Nicht produktiv, nicht normgerecht
Menschen im Nationalsozialismus waren dem Diktat der Arbeit und des Wettbewerbs, der Auslese der Besten und damit dem Ausgrenzen der Schwachen ausgesetzt. Das Menschenbild im Nationalsozialismus duldete kein Verhalten jenseits der vorgegebenen Verhaltensnorm. Jegliche Abweichung war verboten, wurde verfolgt, bestraft und diejenigen, die sich dieser Anklage ausgesetzt sahen, wurden in letzter Konsequenz ausgelöscht. Die sogenannte „Volksgemeinschaft“ stand über, genauer noch: gegen den Einzelnen. Davon betroffen waren Menschen, die als Mägde, Dienstmädchen oder Arbeiter aufgrund ihrer Erkrankung ihre Arbeit nicht mehr verrichten konnten und daher als „unnütz“ für die sogenannte „Volksgemeinschaft“ galten. Auch sie wurden Opfer der NS-Euthanasie.
Menschen ohne Lobby, die keinen Schutz durch die Gesellschaft erfuhren oder Recht für sich beanspruchen konnten, gehörten zu den ersten, die in den Fokus des NS-Verfolgungsapparates gerieten. Das galt für Menschen, die arbeitslos waren oder keine regelmäßige Arbeit aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit, wozu auch Alkoholismus gehörte, mehr aufnehmen konnten. Sie galten deswegen als sogenannte „Asoziale“ und wurden wegen Bettelei, Landstreicherei, Arbeitsbummelei oder, weil sie von der öffentlichen Fürsorge lebten, in Arbeitshäuser, Gefängnisse und Konzentrationslager eingewiesen. Das 1933 in Betrieb genommene Konzentrationslager Dachau war für die Aufnahme sogenannter „Asozialer“ zuerst zuständig. Auch das 1936 eröffnete Konzentrationslager Sachsenhausen und das 1937 errichtete Konzentrationslager Buchenwald nahmen zuerst Menschen auf, denen man ihre prekären Lebensverhältnisse zur Last legte. 1933 machten sogenannte „Bettlerrazzien“ und das im selben Jahr verabschiedete „Gesetz zur Verhütung von erbkrankem Nachwuchs“ den Auftakt der Verfolgung, an deren Ende der Mord an kranken, alten und Menschen mit Einschränkungen standen. Menschen, die entweder von Kind an oder im Verlauf ihres Lebens aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr dienstbar waren und nicht mehr arbeiten konnten, gerieten in Lebensgefahr. Das galt erst recht für Menschen mit einer leichten geistigen oder körperlichen Einschränkung, die vor 1940 als Grund für deren Zwangssterilisation herhalten mussten. Das betraf mit dem Beginn der „Aktion T4“ auch „forensische Patienten“, das heißt Menschen, die in Heil- und Pflegeanstalten lebten und damit auch „Menschen mit schweren Behinderungen oder Erkrankungen ohne Aussicht auf Heilung und ohne nennenswerte Funktionen innerhalb des Anstaltsbetriebs.“ (Trus 2019, S. 139) Dabei entschieden vor allem Kriterien der „Produktivität“ und des „normgerechten Verhaltens“ darüber, ob ein betroffener Mensch der Selektion der T4-Gutachter zum Opfer fiel. Das heißt, über Leben und Tod entschieden weniger sogenannte „rassenhygienischen Kriterien“ (Trus 2019, S. 139) und damit „Rassenwahn“ oder „Ideologie“, sondern ganz materialistisch, ob ein Mensch nützlich war und arbeiten konnte und damit ein Mittel der Bereicherung der NS-Eliten war. Eine Feststellung, die der Geschichtswissenschaftler Götz Aly in seiner aktuellen Publikation „Wie konnte das geschehen? Deutschland 1933 bis 1945“ (2025) sich ausführlich widmet und dies auf fast 800 Seiten detailliert ausführt.
Diesen Ansatz stützt die Empirie. Derart, dass Armin Trust mit Bezug auf Petra Fuchs und der von ihr gemeinsam mit anderen Autor:innen vorgelegten „kollektivbiografischen Skizze“. Diese gründet auf der Auswertung der Lebensgeschichten der Opfer der NS-Euthanasie (Petra Fuchs u. a.: „Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst“. Lebensgeschichten von Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“. Göttingen 2007. S. 53-72, zit in Trus 2019, S. 139). Darin wird das „erwachsene Durchschnittsopfer“ der „Aktion T4“ wie folgt beschrieben: „Eine 47-jährige unverheiratete Angehörige der Mittelschicht mit der Diagnose Schizophrenie, die bereits seit vielen Jahren in der Anstalt lebt, nicht oder nur wenig arbeitet und sich durch ihr Verhalten störend bemerkbar macht…“ Wie sich zeigt, traf das auch auf zahlreiche Menschen aus dem Saarland zu, die Opfer der „Aktion T4“ geworden waren. Es waren berufstätige Frauen, Mägde, Mütter mit mehreren Kindern und Bergarbeiter, die schwer gearbeitet hatten und damit Stützen der sogenannten „Volksgemeinschaft“ gewesen waren, bis sie aufgrund einer einsetzenden Erkrankung keinen Nutzen mehr boten und daher ausgeschlossen und ermordet wurden. Das sollte nie vergessen werden. Aus diesem Grund gibt es ein Format des Gedenkens, das buchstäblich überall zu finden ist.
Der Plan, Spuren zu hinterlassen wollen führte zum größten Bodendenkmal Europas
Der Künstler Gunter Demnig absolvierte an der Kunstakademie Kassel ein Kunststudium. Im Jahr 1979 machte sich der damals 32-jährige auf den Weg nach Paris. Er ging zu Fuß und schob ein Rad, dessen Profil einen Satz auf den Straßenbelag druckte. Dieser lautete „Gunter Demnig auf dem Weg von Kassel nach Paris.“ Der junge Künstler wollte Spuren hinterlassen. Es sollte noch 13 Jahre dauern bis daraus ein Lebenswerk wurde und heute die von ihm gelegten Spuren in 31 Ländern zu lesen ist. Insgesamt wurden seitdem 116.000 Stolpersteine verlegt, darunter sind auch zirka 600 Steine im Saarland. Gunter Demnig wollte am 16. Dezember 1992 an die aufgrund des von dem Chef der deutschen Polizei und SS Heinrich Himmler verantworteten „Auschwitzerlass“ erinnern, worauf die im Konzentrationslager Auschwitz inhaftierten Sinti und Roma ermordet wurden. Dafür zeichnete er deren Weg in Richtung Sammelstelle zur Deportation nach Auschwitz auf dem Gelände der Kölner Messe nach. Damit war eine Idee in der Welt, die im Folgejahr mit ersten Steinen an verschiedenen Orten der Stadt Köln ihre Fortsetzung fand. Seitdem wurden auf Initiative von Bürger:innen die Steine mit den Messingtafeln an der Oberfläche jeweils an dem letzten freigewählten Wohnsitz von Menschen verlegt, bevor diese entrechtet, gedemütigt, verschleppt und ermordet wurden oder von denen aus, ihnen die Flucht gelang, die sie in ein anderes Land geführt hatte. Damit wurde und wird sichtbar, dass es Nachbarinnen und Nachbarn waren, denen dieses Leid zugefügt wurde. Seit 2007 werden im Saarland für im Nationalsozialismus verfolgte, ins Exil getriebene, in Gefängnissen und Konzentrationslager internierte, dort ermordete, aber auch den gegen sie verübten Terror überlebende Menschen Stolpersteine verlegt. Zu den Opfern zählen ebenso Menschen mit einer Behinderung oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Einschränkung. Eine Auswahl der von Lokalhistoriker:innen recherchierten Lebenswegen bezeugen, wie ein Unfall, ein unvorhergesehenes Ereignis, eine private Entwicklung, eine soziale Überforderung zur Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt geführt hatte. Von dort wurden die meisten der Betroffenen bei der Evakuierung des Grenzkorridors entlang der sogenannten „Roten Zone“ am 1. September 1939, zu Beginn des Zweiten Weltkriegs in andere Heil- und Pflegeanstalten zumeist in Hessen verlegt. Von dort gelangten die meisten im Rahmen der Aktion T4 in die Tötungsanstalt Hadamar, wo sie mit Gas ermordet wurden. Am Fall von Menschen, die als Mägde, Hausfrauen und Mütter oder Arbeiter, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr der gesetzten Norm genügten, zeigt sich die Grausamkeit und Menschenfeindlichkeit des NS-Regimes. Davon sollen ein paar Beispiele vorgestellt werden. Damit zeigt sich auch die Leistung von Lokalhistoriker:innen in Städten und Gemeinden des Saarlandes, die sich für das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen und das Leben dieser Menschen recherchierten, für die Stolpersteine verlegt wurden.
Gedenken an die Opfer der Aktion T4 im Saarland: Die Leistung der Lokalhistoriker:innen
In Ottweiler November 2026 werden mehrere Stolpersteine für die Opfer der NS-Euthanasie auf Initiative des Ottweiler Lokalhistorikers Hans-Joachim Hoffmann in Zusammenarbeit mit der AG „Bunt & Vielfältig“ des Gymnasiums Ottweiler verlegt. Darunter ist auch ein Stolperstein für Adolf Anschütz. Dazu schreibt Hans-Joachim Hoffmann: Dieser war „ein durch den Beruf als Bergmann erkrankter, arbeitsunfähiger Mann und für die Gesellschaft nicht mehr von Nutzen – sein Tod in Lörchingen ersparte ihm wahrscheinlich die Ermordung in einem Konzentrationslager.“
In dem Blieskasteler Stadtteil Blickweiler wurde am 31. August 2026 ein Stolperstein für eine junge Frau und Magd verlegt, die aufgrund einer aufgelösten Verlobung erkrankte. Dazu schreibt die Archivarin der Stadt Blieskastel, Raffaela Berger: „Anna Maria Hauck wurde am 10. August 1890 in Blickweiler geboren. Zwischen 1911 und 1913 verlobte sie sich, löste die Verbindung jedoch wieder, als sich ihr Verlobter nach den Vermögensverhältnissen erkundigte. Ihre Eltern gaben an, dass dieser Vorfall die Krankheit bzw. eine Verhaltensveränderung ausgelöst hatte. Anna Maria wurde in Straßburg und wiederholt in Homburg behandelt. 1938 vermerkt ihre Homburger Akte die Verlegung nach Hadamar auf Anordnung der Regierung, von dort aus kam sie als „ungeheilt“ nach Herborn. Am 13.02.1941 wurde sie nach Hadamar transportiert, um sie dort zu töten.“
Der Lokalhistoriker Otmar Gros aus Niedergailbach hat unter anderem einen Fall einer körperbehinderten Frau aus Niedergailbach recherchiert, die Opfer der „Aktion T4“ geworden war: „Maria Anna hatte einen gelähmten rechten Arm. Sie wurde am 28. August 1939 von den Nazis abgeholt und in ein Sanatorium in Schönebeck eingewiesen. Kurze Zeit später starb sie dort an einer angeblichen Lungenentzündung, war jedoch tatsächlich im Rahmen der Aktion T4 ermordet worden.“

Stolperstein für Maria Anna aus Niedergailbach. Quelle: Otmar Gros
Auch Monika Jungfleisch, Initiatorin der Stolpersteine für Riegelsberg hat unter den von ihr recherchierten Fällen von Opfer der NS-Euthanasie den eines Dienstmädchens recherchiert. Sie wurde zuerst zwangssterilisiert und entlassen, aber dann erneut eingewiesen und dann offensichtlich ermordet:„Maria Ninnig, geboren am 7. Mai 1911 lebte mit ihrem Vater Friedrich (Bergmann) und ihrer Mutter Katharina, geb. Thome (Hausfrau) in der Ellerstraße 36. Sie war evangelisch und ledig. Sie hatte keine Kinder und arbeitete als einfaches Dienstmädchen. In ihrer Patientenakte ist vermerkt, sie sei „tobsüchtig und geistig behindert mit der Tendenz wegzulaufen“. Außer in der Heilanstalt in Merzig von Mai bis Oktober 1934 war sie auch in der Heil- und Pflegeanstalt in Andernach. Hier wurde ihr „erethischer Zustand“ attestiert, das heißt, ein angeborener oder vorgeburtlich erworbener Intelligenzmangel. Über das Erbgesundheitsgericht in Koblenz wurde ein Antrag auf Zwangssterilisierung gestellt. Am 22. Oktober 1934 wurde sie als „gebessert“ aus Andernach entlassen. Am 2. Juli 1935 wurde Maria Ninnig zwangssterilisiert. Der Antrag war vom Gesundheitsamt in Mayen genehmigt worden. Am 1. September 1939 wurde sie in die Anstalt Weilmünster verlegt. Hier verliert sich ihre Spur.“

Stolperstein für Maria Ninnig. Quelle: Stolpersteine für Riegelsberg/Monika Jungfleisch
Die AG Stolpersteine Geschwister Scholl-Gymnasium Lebach verlegt 2013 einen Stolperstein für die Magd Maria Baus, die aufgrund eines Traumas verstummte und daraufhin deren Arbeitskraft nicht mehr genutzt werden konnte: „Maria Baus arbeitete als Magd auf dem Bauernhof der Familie Weyrich. Sie erkrankte mutmaßlich in Folge eines dort am 29. Januar 1933 ausgebrochenen Brandes, durch den sie offenbar traumatisiert worden war-Seit dem 1. Februar 1933 trat bei ihr Stummheit auf. Im städtischen Krankenhaus Saarlouis wurde daraufhin eine psychische Erkrankung diagnostiziert. Sie wurde zur Behandlung in die Heil- und Pflegeanstalt Merzig eingewiesen und nach zwei Monaten entlassen. Am 13. Februar 1937 kam sie in die Heil- und Pflegeanstalt Kloster Hoven bei Zülpich. Danach wurde sie in die NS-Tötungsanstalt Weilmünster verlegt. Dort verstarb sie am 23. April 1942. Als Todesursache wurde Ruhr angegeben. Da in den NS-Tötungsanstalten die wahren Todesumstände der Patient:innen verschleiert wurden, ist die offizielle Todesursache ein Hinweis darauf, dass man dort die Patient:innen vorsätzlich verhungern ließ.“
Die Bürgerinitiative „Erinnerungsarbeit Püttlingen“ hat für Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung aus der Stadt Püttlingen, die bei der T4-Aktion ermordet wurden, Stolpersteine verlegen lassen. Dafür erarbeitete die Gruppe die Biographien der Opfer der NS-Euthanasie. Dazu gehörte unter anderem die Dienstmagd Anna Blum, die im Alter erkrankte und nun als „Last“ erschien, der sich die Gesellschaft entledigte: „Wenig ist bekannt über das Leben von Anna Blum in – hoffentlich – glücklicheren Zeiten. Fest steht, dass sie am 12. Juli 1872 in Püttlingen geboren wurde. Sie hatte neun Halbgeschwister aus der ersten Ehe ihres Vaters und drei Schwestern aus seiner zweiten Ehe. Mit 14 Jahren verließ sie die Schule und arbeitete – nacheigenen Angaben – zunächst als Landarbeiterin, später als Bedienstete beim Bürgermeister von Püttlingen. Mit 28 Jahren, im Jahr 1900, wagte sie den Schritt in die große Stadt Saarbrücken. Dort verdingte sie sich als „Dienstmagd“ (in behördlicher Lesart: „ohne Beruf“) und wohnte bis zur Evakuierung der „Roten Zone“ im September 1939 in der Gutenbergstraße 50. Wo sie sich während der Evakuierung aufhielt, ist nicht bekannt und ließ sich nicht ermitteln. Anna Blums Leben endete kurz vor ihrem 69. Geburtstag – auf höheren Befehl, „zum Wohl des Vaterlands“. Nachdem sie im August 1940 als „Räumungsrückkehrerin“ (Evakuierte) von Landjägern in Riegelsberg aufgegriffen und wegen Orientierungslosigkeit als geisteskrank („senile Demenz“) eingestuft worden war, kam sie in die Heil- und Pflegeanstalt Eichberg. In ihrer Krankenakte heißt es: „Die Umstände, die der Krieg für die Grenzbevölkerung brachte, haben sicher schwer auf die Kranke eingewirkt.“ Fast ein Jahr lang blieb sie dort und galt den Behörden als Belastung. Schriftwechsel zwischen den Ämtern der Westmark drehte sich vor allem um die Frage, wer für ihre täglichen Unterhaltskosten von 2,50 Reichsmarkaufkommen sollte. Wegen ihres Umherirrens wurde sie zusätzlich als „belästigend“ eingestuft. Gut dokumentiert ist der Zeitpunkt ihres Todes: der 9. Juli 1941, 21:10 Uhr, im Bau III der Landesheilanstalt Eichberg. Uneinigkeit bestand jedoch darüber, was als Todesursache angegeben werden sollte: „Lungenentzündung mit Idiotie“, wie zunächst vermerkt und später überschrieben mit „Altersschwäche und Altersschwachsinn“? Oder doch „zunehmende Herzschwäche bei allgemeinem Siechtum“? (…).“

Stolperstein für Anna Blum aus Püttlingen. Quelle: Bürgerinitiative Erinnerungsarbeit Püttlingen.
Auch die Biographie des Bergmanns Leo Altmeyer, der aufgrund eines Arbeitsunfalls erkrankte und statt Hilfe zu erhalten, ermordet wurde, hat die Bürgerinitiative „Erinnerungsarbeit Püttlingen“ recherchiert: „Leo Altmeyer wurde am 7. August 1897 in Püttlingen geboren. Als Sohn des Grubenschmieds Johann Altmeyer und seiner Frau Gertrud aus St. Wendel wuchs er mit acht Geschwistern in der damaligen Hindenburgstraße auf. Seine Schwester Gertrud, die 1990 verstarb, erinnerte ihn als einen stillen und musisch begabten Menschen. In seiner Freizeit spielte er Geige und Mundharmonika und widmete sich der Malerei. Leo arbeitete als Bergmann unter Tage. Nach einem Arbeitsunfall traten angeblich epileptische Anfälle auf. Auf Veranlassung eines Betriebs- oder Amtsarztes wurde er zwangsweise in die Heilanstalt Scheuern an der Lahn eingewiesen. Später erfolgte seine Verlegung in die Heil- und Pflegeanstalt Arnsdorf in Sachsen, von wo die sogenannten T4-Transporte in die Tötungsanstalten organisiert wurden. Auf eine Anfrage seiner Geschwister zum Verbleib Leos erhielten sie am 29. April 1941 die Auskunft, er sei von der „Gemeinnützigen Krankentransport GmbH“ fortgebracht worden, man wisse nicht, wohin. Von weiteren Nachfragen solle man absehen. Wenig später teilte die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein in Pirna mit, Leo Altmeyer sei am 11. Mai 1941 an einem „schweren epileptischen Anfall“ plötzlich verstorben. (…).“
Ein weiterer Stolperstein erinnert in Püttlingen an Maria Alt, die ohne Beruf blieb und dafür den Haushalt ihrer Familie führte, geriet nach dem Tod der Mutter und einer gescheiterten Liebesbeziehung aus dem Gleichgewicht. Die Bitte der Familie, die Tochter nachhause zu holen, wurde abgelehnt. Stattdessen traf sie das Urteil „Schizophrenie“, damit war ihr Weg vorgezeichnete. Sie wurde per Meldebogen zum Tod verurteilt: „Maria Alt wurde am 4. August 1914 in Köllerbach in der Bärenbergstr. 48 (heute 124) als Tochter von Maria geb. Altmeyer und Ludwig Alt geboren. Maria hatte zwei ältere und zwei jüngere Brüder sowie eine jüngere Schwester war ledig und half ihrer kranken Mutter im Haushalt. Diesen führte sie nach dem Tod ihrer Mutter weiter. Einen Beruf hat sie nicht erlernt. Nach dem Tod ihrer Mutter (1938), einer gescheiterten Liebesbeziehung und der Evakuierung Anfang September 1939 nach Bebra wurde durch den Hausarzt Dr. Göring im Evakuierungsgebiet am 26.10.1939 ein Attest mit folgendem Wortlaut ausgestellt: „…besteht eine seelische Depression mit vorwiegend ruhigem Charakter, eine dringende Notwendigkeit, die Kranke in eine Anstalt zu bringen, besteht nicht – wenigstens nicht zur Zeit (…)“Nur eine Woche später, am 2. November.1939 wies zuvor genannter Arzt Maria wegen einer Depression in die Landesheilanstalt Merxhausen ein. Es wurde ein ausgiebiger Schriftverkehr zur Übernahme der Pflegekosten in Höhe von 2,50 RM pro Tag geführt. Am 22. Juni1940 bat der Vater den Direktor der LHA Merxhausen, Maria wegen der geplanten Rückführung der Familie ins Saarland zu entlassen.

Stolperstein für Maria Alt aus Püttlingen. Quelle: Bürgerinitiative Erinnerungsarbeit Püttlingen
Bereits vier Tage später wurde die Bitte aufgrund der psychischen Situation abgelehnt. Eine Aufforderung des RMdI (Reichministerium des Innern) erreichte die Landesheilanstalt Hain und Merxhausen am 28. Juni 1940, wonach für alle Patienten der Meldebogen 1 ausgefüllt an das Reichsministerium zurückgeschickt werden sollte. Marias Diagnose lautete am 1. Juli1940 „Schizophrenie, Hauptsymptome: autistisch, verschroben, halluziniert, grimassiert, manieriert, dement; Endzustand: ja; ist mit Entlassung demnächst zu rechnen: nein;“ Dieser Meldebogen war Grundlage für die Verlegungslisten in die Tötungsanstalten. Marias Vater hat sich, nach der Rückkehr der Familie nach Köllerbach, erneut am 7. Oktober 1940 an den Direktor der LHA Merxhausen gewandt und sich nach dem Befinden seiner Tochter erkundigt und erneut angefragt, wann er Maria abholen kann. Die Antwort des Direktors folgte bereits am 10. Oktober 1940 mit folgendem Wortlaut: „Wegen ihres unberechenbaren Verhaltens bedarf unsere Patientin für zunächst nicht absehbare Zeit der weiteren Behandlung in einer geschlossenen Anstalt für Geisteskranke.“ Die Recherchen ergaben, dass am 7. Februar1941 folgender Eintrag, „In letzter Zeit Gewichtsabnahme (…)“ in die Krankengeschichte erfolgte. Und einen Tag später folgte eine Mitteilung der LHA Merxhausen, dass Maria fieberhaft erkrankt sei. Es handele sich um eine Erkrankung der linken Lunge, die ernsthafter Natur zu sein scheint. – evtl. Möglichkeit einer ungünstigen Entwicklung – Bitte, die übrigen Angehörigen zu verständigen. Am 25. Februar1941 wurde die Erkrankung an offener Lungentuberkulose angezeigt, allerdings ohne Erregernachweis! Der Vater bat in einem Brief am 23. März1941 darum, Maria in eine heimatnahe Heilanstalt zu verlegen. Diese Bitte wurde am 27. März 1941 mit der Begründung eines schlechten körperlichen Allgemeinbefindens, abgelehnt. Wörtlich heißt es da: „Eine Entlassung nach Hause ist wegen der starken Unruhe und der Ansteckungsgefahr gänzlich ausgeschlossen.“ Zwei weitere Einträge in die Krankengeschichte Marias vom 10. April 1941 und 28. April 1941 lauten: „Geht sichtlich zurück (…)“ und „(…) an Gewicht stark abgenommen.“ Danach folgen die Einträge „Moribunder Zustand“ (7. Mai 1941) und einen Tag darauf der Vermerk um 16.00 Uhr gestorben. Es folgt ein Telegramm an den Vater, Beerdigung am Montag (12. Mai 1941), 10.30 Uhr. Maria wurde 26 Jahre alt.“
Literatur
- Götz Aly: Die Belasteten. „Euthanasie“ 1939-19145. Eine Gesellschaftsgeschichte. Frankfurt 2013. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Band 1375. Bonn 2013.
- Götz Aly: Wie konnte das geschehen? Deutschland 1933 bis 1945. Frankfurt/Main 2025.
- Christoph Braß: Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Saarland 1933-1945. Paderborn 2004.
- Hans-Joachim Hoffmann: Das Andere Deutschland in Ottweiler und im Saargebiet. Vergessene Antifaschisten – Verdrängte Euthanasieopfer. Politisches Engagement gegen Hitler-Deutschland – Lebenswege von Euthanasieopfern. Ottweiler 2023.
- Astrid Ley: Krankenmord im Konzentrationslager. Die Aktion „14f13“ In: Jörg Osterloh, Jan Erik Schulte (Hg): „Euthanasie“ und Holocaust. Kontinuitäten, Kausalitäten, Parallelitäten. Schriftenreihe der Gedenkstätte Hadamar. Band 1. Paderborn 2021. S. 195-210.
- Armin Trus: Die „Reinigung des Volkskörpers“. Eugenik und „Euthanasie“ im Nationalsozialismus. Berlin 2019.