrund dieser Verfolgungsgründe rückte eine Bevölkerungsgruppe in den Fokus: Die Minderheit der Sinti und Roma
Von der Möglichkeit der Entlassung aus einem Konzentrationslager und der Unmöglichkeit, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Arbeitsverweigerung im Maßnahmenstaat und deren Folgen
Zwei Leben, zwei Winkel, eine sexuelle Orientierung
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