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Mütter und Väter

Allgemein, Frauen, Männer

Menschen im Nationalsozialismus waren dem Diktat der Arbeit und des Wettbewerbs, der Auslese der Besten und damit dem Ausgrenzen und Vernichten der vorgeblich Schwachen ausgesetzt. Das Menschenbild im Nationalsozialismus duldete kein Verhalten jenseits der vorgegebenen Verhaltensnorm. Jegliche Abweichung war verboten, wurde verfolgt, bestraft und diejenigen, die sich dieser Anklage ausgesetzt sahen, wurden in letzter Konsequenz ausgelöscht. Die sogenannte „Volksgemeinschaft“ stand über, genauer noch: gegen den Einzelnen. Davon betroffen waren auch Mütter und Väter, wenn sie aufgrund einer Erkrankung durch abweichendes Verhalten auffielen und dadurch als „unnütz“ oder als „erbkrank“ stigmatisiert wurden. Die Folgen waren die Zwangssterilisation und die Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt.

„Mit der Machtübertragung an die Nationalsozialisten im Januar 1933 wurde der Rassismus Staatsdoktrin“ (Trus 2019, S. 82). Damit war eine Reihe von Maßnahmen freigesetzt, die der „Reinigung des Volkes“ (Trus 2019, S. 82) von Menschen mit angeblich ererbten oder vererbten Erkrankungen körperlicher, geistiger oder seelischer Art sowie aufgrund von sogenanntem „asozialen“ Verhalten dienen sollten. Armin Trus beschreibt diesen Vorgang als „Prozess der Eskalierung und Radikalisierung“ (ebd.), bei dem sich die daran Beteiligten mit grausamen Maßnahmen aufgrund eines zu ahnen geglaubten, bewusst nebulös gehaltenen „Führerwillens“ überbieten wollten. Der Geschichtswissenschaftler Johann Chapoutot hat dieses bis weit in die Gegenwart gültige Prinzip des Managements in seinem Buch „Gehorsam macht frei“ (2021) dargelegt. Es beruht auf dem Gedanken, dass Konkurrenz unter und das Machtstreben von Untergebenen Leistung und Fortschritt erzeuge. Damit wirkte auch hier ein grausamer Darwinismus, der im Bereich der Medizin den Terror gegen wehrlose Menschen vorantrieb. Die „Rassenpolitik“ im Nationalsozialismus bot dabei Medizinern und Juristen ein weitgehend von Einschränkungen freies Betätigungsfeld, da es Gruppen betraf, die keine Unterstützung in der Gesellschaft dieser Zeit hatten: Es waren Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung sowie Jüdinnen und Juden. Fragen der Vererbung im Hinblick auf körperliche, seelische und geistige Erkrankungen wurden zwar national wie international bereits vor 1933 diskutiert. Nach 1933 galt jedoch die „Erb- und Rassenpflege“ (Trus 2019. S: 84) als Mittel der Wahl, nicht nur in der Gesundheits-, sondern auch der Sozialpolitik. Es war die Rede von „unnützen Essern“, „Ballastexistenzen“, deren Zahl es zu mindern galt und die aus der sogenannten „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen werden sollten. Dazu wurde am 14. Juli 1933 das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet. Damit lag ein Sterilisationsgesetz vor gegen dessen Durchsetzung die betroffenen Menschen sich nicht zur Wehr setzen konnten. Die zuständigen Ärzte verfügten den Antrag, erstellten ein Gutachten und vollstreckten das Urteil. (Trus 2021, S. 86). Dabei waren, so Trus nach Auswertung von Stichproben der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Hadamar die Urteile vor allem „sozial begründet“ und auf abweichendes Sozialverhalten bezogen. Davon betroffen waren Alkoholiker, Menschen, denen man mangelnde Intelligenz, eine unsolide Lebensführung vorwarf, mehrfach straffällig gewordene Männer, die sogenannten „Berufsverbrecher“ oder als Sexarbeiterinnen tätige Frauen, die sich eine Geschlechtskrankheit zugezogen hatten. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlaubte die Zwangssterilisationen, der so stigmatisierten Menschen. Rund 400.000 Menschen fielen zwischen 1933 und 1945 (davon 360.000 in Deutschland) diesem Gesetz zum Opfer. (Trus 2019, S. 87) Zudem bereiteten die Zwangssterilisationen den Boden für die späteren Patient:innenmorde der T4-Aktion.(Trus 2019, S. 89)

Zwangssterilisation als rassenpolitische Maßnahme, die nach 1945 nicht entschädigt wurde! 

Drei Männer aus dem Saarland und allesamt Familienväter gerieten aufgrund der Diagnose „Schizophrenie“ in den Sog der nationalsozialistischen „Rassenpolitik“. Nikolaus K. aus Dudweiler wurde 1886 geboren. Er war Kolonialsoldat, Chauffeur eines Landrates, Marinesoldat im Ersten Weltkrieg sowie vor und nach dem Ersten Weltkrieg Bergmann auf mehreren Gruben. Zwischen 1931 und 1938 war er arbeitslos bzw. zwangspensioniert. Dann wurde er beim Bau des sogenannten „Westwalls“ eingesetzt. Danach war er bis1946 (mit 80 Jahren) in der Seifenfabrik Hartung in Saarbrücken tätig. (LA SB, LEA 2393, 2394) Diese Biographie ist durchzogen von Aufenthalten in der Heil- und Pflegeanstalt Merzig in den Jahren 1921 bis 1935. Die Diagnose lautete jeweils „Schizophrenie“. Deswegen wurde er mehrfach über Tage und Wochen in Merzig behandelt. Am 3. Juli 1936 wurde er zwangssterilisiert. Danach wurde entlassen und nahm seine Arbeit wieder auf. Jedoch kam es im Jahr 1941 zu einem Vorfall auf seiner Arbeitsstelle. Aufgrund des an ihm begangenen Unrechts beschwerte er sich über das NS-System und drohte mit Gewalt gegenüber denjenigen, die seiner Tochter dasselbe antun wollten.

Aussage von Nikolaus K. in seinem Antrag auf Entschädigung. Quelle: LA SB, LEA 2393, 2394

Daraufhin wurde er am 5. Dezember 1941 verhaftet und bis zum 22. Oktober 1942 im Gefängnis Lerchesflur wegen Verstoßes gegen das Heimtückegesetz inhaftiert. Er stellte 1949 wegen seiner Zwangssterilisation und seiner Inhaftierung einen Antrag auf Entschädigung. Dieser wurde abgelehnt. Die Begründung lautete wie folgt: Er habe diese Äußerungen in einem „krankhaften Geisteszustand“ gemacht, und „Geisteskranke“ seien „nicht fähig, eine politische Betätigung organischer oder systematischer Art durchzuführen“ (LA SB, LEA 2393, 2394). Auch sei seine Zwangssterilisation rechtens gewesen, versicherte die über eine Entschädigung entscheidende Kommission, da diese „nur die logische Folge der hygienischen Maßnahmen des Staates zu Verhinderung erbkranken Nachwuchses“ gewesen war. Dabei wurde auf den Umstand verwiesen, dass Nikolaus K. mehrfach in der Heil- und Pflegeanstalt Merzig eingewiesen worden war und damit dieser Eingriff in das Leben von Nikolaus K. begründet gewesen war. Dass hier ein Gesetz wirkte, dass im NS-Unrechtsstaat beschlossen worden war, galt den Entscheidern nichts. Im Gegenteil, sie entschuldigten diese Entscheidung noch: „Die Sterilisierung ist zudem keine ausschließliche Erfindung (!) des Nationalsozialismus. Dieselbe existierte auch in anderen demokratischen Ländern.“ (LA SB, LEA 2393, 2394) Dass es dennoch ein Unrecht war und ist, schien ihnen nicht bedenkenswert. Der Fall war damit für die Kommissionsmitglieder erledigt, die über Wiedergutmachung zu entscheiden hatte. Zu diesen Entscheidern gehörte der Jurist Dr. Johann Ludwig Steines, der selbst als Opfer des Nationalsozialismus, allerdings aus politischen Gründen, anerkannt worden war. Dieses Vorgehen bezeugt die damals existierenden Konkurrenzen unter den Opfergruppen und zugleich die deutlichen Spuren des Nationalsozialismus bzw. die Kontinuitäten, die nach 1945 in der Rechtsprechung bestanden. Erst im Januar 2025, 80 Jahre nach Ende der Herrschaft des Nationalsozialismus, wurden die Opfer der NS-Euthanasie und die Zwangssterilisierten als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Auch der Fall des Kaufmann Wilhelm L. aus Limbach bezeugt dieses Unrecht. Er wurde im Landeskrankenhaus Homburg 1936 auf Beschluss des Erbgesundheitsgerichtes wegen Schizophrenie im Alter von 30 Jahren zwangssterilisiert. (LA SB, LEA 10784) Er stellte in den Jahren 1947 und 1949 einen Antrag auf Wiedergutmachung. Er wurde jeweils abgelehnt, da kein politisches Motiv seines Handelns vorlag. Genau gesehen, war er ein Opfer der „Rassenpolitik“ der Nationalsozialisten und ein Zeuge des „Elends der Psychiatrie“ (Trus 2019. S. 92), „die im Kranken lediglich den Träger einer Störung sah, zu deren Beseitigung auch gravierende körperliche Eingriffe gerechtfertigt erschienen, und die das soziale Umfeld der Krankheit wie auch die eigene Rolle im nationalsozialistischen Herrschaftssystem dagegen völlig ausblendete.“ (ebd.) Doch es bestanden auch Verbindungen zwischen politischer Gegnerschaft und psychischen Erkrankungen, die als Mittel der Denunziation und Bestrafung im Nationalsozialismus herhielte.

Eine Verbindung von politischer Gegnerschaft und psychischer Erkrankung?

Stolperstein für Rudolf Wohlfart verlegt am 8. Mai 2022 in Eppelborn. Foto: Wikimedia_Simon_Mannweiler

Im Nationalsozialismus galten Verletzungen der von dem Regime vorgegebenen Verhaltensnormen als „biologisch determiniert“. (Braß 2004, S. 208) Dazu zählten diejenigen, die aufgrund ihres Lebenswandels, ihrer sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe als „asozial“ und damit als „Gemeinschaftsfremde“ galten. Doch es traf auch diejenigen, die der sogenannten „Volksgemeinschaft“ angehören, bis zu dem Moment, als sie sich gegen das NS-System stellten und damit als „Gegner“ identifiziert wurden. Der Fall von Nikolaus K. zeigte, dass seine Kritik am Nationalsozialismus zwar als Verstoß gegen das Heimtücke-Gesetz gewertet wurde, jedoch als es an Fragen der Entschädigung für Zwangssterilisation und Gefängnishaft ging, seine psychische Erkrankung vorgeschoben wurde, die eine politische Gegnerschaft ausschloss. Ein anderer Fall zeigt, dass politische Gegnerschaft auch zur Denunziation als psychisch kranker Mensch führen konnte und ihn zum Opfer der NS-Krankenmorde machte. Es stellt sich die Frage, ob es politische Gründe waren oder, ob die Drangsalierung eines ehemaligen Parteigängers der NSDAP eine Erkrankung provoziert hatte, oder ob sie nur ein Vorwand gewesen war, um einen politischen Gegner auszuschalten.  
Dafür steht das Leben des in Eppelborn-Dirmingen geborenen Rudolf Wohlfart. Sein Sohn Rudolf Wohlfart junior ließ hochbetagt, wenige Jahre vor seinem eigenen Tod im Jahr 2022 für seinen Vater vor dem Wohnhaus der Familie in Eppelborn-Dirmingen einen Stolperstein verlegen. Dazu wurde die Biographie des Vaters bekannt: „Rudolf Wohlfart, geboren 8. April 1902 in Dirmingen war seit 1924 mit Karolina Wagner verheiratet. Das Paar hatte zwei Kinder: Tochter Else, geboren 1925 und Sohn Rudolf junior, geboren 1927. Rudolf Wohlfart trat am 1. Januar 1933 in die NSDAP ein, nachdem er bereits für diese in den Ortsrat gewählt worden war. Er trat jedoch am 1. Juni 1933 wieder aus der Partei aus. Fortan kam es zu Auseinandersetzungen mit der örtlichen NSDAP-Leitung. Nach dem Anschluss des Saargebietes an NS-Deutschland in Folge der Abstimmung über die Zugehörigkeit des Saargebietes am 13. Januar 1935 und dem am 1. März 1935 erfolgten Anschluss geriet Rudolf Wohlfart in den Fokus der neuen Machthaber. Er wurde im April 1935 in die Heil- und Pflegeanstalt wegen Schizophrenie eingewiesen und im September 1935 wieder entlassen. Es erfolgte bald darauf eine neue Einweisung nach Merzig. Nach der Evakuierung der Merziger Anstalt zu Kriegsbeginn 1939 wurde er in die Anstalten Scheuern, Haina und Merxhausen verlegt. Rudolf Wohlfart wurde am 28. Februar 1941 in die Tötungsanstalt Hadamar verlegt, wo er noch am selben Tag ermordet wurde. Als offizielle Todesursache wurde, um die Ermordung in der Gaskammer zu verbergen, „Angina mit Blutvergiftung“ genannt.“ Der Vater von Rudolf Wohlfart junior war ein Opfer der Aktion T4.

Der Verdacht der Frankreichnähe im Saargebiet der 1920er Jahre und eine Normverletzung

Eine unverheiratete Frau geriet als ledige Mutter schnell in den Fokus der NS-Sozialpolitik und damit immer auch in die Gefahr dem „Elend der Psychiatrie“ (Trus 2019, S. 92) zu erliegen. Im Saargebiet der 1920er Jahre verschärfte diese Situation der Umstand, dass das Saargebiet als Folge des Vertrags von Versailles entstanden war und seine Kohle- und Stahlproduktion als Reparationsleistung an Frankreich ging. Das Land wurde von 1920 bis 1935 von einer vom Völkerbund in Genf eingesetzten Regierungskommission verwaltet. Nach 15 Jahren sollte eine Abstimmung unter den Einwohner:innen des Saargebietes entscheiden, ob das Saargebiet autonom blieb zu Deutschland zurückkehrte, von dem es abgetrennt worden war oder an Frankreich angeschlossen wurde. Die Mehrheit der Bevölkerung, quer durch alle politischen Lager im Saargebiet wollte die Rückkehr zu Deutschland. Die Machtübergabe an die Nationalsozialisten in Deutschland im Januar 1933 änderte dies grundlegend. Doch zurück in die 1920er Jahre, in denen Frankreich einiges unternahm, um das Saargebiet autonom scheinen zu lassen und zugleich für Frankreich einzunehmen: So bekam das Saargebiet einen Landeskonservator, womit angezeigt wurde, dass das Gebiet eigene Denkmäler besitzt. Es wurde ein Staatliches Museum mit einer international ausgerichteten Sammlung eröffnet und eine Staatliche Kunst- und Kunstgewerbeschule in Saarbrücken gegründet. Zudem wurden sogenannte Domanialschulen für die Kinder der Bergarbeiter von der französischen Grubenverwaltung eröffnet. Saarländer, die ihre Kinder dorthin schickten, mussten bereits in den 1920er Jahren mit erheblichen Anfeindungen rechnen, die sich nach 1935, als das Saargebiet zu Deutschland zurückgekehrt war, noch steigerten und sogar ein Grund zur Flucht waren. Kultur, Kunst, Bildung waren offenkundig im Saargebiet der 1920er von Frankreich beeinflusst und wurden daher als vergiftete Angebote beargwöhnt. Das galt auch für die Kontakte zu damals im Saargebiet lebenden Franzosen. Abweichendes Verhalten, wohlmöglich durch eine Erkrankung indiziert, eine ledige Mutter mit einer vermeintlichen Beziehung zu einem Franzosen genügten, um die von Berta Hoffmann und ihrem kleinen Sohn René zu zerstören. Die Initiative Stolpersteine Sulzbach/Saar (Karl-Heinz Butterbach, Susanna Engelmann, Fred Herger, Anneliese Maass, Petra Pabst) erarbeitete mit Unterstützung von Rita Lampel-Kirchner, ehemalige Stadtarchivarin der Stadt Sulzbach und dem Regionalhistoriker Rudi Strumm (1942-2025) Stolpersteine für die Stadt Sulzbach. So veröffentlichten die Initiative aus Anlass der Stolpersteinverlegung im Jahr 2021 für Berta Hoffmann und ihren Sohn René folgendes Biogramm:

Stolpersteinverlegung für die Opfer der NS-Euthanasie in Riegelsberg am 2. Oktober 2024. Foto: Monika Jungfleisch

„Die 1944 in der hessischen Landesheilanstalt Weilmünster um Leben gekommene Berta Hoffmanngehört zu der im Nationalsozialismus verfolgten Opfergruppe der Psychiatriepatienten. Wie ihr Leben und das ihres damals siebenjährigen Sohnes René Hoffmann zerbrechen, als beide am 25. Januar 1935 aufs Sulzbacher Bürgermeisteramt vorgeladen und für immer voneinander getrennt werden, das hat der Sulzbacher Autor Ludwig Harig, der Klassenkamerad des „kleinen René“, später recherchiert und (in dem Roman „Weh’dem, der aus der Reihe tanzt“, 1991) erzählt. René Hoffmann wächst als einziger Sohn der alleinerziehenden Berta Hoffmann im Sulzbacher Grubenpfad auf. Sein Vater, ein Sulzbacher Stellwerksbeamter, kümmert sich nicht um den Sohn und dessen Mutter. Anders der Vater der Mutter, ein Schreiner, in dessen Haus beide leben. Der Junge liebt den Großvater sehr und nennt ihn seinen „Aba“. Mit dem ersten Schultag habe Renés Unglück angefangen, berichtet Harig in den ersten Sätzen seines wohl berühmtesten Buches „Weh‘ dem, der aus der Reihe tanzt“. Und fügt hinzu: „Was ich ihm angetan habe, ist nicht wiedergutzumachen.“ Detailliert schildert er im ersten Kapitel das systematische Mobbing des kleinen René durch die Erstklässler, denen der französische Name René missfällt und die in seiner Mutter ein „Franzosenliebchen“ sehen. Ein Schuljahr später, gut eine Woche nach der Saarabstimmung, werden René und seine Mutter Berta morgens um acht Uhr auf das Sulzbacher Bürgermeisteramt beordert und von einem Polizisten gewaltsam voneinander getrennt. Berta Hoffmann, „im Dorf als Geistesgestörte verschrien“, wird vor den Augen ihres Sohnes in die Arrestzelle des Rathauses gesperrt und von dort in die Merziger Nervenklinik gebracht. René wird von dem Polizisten in die nebenan liegende Schule gezerrt und noch am gleichen Vormittag von einem Automobil abgeholt und in ein Waisenhaus nach Holz verbracht. (…) Er hat überlebt. Seine Mutter Berta nicht. Als mit Kriegsbeginn die grenznahen saarländischen Gebiete evakuiert werden, verteilt man die etwa 900 saarländischen Patienten und Patientinnen der Merziger Nervenklinik auf Heilanstalten rund um die hessische T4-Tötungsanstalt Hadamar. Aus Klinikinsassen werden Opfer. Berta Hoffmann kommt am 1. September 1939 nach Weilmünster. In dieser Anstalt finden etwa 6.000 psychisch kranker und behinderter Menschen zwischen 1937 und 1945 den Tod – zwangssterilisiert, durch Entzug von Nahrung und Pflege systematisch unterversorgt, vergiftet durch eine Überdosis Medikamente. Berta Hoffmann stirbt am 16. Mai 1944 im Alter von 43 Jahren. Eine Patientenakte ist nicht erhalten. Wohl aber ein Eintrag im Sektionsbuch. Es nennt als Diagnose „Imbezillität“, als Todesursache „Herz- und Kreislaufschwäche“. René und Berta Hoffmann haben jeweils einen Stolperstein im Grubenpfad in Anerkennung und Würdigung ihrer Leidensgeschichte unter der Nazi-Herrschaft. Die Patenschaft für diese beiden Steine übernimmt das Sulzbacher Jugendzentrum JUZ, das am Beispiel des Schicksals von René und Berta Hoffmann in seiner künftigen Jugendarbeit ganz besonders auf die Geschichte der Opfer nationalsozialistischer Gewalt und auf das Phänomen Mobbing eingehen wird. Mutter und Sohn haben im Haus mit der Hausnummer 11 gelebt. Die Steine wurden auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf dem Gehweg verlegt.“

Armut, Kindbettdepression, Überforderung und Stress: Keine Gnade für schwerbelastete Mütter

Wenn Frauen, die unter der Last der Familienarbeit zusammenbrachen und erkrankten, erhielten sie keine Hilfe. Sie wurden in Folge als „erbkrank“ diagnostiziert und zwangssterilisiert. Die wenigsten konnten danach in ihre Familien zurückkehren. Sie wurden, wenn sie Patientinnen in den Heil- und Pflegeanstalten Homburg und Merzig waren aus Anlass der Evakuierungen der „Roten Zone“ am 1. September 1939 in Heilanstalten in Hessen verlegt. Es war der Weg in den Tod. Die Frauen und Mütter wurden alsbald Opfer der Aktion T 4 und kamen in die Tötungsanstalt Hadamar, wo sie mit Gas ermordet wurden. Monika Jungfleisch, Initiatorin der „Stolpersteine für Riegelsberg“ hat die Lebenswege der Menschen aus Riegelsberg recherchiert, die der NS-Euthanasie zum Opfer fielen. Für diese Opfergruppe wurden am 2. Oktober 2024 vor dem Rathaus Riegelsberg Stolpersteine verlegt. Darunter waren drei Frauen, die als Berufstätige und Mütter in ihren Familien arbeiteten. Sie mussten den Tod ihrer Kinder erleben und kamen darüber nicht hinweg. Monika Jungfleisch hat dazu drei Biogramme erarbeitet:
„Martha Zimmer, geboren am 25. November 1901 in Malstatt-Burbach. Sie war mit dem Volksschullehrer Ernst Zimmer verheiratet. Vor ihrer Eheschließung arbeitete sie in einem Optikergeschäft in Saarbrücken als hoch angesehene Verkäuferin und Kassiererin. Das Paar hatte zwei Kinder. In ihrer Familie waren keine Geisteserkrankungen bekannt. 1935 wurde sie in die Heil- und Pflegeanstalt Merzig aufgenommen. Laut ärztlichem Gutachten von Merzig litt Martha Zimmer an einer „schweren Erscheinungsform von paranoider Schizophrenie“. Im März 1936 wurde sie in Homburg zwangssterilisiert, danach kam sie zurück nach Merzig. Am 1. September 1939 wurde sie nach Weilmünster verlegt. Am 20. Februar 1941 kam sie nach Hadamar und wurde am Tag ihrer Ankunft ermordet.“
‚„Ida Rahm (oder Rahn) geboren am 16. Februar 1902 in Güchenbach, wohnte mit ihrem Ehemann Bernhard Rahn/Rahm in der Ziegelhütter Straße 38. Sie hatte fünf Kinder, von denen zwei früh verstarben. Sie kam 1934 in die Nervenheilanstalt in Merzig, wo sie fünf Jahre blieb. Ihr Zustand wurde bei der Ersteinweisung am 27. Oktober 1934 als „besserungsfähig und heilbar“ beschrieben. Ihr Mann sagte bei der Einweisung, dass sie ihren drei Kindern den Kopf habe abhacken wollen. Am 1. September 1939 wurde sie in die Anstalt Weilmünster aufgenommen. Dort besserte sich ihr Zustand, sie wirkte „ruhig, äußerlich geordnet, gleichmäßig in ihrer Stimmung, hilft fleißig mit im Haus, hält sich sauber.“ Am 31. Oktober 1939 wurde sie in die Anstalt Merxhausen verlegt, wo sich ihr Zustand wieder auffällig verschlechterte: „Sie halluziniert, ist zu keiner geregelten Arbeit zu bewegen“. Am 15. Mai 1941 vermerkte ihre Krankenakte: „Hilft etwas im Haus, trägt Geschirr, wischt auf“. Am 30. Mai 1941 wurde sie in die Anstalt Herborn verlegt. Hier endet ihre Krankheitsakte. Von Herborn gelangte sie in einem Transport mit 49 weiteren Patienten am 20. Juni 1941 nach Hadamar. Dort wurde sie ermordet.“
„Regina Leinenbach, geborene Schröder am 21.März 1898 in Niedersalbach war verheiratet mit Alois Leinenbach und wohnte in der Salbacher Straße in Walpershofen. Sie hatte drei lebende Kinder. Irmgard, geboren 1923, Johanna, geboren 1924 und Alois, geboren 1927. Das vierte Kind, Matthias, kam tot zur Welt. Danach litt sie an Depressionen. Im Rahmen der T4-Aktion wurde sie in Eichberg am 13. März 1941 ermordet. Beerdigt wurde sie in Walpershofen.“

Die Bürgerinitiative Erinnerungsarbeit Püttlingen hat für eine Mutter mit fünf Kindern 2023 einen Stolperstein verlegen lassen. Dazu veröffentlichte sie das Biogramm der im Alter von 41 Jahren ermordeten Frau: „Rosa Rech, geborene Altmeyer wurde am 17. Mai1900 in Köllerbach als Tochter von Barbara geb. Blum und Peter Altmeyer geboren. Als ihre Mutter 1903 im Steinbruch in Köllerbach zu Tode kam, wurde Rosa zur Halbwaise. Sie lebte bis zu ihrer Hochzeit 1930 in ihrem Elternhaus als Haustochter. Mit ihrem Ehemann, dem Bergmann Peter Rech schenkte sie innerhalb von sechs Jahren fünf Kindern das Leben. Hinzu kamen zwei Jungen, die die Eheleute bereits mit in die Ehe brachten. Kurz nach der Geburt ihres letzten Kindes, 1936, litt Rosa an einer psychischen Überforderung. Recherchen ergaben, dass in der Krankenakte „praktisch über Nacht eine Schizophrenie entwickelt“ vermerkt war.  Bis zu dieser Diagnose galt Rosa als normal, intelligent und mit einer schnellen Auffassungsgabe. Doch nun konnte sie ihre Kinder nicht mehr versorgen und fühlte sich wie gelähmt und verfolgt. Die Folge: sie wurde in die Heilanstalt in Merzig eingewiesen und von dort nach Hadamar verlegt. Hadamar war zu diesem Zeitpunkt noch eine „normale“ Pflege- und Heilanstalt. Als Ende 1940 die Landesheilanstalt Hadamar zur Tötungsanstalt im Rahmen der „Aktion T4“ umgebaut wurde, verlegte man Rosa nach Herborn. Dort wurde sie zwangssterilisiert. Am 7. März.1941 wurde sie nach Hadamar zurückgebracht. Sie wurde fotografiert und ihr Mund wurde auf Goldzähne untersucht. Dann wurde Rosa entkleidet und in den sogenannten Duschraum geführt. Dieser Tag sollte auch ihr Todestag sein. Rosa wurde 40 Jahre alt. Sie ist ein Opfer der Gräueltaten des Naziregimes. Eine von 70.000 Menschen, die wegen ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen von 1940 bis 1941 (Aktion T4) ermordet wurden. Ihre fünf Kinder kamen 1938 in ein Waisenhaus in Kleinblittersdorf und wurden in verschiedenen Pflegefamilien in der Pfalz untergebracht.“ Es waren Müttern und Väter, die aufgrund einer Erkrankung zu „Gemeinschaftsfremden“ wurden, weil sie nicht mehr in der Lage waren, den ihnen auferlegten Aufgaben nachzukommen. Als sie erkrankten, erwartete sie statt Hilfe zuerst die Zwangssterilisation und dann ihre Ermordung.

Literatur

  • Götz Aly: Die Belasteten. „Euthanasie“ 1939-19145. Eine Gesellschaftsgeschichte. Frankfurt 2013. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Band 1375. Bonn 2013.
  • Götz Aly: Wie konnte das geschehen? Deutschland 1933 bis 1945. Frankfurt/Main 2025.
  • Christoph Braß: Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Saarland 1933-1945. Paderborn 2004.
  • Hans-Joachim Hoffmann: Das Andere Deutschland in Ottweiler und im Saargebiet. Vergessene Antifaschisten – Verdrängte Euthanasieopfer. Politisches Engagement gegen Hitler-Deutschland – Lebenswege von Euthanasieopfern. Ottweiler 2023.
  • Astrid Ley: Krankenmord im Konzentrationslager. Die Aktion „14f13“ In: Jörg Osterloh, Jan Erik Schulte (Hg): „Euthanasie“ und Holocaust. Kontinuitäten, Kausalitäten, Parallelitäten. Schriftenreihe der Gedenkstätte Hadamar. Band 1. Paderborn 2021. S. 195-210.
  • Armin Trus: Die „Reinigung des Volkskörpers“. Eugenik und „Euthanasie“ im Nationalsozialismus. Berlin 2019.

 

 

18. September 2026/von Sabine Graf
Schlagworte: Arbeit, Frauen, Heimtückegesetz, Nationalsozialismus, Saarbrücken, Saarland
https://vektor.blog/wp-content/uploads/2024/09/Saar_MZ_Min_BK-LpB_D_std_3C_SVG-Crop.svg 0 0 Sabine Graf https://vektor.blog/wp-content/uploads/2024/09/Saar_MZ_Min_BK-LpB_D_std_3C_SVG-Crop.svg Sabine Graf2026-09-18 08:30:532026-09-10 13:04:46Mütter und Väter
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