BeispielBeispiel Zeile 2Beispiel Zeile 3 Landeszentrale für politische Bildung Beispiel
  • Start
  • Anspruch
  • Blog
  • Newsletter
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook Link zu Facebook Link zu Facebook

Aktenzeichen Mord

Frauen, Männer

Menschen im Nationalsozialismus waren dem Diktat der Arbeit und des Wettbewerbs, der Auslese der Besten und damit dem Ausgrenzen und Vernichten der vorgeblich Schwachen ausgesetzt. Das Menschenbild im Nationalsozialismus duldete kein Verhalten jenseits der vorgegebenen Verhaltensnorm. Jegliche Abweichung war verboten, wurde verfolgt, bestraft und diejenigen, die sich dieser Anklage ausgesetzt sahen, wurden in letzter Konsequenz ausgelöscht. Die sogenannte „Volksgemeinschaft“ stand über, genauer noch: gegen den Einzelnen. Das galt erst recht für als „asozial“ stigmatisierte Menschen, die in Gefängnissen und Konzentrationslagern inhaftiert waren und aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes der „Aktion 14f13“ zum Opfer fielen. Darunter waren auch Menschen aus dem Saarland.

Die „Aktion 14f13″ oder auch „Sonderbehandlung 14f13“ ist nicht von der „Aktion T4“ zu trennen. Beides waren Mordaktionen, die an Menschen mit Krankheiten und körperlichen sowie geistigen Einschränkungen verübt worden waren. Die Kürzel und Tarnbezeichnungen verschleierten auch hier das Morden an wehrlosen Menschen. „Sonderbehandlung“ war ein Tarnbegriff für Mord. „14f“ ist „ein Aktenzeichen des Inspekteurs der Konzentrationslager beim Reichsführer SS und stand für „Todesfälle im KZ“ (Trus 2019, S. 173); die Zahl „13“ bezeichnete in der Verwaltungssprache der Nationalsozialisten die „Tötungspraxis Vergasung“ (Trus 2019, S. 173).
„T4“ war das Kürzel der Adresse, Tiergartenstraße 4 in Berlin. In der Liebermann-Villa in Berlin war die Zentrale, von der aus der Krankenmord mit Gas von Januar 1940 bis August 1941 gelenkt wurde. Sechs Abteilungen beschäftigten sich damit. Darunter waren 60 Ärzte, welche die an alle Heil- und Pflegeanstalten versendeten Meldebögen auswerteten. Dazu kamen Verwaltungsangestellte, die das Morden effizient organisierten oder Kraftfahrer, welche die unauffälligen grauen Busse fuhren, in denen die Menschen in die sechs Gasmordanstalten gebracht wurden. Dazu zählten die Tötungsanstalten im hessischen Hadamar, in Bernburg bei Halle, in Sonnenstein bei Pirna, in Brandenburg an der Havel, im schwäbischen Grafeneck und auf Schloss Hartheim bei Linz. Mit den Planungen war bereits im Jahr 1939 in der „Kanzlei des Führers“ unter der Leitung von Philipp Bouhler begonnen worden. Die T4-Aktion wurde im August 1941 abgebrochen, nachdem der Münsteraner Bischof Clemens von Galen den Mord an Kranken und Menschen mit Einschränkungen in seinen Predigten kritisiert hatte. Das Morden mit Gas war dann zwar beendet, jedoch ging das Töten von Patientinnen und Patienten in den Heil- und Pflegeanstalten weiter, in dem man ihnen tödliche Injektionen verabreichte oder sie vernachlässigte, so dass sie elend zugrunde gingen. 70.000 Menschen fielen der T4-Aktion zum Opfer. Aus dem Saarland waren es geschätzt 418 Personen (Braß 2004, S. 284), die mehrheitlich in der Tötungsanstalt Hadamar ermordet worden waren. Ihr Weg in den Tod begann mit der Räumung der Heil- und Pflegeanstalten in Merzig und Homburg im September 1939, als ein 15 Kilometer breiter Korridor entlang der Grenze zu Frankreich geräumt wurde.

Ansicht der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Merzig. Quelle: Bildungscampus Saarland/ehemals Landesbildstelle; B 2435 C

Die Patientinnen und Patienten kamen in die späteren sogenannten „Zwischenanstalten“, wie Merxhausen oder Scheuern, Andernach, Eichberg, Kalmenhof, Limburg von denen aus sie Anfang 1941 in die Tötungsanstalt Hadamar verschleppt und dort am Tag ihrer Ankunft mit Gas ermordet wurden. Der Gasmord der T4-Aktion war im August 1941 für die Patientinnen und Patienten der Heil- und Pflegeanstalten vorüber, jedoch hatte sich das NS-Regime seit Januar 1941 einer anderen Gruppe von Menschen zugewandt, um diese mit Gas zu ermorden. Der Fokus war dabei auf KZ-Häftlinge gerichtet, die alt und schwach oder krank waren und daher „zur Ermordung ausgesondert“ (Trus 2019, S. 173) wurden. Sie wurden in den verbliebenen T4-Tötungsanstalten Hartheim, Sonnenstein und Bernburg/Saale ermordet. (Braß 2004, S: 282).

Die Aktion 14f13 und die Vernichtung durch Gas, anstatt der „Vernichtung durch Arbeit“

Die Aktion T4 hatte schon vorformuliert, was die Aktion 14f13 bestimmte. Bei den Kriterien, die Kriterien, die über Tod und Weiterleben entschieden, waren Kriterien „normgerechtes Verhalten“, „Produktivität“ (Trus 2019, S.139) sehr wichtig. So sahen die T4-Richtlinen vor, diejenigen auszusondern, keine „produktive Arbeit“ (Aly 2013, S. 214) leisten konnten, da in den Anstalten, in denen auch handwerkliche Dinge produziert oder kleine Dienstleistungen erbracht wurden. Was sie an diese Orte geführt hatte, waren „Normverletzungen sozialer, moralischer oder politischer Art“, die im Nationalsozialismus als „biologisch determiniert“ betrachtet worden waren. (Braß 2004, S. 208) Kurzum: Es waren diejenigen, die aufgrund ihres Lebenswandels, ihrer sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe als „asozial“ und damit als „Gemeinschaftsfremde“ galten. Seit 1940 wurden als sogenannte „Volkspflege“ Krankheiten erfasst und als „als erbhygienisch relevanten Daten“ verarbeitet (Aly 2025, S. 313/314). Das betraf vor allem als „asozial“ stigmatisierte Menschen“, deren Zahl sich im Nationalsozialismus auf 1,6 Millionen belief. Es blieb nicht beim Sammeln, bei der T4-Aktion und bei der 14f13-Aktion ging es um die Selektion, die über Leben und Tod entschied. Das war die Aufgabe de T4-Gutachter (Ley 2021, S. 196) die auch bei 14f13 zumindest zu Anfang aktiv waren, bis die Selektion ab März 1942 komplett auf die Lager-SS überging. (Trus 2019, S. 174; Ley 2021, S. 207). Das Mittel der Auswahl war der Meldebogen. Als Kriterien galten Judentum, Geisteskrankheit, Arbeitsunfähigkeit (Trus 2019, S. 174) Im Konzentrationslager wurden die Meldebögen vorbereitet und soweit ausgefüllt, damit sie den angereisten Gutachtern vorgelegt werden konnten. Diese ergänzten und entschieden damit über Tod und Leben. Ein rotes Kreuz hinter einem Namen bedeutete „Tod“, ein blaues Minus stand für Leben. So hatte es sich auch bei der T4-Aktion verhalten. Die Bögen wurden in die T4-Zentrale versendet und nicht mehr weiter begutachtet (Ley 2021, S. 197) Auf dieser Grundlage wurden Verlegungslisten erstellt und an die Tötungsanstalten geschickt. Den Konzentrationslagern oblag es dabei, die betroffenen Menschen dorthin zu bringen. Dafür waren drei Tötungsanstalten ausgewählt worden: Sonnenstein, Bernburg, Hartheim. Dort wurden die Menschen durch Gas ermordet. „Der Tod der Häftlinge wurden von den Standesämtern der Konzentrationslager – und zwar als im Lager eingetreten – beurkundet. Dabei wurden die Todesursachen fingiert und falsche Todesdaten angegeben.“ (Ley 2021, S. 197)

Die Sterbeurkunde von Karl Wust aus Gersheim wurde vom Standesamt Dachau ausgestellt. Er wurde jedoch auf Schloss Hartheim bei Linz ermordet. Quelle: Arolsen Archives, DocID_10374143

Auch diese Aktion ist eine Mischung aus Ideologie, wenn es um die Ermordung jüdischer Patienten oder jüdischer Häftlinge geht, die ausnahmslos zur Ermordung selektiert wurden und dem Primat der Produktivität in Form der Zwangsarbeit von KZ-Häftlingen. Dazu kam, dass im Verlauf des Krieges die Belegzahlen der Konzentrationslager sprunghaft anstiegen. Zu den Schutzhäftlingen, den politischen Gegnern, den sogenannten „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ kamen Kriegsgefangene, so dass die Lager überfüllt werden. Dabei stellten die kranken Häftlinge, wenn es um die Steigerung de Produktivität ging, für das SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt, das für die Konzentrationslager zuständig war, ein Hemmnis dar. (Aly 2013, S. 219) Daher fragte der Reichsführer SS Heinrich Himmler in der Tiergartenstraße 4 im Januar 1941 wegen des ärztlichen Personals an, um es für das KZ-System zu nutzen, um darin körperlich und seelisch Kranke, alte, arbeitsunfähige Häftlinge zu ermorden. Die Aktion 14f13 war eine Maßnahme, sich derer zu entledigen, die man in den Konzentrationslagern nicht als Arbeitssklaven zur Zwangsarbeit einsetzen konnte. (Ley 2021, S. 195)

T4-Gutachter in den Konzentrationslagern und die todbringende Selektion durch Blickkontakt

Die „Sonderbehandlung 14f13“ wurde auch „Invalidenaktion“ (Ley 2021, S. 200) genannt begann im April 1941 im Konzentrationslager Sachsenhausen. Davon betroffen waren 300 Häftlinge aller Kategorien, das heißt politische Gefangene, sogenannte Asoziale und Berufsverbrecher, Juden. Das für die T4-Gutachter entscheidende Kriterium war, dass alle Betroffenen längere Zeit im Lagerkrankenhaus gewesen waren. Diese Menschen, auf deren Meldebogen ein rotes Kreuz wurden nach Sonnenstein/Pirna gebracht und ermordet. Im Juli 1941 erfolgten Musterungen in den Konzentrationslagern Buchenwald, Mauthausen und dem Außenlager von Mauthausen, Gusen. Vom 4.ten bis 6.September 1941 waren sechs T4-Gutachter im Konzentrationslager Dachau und begutachteten 2.000 Häftlinge. Dazu liegt von dem damaligen Funktionshäftling Karl Noe eine Zeugenaussage vom 04.07.1960 zit nach Euthanasie vor Gericht. Die Anklageschrift des Generalstaatsanwalts bei OLG Frankfurt/M. gegen Dr. Werner Heyde u.a. vom 22.Mai 1962, hg. von Thomas Vormbaum, Berlin 2005 (Juristische Zeitgeschichte, Abt. 1,17), S. 338f. vor:
„Diese Herren, die Zivilkleidung trugen, teilten sich in Gruppen auf und ließen sich im Freien die Belegschaft eines jeden einzelnen Blocks vorführen. (…) Auch in meinen Block kamen einige Herren, die sich im Freien einen Tisch hinstellen ließen und einen Insassen nach dem anderen musterten. Vom Krankenrevier waren Krankheitslisten da und nach Nennung des Namens schauten sich die 2 oder 3 Ärzte den Insassen an. Ein Auskleiden war nicht erforderlich. Es wurde auch keine Untersuchung durchgeführt.“ (Ley 2021, 203). In Folge dieser oberflächlichen Begutachtungen kamen insgesamt 1.452 Häftlinge des Konzentrationslager Dachau zwischen dem 15. Januar 1942 bis 3.März 1942 in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim bei Linz. In einem dieser Transporte war Wilhelm Diesel aus Ottweiler, der seinen letzten Wohnsitz – unter vielen wechselnden – in der heute sehr bürgerlich-wohlsituierten Schlossstraße in Altsaarbrücken hatte, damals jedoch ein Quartier für prekär lebende Menschen. Aus Anlass der Verlegung eines Stolpersteins für Wilhelm Diesel in Saarbrücken im Jahr 2023 schrieb, die ehemalige Mitarbeiterin des Stadtarchiv Saarbrücken Ruth Bauer M.A. folgenden Text über das Leben von Wilhelm Diesel:

Stolperstein für Wilhelm Diesel

2023 wurde für Wilhelm Diesel in Altsaarbrücken in der Schlossstraße 8 ein Stolperstein verlegt. Quelle: Stadt Saarbrücken

„Wilhelm Diesel hatte keine erfüllte Biografie – im Gegenteil, es gelang ihm nicht ein geordnetes Leben zu führen. Seinen Lebensweg prägen häufige Wohnsitzwechsel, verbunden mit gescheiterten persönlichen Beziehungen und dem Abgleiten in sozial problematische Verhältnisse. Geboren am 8. Dezember 1905 in Ottweiler, verzog er mit seinen Eltern 1913 nach Saarbrücken, Bahnhofstraße 3, nahm 1920 vorübergehend Wohnung in Neunkirchen/Ottweiler, bevor er am 28. November 1921 nach Saarbrücken zurückkehrte. 1920 geriet er erstmals mit dem Gesetz in Konflikt, 1922 zum zweiten Male. Nach erneuter Straffälligkeit 1923 und Verurteilung kam er in das Gefängnis Lerchesflur; der Strafvollzug wurde am 3. Januar 1924 zwecks Überführung in eine Erziehungsanstalt unterbrochen. Die Homburger Fürsorgeerziehungsanstalt veranlasste wahrscheinlich den Besuch der Handwerker-Bildungsanstalt Gemünd ab dem 26. Januar 1924. Am 20. Mai 1925 bezog Wilhelm Diesel abermals Wohnung bei seinen Eltern in Saarbrücken, Bahnhofstraße 3 und heiratete am 30. Oktober 1926 in Dudweiler Maria Felzen, aus dieser Ehe sollte ein Sohn hervorgehen. Trotz der Familiengründung scheint das Leben Wilhelm Diesels nicht in geordneten Bahnen verlaufen zu sein, worauf mehrfache Wohnortwechsel hindeuten. Er hielt sich auch in Paris und Forbach auf, 1934 lebte er in der Schlossstraße 20. Diesel war durch mehrfachen Diebstahl immer wieder auffällig geworden. 1940 geriet er in den NS-Vernichtungsapparat. Er wurde in Saarbrücken in Vorbeugehaft genommen und am 24. Dezember 1940 einem Transport ins KZ Dachau zugewiesen. Dort erhielt er die Häftlingsnummer 24703 und wurde der Kategorie „PSV“ zugeordnet. Diese Zuordnung stufte Wilhelm Diesel in die Gruppe für „Sicherungsverwahrte“ ein; darunter fielen Gefängnisinsassen, die als „Berufsverbrecher“ galten. Aus den Unterlagen der Gedenkstätte Dachau geht hervor: Wilhelm Diesel erreichte das KZ Dachau am 10. Januar 1941. Seine Überführung in das KZ Neuengamme erfolgte am 23. Januar 1941, von wo er am 29. April 1941 rücküberführt wurde. Laut eines Operationsbuches, das dem Archiv der KZ Gedenkstätte Dachau vorliegt, wurde Diesel am 19. Juli 1941 wegen einer Knieschleimbeutelentzündung operiert. Am 16. Januar 1942 kam Diesel mit einem Invalidentransport in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim, wo er laut Sterbeurkunde am 9. Februar 1942 an Herz- und Kreislaufschwäche in Verbindung mit Lungenentzündung verstorben sein soll. Diesel wurde aber Opfer der sogenannten Aktion 14f13, sie steht für die von NS-Verbrechern vorgenommene Selektion, „alte“, „kranke“ und „nicht mehr arbeitsfähige“ Menschen zu töten, auch „Sonderbehandlung 14f13“ genannt. Sie war Teil der Invaliden und Häftlings-Euthanasie.“
Im saarländischen Landesarchiv findet sich eine umfangreiche Strafakte (LA SB, JVA.AB. 25279) von Wilhelm Diesel. Im Alter von 15 Jahren wurde er zum ersten Mal straffällig. Er beging einen Straßenraub noch minderjährig war, wurde er nach Verbüßen der Haftstrafe von neun Monaten in eine Erziehungsanstalt überwiesen. Zwischen 1920 und 1927 fünf Anklagen und Haft zwischen einer Woche und neun Monaten wegen Diebstahls, schweren Diebstahls und Straßenraub. 1934 saß er drei Monate wegen schweren Diebstahls und Beihilfe zur Unterschlagung ein. Von diesem Aufenthalt geht aus der Akte hervor, dass er in seiner Zelle aus Hunger protestierte. Es sind noch eine Reihe weiterer Aktivitäten Diesels in der Akte angeführt. Sie zeigten einen Menschen, der mit teils verwegen und gleichermaßen naiv scheinenden Unternehmungen auffiel, die zugleich seine Not, aber auch eine gewisse Fürsorglichkeit für andere enthielten. So versuchte er, einen Brief aus dem Gefängnis schmuggeln lassen. Ein anders Mal zapfte er Benzin in einem Fläschchen ab, als ein Auto im Gefängnis Homburg beladen wurde. Das Benzin wollte er bei einem Besuch für seine Familie mitgeben. Auch bat er in einem Brief um Lebensmittel für Ostern. 1940 verschärfte sich der Umgang der NS-Behörden mit Wilhelm Diesel. Aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen galt er als „asozial“ und wurde in „Polizeiliche Sicherungsverwahrung“ genommen. Damit war die Überführung in ein Konzentrationslager gemeint. In Dachau und Neuengamme, wohin er verlegt worden war, musste er jeweils Zwangsarbeit leisten. Dazu kam eine Verletzung am Knie, die operiert werden musste. In den darauffolgenden Wochen, die man ihm gewiss nicht zum Auskurieren seiner Verletzung zustand, kamen die T4-Gutachter in das Konzentrationslager Dachau. Als kranker Häftling geriet er in das Visier dieser Männer, die seinen Tod mit einem kleinen Bleistiftkreuz verfügt hatten. Er kam mit einem „Invalidentransport“, wie es in der Tarnsprache der Nationalsozialisten hieß, womit ein Zug in den Tod gemeint war, am 16. Januar 1942 in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim.Dort wurde er am 9. Februar ein Opfer der „Aktion 14f13“. Auch seine Todesurkunde wurde vom Standesamt Dachau ausgestellt, um die wahren Umstände seines Todes zu verunklaren. Im November 2026 wird, nach der Verlegung im Jahr 2023 an seinem letzten freigewählten Wohnort in Saarbrücken, ein weiterer Stolperstein für Wilhelm Diesel in seinem Geburtsort Ottweiler verlegt, der an ihn als Opfer der NS-Häftlingseuthanasie erinnern soll.

Die Lager-SS übernimmt die Aufgabe der T4-Gutachter ab März 1942 und selektiert gnadenlos weiter

Ab März 1942 erfolgte die Anweisung, den T4-Gutachtern in den Konzentrationslagern „künftig nur mehr irreversibel arbeitsunfähige Kranke“ vorzustellen, so IKL-Stabsführer Arthur Liebehenschel (Ley 2021, S. 198), um möglichst viele Häftlinge zur Zwangsarbeit einsetzen zu können. Das war eine Einschränkung der Mordaktion, die für die drei betroffenen Menschen aus dem Saarland zu spät kam. Die Auswahlkriterien wurden schließlich im April 1943 noch einmal verschärft, so dass vor allem „geisteskranke Häftlinge“ davon betroffen waren, alle anderen Häftlinge wurden zur Zwangsarbeit herangezogen. Die ursprüngliche „Aktion 14f13“ war bereits Ende 1942 ausgelaufen. Dieses Vorgehen stand in Zusammenhang mit der Kapitulation der 5. Armee in Stalingrad am 2. Februar 1943 und der Ausweitung der Luftangriffe auf Deutschland, was zur Erhöhung der Rüstungsproduktion führte. (Ley 2021, S. 208) Dafür wurden Fabriken unter Tage, vor allem in Stollen verlegt. Für diese schwere Arbeit, die unter schlimmsten Bedingungen erfolgten, wurden KZ-Häftlinge herangezogen, die daran zugrunde gingen.
Auch im Konzentrationslager Dachau nahm ab Frühjahr 1942 nahm die SS eigenständig die Selektionen vor. 17 Transporte mit insgesamt 1.141 Häftlingen (Ley 2021, S. 198ff) wurden bis Dezember 1942 gingen von Dachau nach Schloss Hartheim.

Häftlingspersonalkarte von Karl Wust aus dem Konzentrationslager Dachau. Daraus geht hervor, dass er am 11. Juni 1942 mit einem sogenannten „Invalidentransport“ in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim gebracht wurde und dort ermordet. Quelle: Arolsen Archives, DocID_10784867

Darunter war auch der damals 44-jährige Karl Wust aus Gersheim. 1914 arbeitete er mit 16 Jahren als Heizer und wurde als noch sehr junger Mann Soldat im Ersten Weltkrieg. 1921 heiratete er und arbeitete in dieser Zeit als Steinbrecher. Wie aus seiner Häftlingspersonalkarte des Konzentrationslagers Dachau hervorgeht, hatte er fünf Kinder. Ob er noch verheiratet war und mit seiner Familie zusammenlebte, ist nicht bekannt, als er 1935 nach Frankreich floh. Offenkundig musste er als Befürworter des Status quo (das heißt, dass das Saargebiet weiterhin unter der Verwaltung durch den Völkerbund stehen sollte bis in Deutschland die Nationalsozialisten nicht mehr an der Macht sind) als politischer Gegner der Nationalsozialisten nach der Abstimmung am 13. Januar 1935 und dem am 1. März 1935 erfolgten Anschluss des Saarlandes an NS-Deutschland nach Frankreich geflohen sein. Ob er gemeinsam mit seiner Familie emigrierte, ist soweit unbekannt, aber nicht wahrscheinlich. Denn der Umstand, dass er 1939 im Lager Gurs war, legt den Schluss nahe, dass er mutmaßlich als Freiwilliger am Spanischen Bürgerkrieg teilnahm. Dann hätte er seine Familie in Frankreich zurücklassen müssen und sie damit in große Not gebracht. Allerdings taucht sein Name nicht unter Saarländern als Freiwillige im Spanischen Bürgerkrieg auf, die Max Hewer in seiner Publikation „Von der Saar bis an den Ebro. Saarländer als Freiwillige im Spanischen Bürgerkrieg“ aus dem Jahr 2016 auf. Dennoch war er im Jahr 1939 im Lager Gurs, das kam, das im März 1939 für geflohene Spanienkämpfer in der Nähe der spanischen Grenze errichtet worden war. Er konnte das Lager verlassen, ob Flucht oder Entlassung ist ungewiss. Auch bestand für die Internierten die Möglichkeit, sich für ein mit Ausländer besetztes Arbeitskommando oder für die Fremdenlegion zu melden. Einige nutzten diese Gelegenheit zur Flucht. Das liegt alles im jedoch im Dunkeln. Fakt ist hingegen, dass er 1941 im damals von Deutschland annektierten Lothringen, das mit der Pfalz und dem Saarland den „Gau Westmark“ bildete, in Metz lebte. Dort wurde er verhaftet und am 11. April 1941 in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert.Seine Häftlingspersonalkarte weist das Kürzel „Emi“ auf, was darauf hinweist, dass er nach Frankreich emigriert war. Auch er wurde mit einem Invalidentransport am 11. Juni 1942 in die Heilanstalt Schloss Hartheim bei Linz verlegt worden, wo er ermordet wurde.

Für Karl Wust wurde bereits 2011 in Gersheim ein Stolperstein verlegt. Fotos: Institut für aktuelle Kunst im Saarland.

Die Sterbeurkunde wurde mit dem 16. Juli 1942 datiert und vom Standesamt Dachau ausgestellt. Das diente zur in diesen Fällen üblichen Verunklarung des Todesortes und der Todesumstände. Für Karl Wust wurde bereits 2011 in Gersheim ein Stolperstein verlegt.

 Die „Aktion 14f13“ als Instrument der Bestrafung: Frauen im Fokus der T4-Gutachter

Am 19. November 1941 hielt sich der T4-Gutachter Friedrich Mennecke im Konzentrationslager Ravensbrück auf. (Ley 2021, S. 198f) Dort war es bis zum 24. November und noch einmal vom 5.ten bis 13. Januar 1942. Bei diesen Aufenthalten erfolgte auf Anweisung der T4-Zentrale aus Berlin eine „gründliche Durchmusterung des Lagers“, wobei er im Schnitt 95 Inhaftierte pro Tag begutachtete. Er selektierte „572 ‚arische‘ Häftlingsfrauen“ (Ley 2021, S. 204) Eine dieser Frauen war Elisabeth „Else“ Krug. Für Elisabeth Krug wurde im August 2025 in Saarbrücken-Altenkessel ein Stolperstein verlegt. Die ehemalige Mitarbeiterin des Stadtarchivs Saarbrücken Ruth Bauer M.A. hat dazu folgendes Biogramm vorgelegt:
„Else Krug gehört der Opfergruppe an, die offiziell erst 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, im Frühjahr des Jahres 2020, vom Deutschen Bundestag als solche anerkannt wurde: Der Opfergruppe der von den Nationalsozialisten als sogenannte „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ bezeichneten Menschen. Luise Elisabeth Krug, genannt Else, wurde am 8. März 1900 in Merzig als drittes von fünf Kindern der Eheleute Jakob Krug und Maria Krug, genannt Lina, geboren. Die Eltern hatten am 7. August 1893 in Frankfurt/M geheiratet. Der Vater war Schneidermeister, die Mutter Näherin. Die Familie zog 1904 von Merzig zunächst nach Saarbücken, wohnte dort erst in der Parallelstraße 37 und zog 1905 in den Sittersweg 97 um, eh sie zum 1. April 1908 ihr neues Zuhause in Altenkessel/Neudorf fand, in der Alleestraße 108. Ihre Kindheit und Jugend verbrachte Else zusammen mit ihren vier Geschwistern Maria, Anna Eva, Josef und Ernst Ludwig Otto in Altenkessel. Über diese Zeit, die wirtschaftliche Situation der Familie, eine Ausbildung Elses oder die Auswirkungen des Ersten Weltkriegs ist nichts bekannt. Else muss Altenkessel in den 1920er Jahren Richtung Rheinland verlassen haben. Eine Weile hielt sie sich in Köln auf, was sich aufgrund des kriegsbedingten Verlustes der dortigen Meldeunterlagen jedoch nicht mehr genau bestimmen lässt. Von Köln aus ging sie 1927 nach Düsseldorf um dort scheinbar sehr „erfolgreich“ im einschlägig bekannten Rotlichtmilieu zu arbeiten, als Domina, die unter anderem sadomasochistische Praktiken anbot. Im Zuge der „Aktion Arbeitsscheu Reich“ wie die Nazis ihre Säuberungsaktion gegen sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ nannte, wurde sie am Abend des 30. Juli 1938 in der Düsseldorf Corneliusstraße 10 verhaftet, in „asoziale Vorbeugehaft“ genommen und dann in das Lager Lichtenburg bei Prettin verbracht. Von dort wurde sie in das gerade neu eröffnete Frauenkonzentrationslager Ravensbrück verlegt. Hier wies man ihr die Aufgabe der Leitung der „Kellerkolonie“ zu. Das bedeutete, dass sie die Oberaufsicht über den Kartoffelkeller hatte und damit über die streng rationierten Lebensmittel. Else sorgte dafür, dass Frauen, die sehr großen Hunger litten, eine zusätzliche Portion Gemüse bekamen. Als ihre Aktion aufflog, wurde sie zunächst in den Bunker, dann in den berüchtigten Strafblock verlegt. Als der Lagerkommandant befahl, sie werde von dort entlassen, wenn sie sich bereit erkläre die anderen Häftlinge zu misshandeln, lehnte sie dies brüsk ab. „Sie schlage keine Mithäftlinge“, gab sie ihm zur Antwort. Aufgrund dieser Widerworte ließ er sie nach Bernburg deportieren, wo sie vermutlich am 7. Februar 1942 vergast wurde. Nach dem Krieg stellten die wenigsten Familie der „Asozialen“ — aus Scham und wegen der Schande — Nachforschungen über den Verbleib ihrer Angehörigen an. Anders verhielt es sich bei der Mutter von Else Krug, Lina Krug. Sie wandte sich an den VVN (Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes) in Ost-Berlin, Hier konnte man zwar das Schicksal ihrer Tochter ermitteln. Die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus wollte man Else Krug aufgrund dieser Erkenntnisse jedoch noch lange nicht aussprechen.“

Else Krug wurde als Sexarbeiterin als „asozial“ stigmatisiert. Für sie wurde im August 2025 in Saarbrücken-Altenkessel ein Stolperstein verlegt.
Foto: Stadtarchiv Saarbrücken

Elisabeth Krug war mit einem schwarzen Winkel als sogenannte „Asoziale“ oder „Gemeinschaftsfremde“ stigmatisiert und aufgrund ihres Lebenswandels und des von ihr gewählten Berufes als Sexarbeiterin, die von der sogenannten „Volksgemeinschaft“ im Nationalsozialismus ausgeschlossen war und daher verfolgt und letztlich ermordet wurde. Wie die Darstellung von Ruth Bauer zeigt, wurden die davon betroffenen Menschen auch nach 1945 lange nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt, obwohl sie es gewesen waren. Das war erst im Jahr 2020 der Fall, als die sogenannten „Asozialen“ und sogenannten „Berufsverbrecher“ als Opfer anerkannt (Link) wurden. Die Zahl derer, die von T4-Gutachtern in Meldebögen erfasst und der Ermordung preisgegeben wurden, beläuft sich auf geschätzt 20.000 Menschen. (Braß 2004, S. 285)

Literatur

  • Götz Aly: Die Belasteten. „Euthanasie“ 1939-19145. Eine Gesellschaftsgeschichte. Frankfurt 2013. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Band 1375. Bonn 2013.
  • Götz Aly: Wie konnte das geschehen? Deutschland 1933 bis 1945. Frankfurt/Main 2025.
  • Christoph Braß: Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Saarland 1933-1945. Paderborn 2004.
  • Astrid Ley: Krankenmord im Konzentrationslager. Die Aktion „14f13“ In: Jörg Osterloh, Jan Erik Schulte (Hg): „Euthanasie“ und Holocaust. Kontinuitäten, Kausalitäten, Parallelitäten. Schriftenreihe der Gedenkstätte Hadamar. Band 1. Paderborn 2021. S. 195-210.
  • Armin Trus: Die „Reinigung des Volkskörpers“. Eugenik und „Euthanasie“ im Nationalsozialismus. Berlin 2019.

 

 

 

11. September 2026/von Sabine Graf
Schlagworte: Aktion, Arbeit, Buchenwald, Dachau, Deutschland, Frankreich, Frauen, Grüner Winkel, Gurs, Häftling, Ideologie, Konzentrationslager, Männer, Mauthausen, Nationalität, Nationalsozialismus, Pragmatismus, Ravensbrück, Saarbrücken, Saarland, Schutzhaft, Schwarzer Winkel, Spanienkämpfer, Verfolgung, Zwangsarbeit
https://vektor.blog/wp-content/uploads/2024/09/Saar_MZ_Min_BK-LpB_D_std_3C_SVG-Crop.svg 0 0 Sabine Graf https://vektor.blog/wp-content/uploads/2024/09/Saar_MZ_Min_BK-LpB_D_std_3C_SVG-Crop.svg Sabine Graf2026-09-11 08:30:462026-09-09 16:43:22Aktenzeichen Mord
Das könnte Sie auch interessieren
Faustino P., Réne M. und Josef B. und die toten Zwangsarbeiter: Die Folgen der „Arbeitserziehung“ in Etzenhofen und Saarbrücken
Das Saarbrücker Schloss
Haftgründe „Bettelei“ und „ohne festen Wohnsitz“ und deren Folgen für reisende Gewerbetreibende
Verbucht als „Erholungsurlaub“
„Use your Mouth“ – Ein Mundwerk im Wortsinn
Die Spezialeinheit „Special Operations Executive“

Schlagwörter

Aktion (10) Arbeit (14) Arbeitsamt (8) Arbeitsbummelei (13) Arbeitserziehung (5) Arbeitserziehungslager (13) Arbeitsvertragsbruch (7) Arbeitsverweigerung (12) Buchenwald (7) Dachau (14) Datenbank (5) Deutschland (38) Erinnerungsarbeit (5) Frankreich (30) Frauen (16) Fresnes (7) Gedenkstätte (9) Gefängnis (32) Gestapo (30) Gestapo-Lager (29) Grüner Winkel (7) Gurs (6) Heimtücke (6) Heimtückegesetz (5) Hochverrat (12) Häftling (24) Ideologie (13) Konzentrationslager (33) Landesverrat (12) Mauthausen (12) Männer (33) Nationalität (19) Nationalsozialismus (29) Pragmatismus (5) Ravensbrück (10) Saarbrücken (33) Saarland (46) Sabotage (6) Schutzhaft (8) Schwarzer Winkel (9) Spanienkämpfer (5) Verfolgung (18) Widerstand (21) Willkür (6) Zwangsarbeit (14)

Suche

Search Search

Kategorien

  • Allgemein
  • Blog
  • Frauen
  • Gedenkstätte
  • Haftgründe
  • Haftorte
  • Hintergründe
  • Männer
  • Nationalität

Archiv

  • September 2026 (2)
  • August 2026 (3)
  • Juni 2026 (4)
  • Mai 2026 (4)
  • April 2026 (3)
  • März 2026 (4)
  • Februar 2026 (4)
  • Januar 2026 (5)
  • Dezember 2025 (3)
  • November 2025 (4)
  • Oktober 2025 (4)
  • September 2025 (4)
  • August 2025 (8)

Blog Kalender

September 2026
M D M D F S S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  
« Aug.    

Adresse

Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes
Trierer Straße 2-4
66111 Saarbrücken

 

Telefon: 0681/21079-718
E-Mail: s.graf@lpb.saarland.de

© Copyright - VEKTOR BLOG - powered by Enfold WordPress Theme
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook Link zu Facebook Link zu Facebook
Link to: Kein Recht, keine Rücksicht, keine Gnade Link to: Kein Recht, keine Rücksicht, keine Gnade Kein Recht, keine Rücksicht, keine Gnade
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen