„Der Entschädigungsantrag wird mit allen Ansprüchen abgelehnt“
Als „asozial“ oder als „Berufsverbrecher“ stigmatisierte KZ-Häftlinge hatten keinen Anspruch auf Entschädigung.
Als „asozial“ oder als „Berufsverbrecher“ stigmatisierte KZ-Häftlinge hatten keinen Anspruch auf Entschädigung.
Gefängnishaft, Konzentrationslager, Hinrichtung, aber auch Entlassung
Verfahren gegen Saarländer vor dem Sondergericht Saarbrücken und dem Volksgerichtshof.
Arbeitsverweigerung im Maßnahmenstaat und deren Folgen
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