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Rabbiner Rülf und das Römische Abkommen

Allgemein, Frauen, Männer

Der 2013 eingeweihte Platz in der Saarbrücker Innenstadt ist nach dem ehemaligen Rabbiner der Saarbrücker Synagogengemeinde Dr. Friedrich Schlomo Rülf (1896-1976) benannt. In dessen Amtszeit fiel die Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland und die Abstimmung über die Zugehörigkeit des Saargebietes am 13. Januar 1935. Rabbiner Rülf handelte mit anderen Mitgliedern der Synagogengemeinde beim Völkerbund in Genf im Geheimen das „Römische Abkommen“ aus. Es ermöglichte, den im Saarland lebenden Jüdinnen und Juden und weiteren verfolgten Minderheiten im Saarland, auch nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten an der Saar am 1. März 1935 bis zum 29. Februar 1936 die legale Ausreise. Damit rettete er vielen bedrohten, nicht nur jüdischen Saarländer:innen das Leben. 

Zwischen den Zeiten: Rabbiner Friedrich Schlomo Rülf und sein Wirken in Saarbrücken

1929 übernahm Dr. Friedrich Schlomo Rülf als Rabbiner die Saarbrücker Synagogengemeinde. Zuvor war er in Bamberg tätig gewesen. Über seine Ankunft in Saarbrücken schreibt er in seiner Autobiographie „Ströme im dürren Land“ (1964/2013): „Meine Übersiedlung von Bamberg nach Saarbrücken war die Rückkehr in die große Welt nach einem Intermezzo im idyllischen Winkel. Anne und ich, im Grunde Menschen der Großstadt, atmen wieder die Luft einer Metropole. Das Wort klingt vielleicht zu anspruchsvoll für eine Stadt von 130.000 Einwohnern. Aber Saarbrücken war damals mehr als eine Provinzhauptstadt. Ihre Atmosphäre war international, denn sie war eine Brücke von Mitteleuropa zur westlichen Welt. Man sah viele ausländische Besucher, Diplomaten, Militärs, Industrielle.“ (…) Und die jüdische Gemeinde war eine große und schöne Gemeinde von etwa 3000 Seelen, sehr bunt zusammengewürfelt, aber gerade deshalb interessant und reich an Möglichkeiten. Zu den Alteingesessenen hatten sich viele aus Frankreich und Deutschland Zugezogene gesellt, auch eine große und selbstbewusste ostjüdische Kolonie (…). Die Zionisten waren nicht nur nicht verfemt, sondern nahmen eine hochgeachtete Stellung ein.“ (Rülf, 1964/2013, S. 64/65)

Im Zentrum des florierenden Stadtteils St. Johann lag Bahnhofstraße mit ihren großen Warenhäusern. Dort stand auch die Synagoge, ein weiterer Beleg des blühenden jüdischen Lebens in Saarbrücken. Foto: Stadtarchiv Saarbrücken

Doch das änderte sich nur wenige Jahre später. Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 fühlten sich auch die im Saargebiet lebenden Jüdinnen und Juden bedroht. In Saarbrücken gründeten Mitglieder der Synagogengemeinde ein Komitee, das auf internationaler Ebene die politische, moralische und finanzielle Unterstützung der saarländischen Jüdinnen und Juden organisieren sollte. Vor allem ging es Ihnen um Zusicherung von Minderheitenrechten an die im Saarland lebenden Jüdinnen und Juden im Fall einer Rückgliederung des Saargebietes an das Deutsche Reich. Dabei beriefen sich Rülf und seine Mitstreiter auf den im Versailler Vertrag bzw. dem Kleinen Vertrag von Versailles verbürgten Minderheitenschutz im Hinblick auf Religionsfreiheit, dem Verbot der Diskriminierung und dem Recht auf freie Religionsausübung. Das Saargebiet selbst war ein Produkt des Vertrags von Versailles, wie es in den Artikeln 45 bis 50 dargelegt worden war. Darin war geregelt, dass der Ertrag aus den Kohlebergwerken und Eisenhütten als Reparationsleistung an Frankreich ging, weswegen die Betriebe Frankreich unterstellt wurden. Derweil verwaltete das Gebiet eine vom Völkerbund in Genf eingesetzte international besetzte Regierungskommission. Im Weiteren regelte der Vertrag, dass nach 15 Jahren eine Volksabstimmung über die Zugehörigkeit des Saargebiets erfolgen sollte. Der Termin wurde im Juni 1934 auf den 13. Januar 1935 festgelegt.

In der Saarbrücker Bahnhofstraße gab es viele große Warenhäuser, deren jüdische Besitzer nach 1935 fliehen mussten, derweil ihr Besitz arisiert wurde. Foto: Saarländisches Landesarchiv

Weitere Wahlmöglichkeiten bestanden neben der Rückkehr zu Deutschland im Anschluss an Frankreich oder der Beibehaltung des aktuellen Zustandes als Mandatsgebiet des Völkerbundes, sprich den Erhalt des Status quo. In Anbetracht der seit 1920 einhelligen Stimmung quer durch die politischen Lager, welche das Saargebiet immer als Teil Deutschlands sahen, war daher die Gefahr für Jüdinnen und Juden an der Saar groß. Rülf war sich bewusst, dass unverzüglich gehandelt werden musste, um die im Saargebiet lebenden Jüdinnen und Juden zu schützen. Davon berichtete er in seiner Autobiographie: „Wortführer der Saarjuden im politischen Kampfe konnten nicht die Gemeinden sein, denn diese mussten sich auf religiöse, soziale und kulturelle Aufgaben beschränken. (…) Wir konnten also nur im Untergrund arbeiten. Ein Komitee wurden zusammengestellt, nur aus Persönlichkeiten bestehen, die bereit waren, sich selbst zu gefährden. (…) Auch ich stellte mich zur Verfügung. Wir hatten überhaupt keinen Namen und nannten uns schlicht „Das Komitee“. (…) Dann wandten wir uns an Juden in anderen Ländern. Zu diesem Zweck gingen die Komiteemitglieder wiederholt auf Reisen. (…) Mit diesen Juden des Auslands musste ich anders reden als mit den unsrigen an der Saar. Denn sie waren weit vom Schuss und neigten dazu, den Abstimmungskampf im Saargebiet als eine abseitige Sache zu betrachten, die sie nichts anginge. Ich musste ihnen sagen, dass ein Sieg Hitlers an der Saar für die Sache der Demokratie und damit für die Juden ganz Europas verhängnisvoll werden müsste …(…) Eine Abstimmungskommission, die nichts mit der Saarregierung zu tun hatte, traf die Vorbereitungen für das Plebiszit. (…) So erlaubten sie, dass einige Wochen vor dem Volksentscheid die Häuser beflaggt werden durften. Jeder Saarländer, der seine gute gleichgeschaltete Gesinnung demonstrieren wollte, zog also schleunigst die Hakenkreuzfahne hoch. Aber die Anhänger der Freien Saar wagten es meist nicht, ihre Fahne zu hissen, denn sie kamen ja auf die schwarze Liste der Deutschen Front. (…) So sah man bereits vor der Abstimmung überall das Symbol des Dritten Reiches wehen. Für den einfachen Bürger bedeutete das ja bereits die Entscheidung. (…) Jedoch hatte bereits schon einige Monate zuvor der Völkerbund ein Abkommen erreicht, durch welches einer Katastrophe vorgebeugt wurde. (…) Die Saar wollte man zwar an Hitler geben, aber irgendetwas musste doch geschehen, damit die Juden und die übrigen, den Nazis missliebigen Menschen geschützt wurden, wenn die SA und Gestapo ihren Einzug in Saarbrücken hielten. Sogar Mussolini war damals noch dieser Meinung. Ausgerechnet in Mussolinis Hauptstadt wurden die Verhandlungen mit der deutschen Regierung geführt, und es kam Mitte (sic!) 1934 der „Römische Vertrag“ zustande, der folgendes beinhaltete: Sofern das Saarland nach der Abstimmung an Deutschland fällt, übernimmt die deutsche Reichsregierung folgende Verpflichtungen: Für die Dauer eines Jahres darf kein Bewohner des Saargebiets wegen seines Verhaltens im Abstimmungskampf oder aus rassischen Gründen verfolgt werden. Im Laufe des Jahres darf jeder, der will, das Saargebiet verlassen. In diesem Fall gibt die deutsche Regierung sein bewegliches Vermögen frei. Es kann es, in ausländische Währung gewechselt, mitnehmen. Das war immerhin ein Erfolg. Wie weit unser Komitee dazu beigetragen hat, will ich nicht entscheiden. Es ist aber anzunehmen, dass unsere mündlichen und schriftlichen Exposés und die Einwirkung unserer Freunde vom Weltkongress auf die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes doch nicht wirkungslos geblieben sind.“ (Rülf 1964/2013. S. 94-99)

Der Rabbiner Dr. Friedrich Schlomo Rülf gründete ein Aktionskomitee, das mit dem Völkerbund und NS-Deutschland das Römische Abkommen aushandelte und damit vielen verfolgten Saarländer:innen das Leben rettete. Foto: Adolf-Bender-Zentrum Sankt Wendel

Es gilt, viele Leben zu retten: Ein Aktionskomitee und Geheimverhandlungen in Genf

Im März 1933 hatte Rabbiner Rülf bereits an einer ersten Hilfskonferenz für deutsche Jüdinnen und Juden in Paris teilgenommen. Sie sollte den bedrohten Jüdinnen und Juden in Deutschland finanzielle Unterstützung bieten und zugleich Masseneinwanderungen in die europäischen Nachbarländer vermeiden helfen. Im April 1934 gründete Rabbiner Rülf im Saarbrücker Stadtteil St. Johann eine jüdische Volksschule, um die Kinder der jüdischen Gemeinden an der Saar vor Übergriffen durch nichtjüdische Mitschüler zu schützen. Aufgrund des Anwachsens der Gemeinde wurde im damals noch bestehenden Saalbau am Neumarkt Zweigottesdienst gehalten. Dazu kam, dass die antijüdische Gesetzgebung in NS-Deutschland die Zahl der jüdischen Emigrantinnen und Emigranten an der Saar ansteigen ließ. Der wachsende Einfluss der NSDAP an der Saar, der sich an den steigenden Mitgliederzahlen (1930: 261 Mitglieder; 1932: 2.550 Mitglieder) und zwei Sitzen im Landesrat bei der Landtagswahl 1932 zeigte. Obwohl alle NS-Verbände von der für das Saargebiet verantwortlichen Regierungskommission Ende 1932 verboten wurden, wuchs der Zuspruch im Saargebiet, insbesondere nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. Antisemitische Angriffe auf die künstlerische Leitung des Saarbrücker Theaters in dem NS-Blatt „Deutsche Saarstimme“ waren bereits 1931 erfolgt. Dazu kam, dass die Aufhebung des Vertrags von Versailles oberstes Ziel der Nationalsozialisten war. Damit geriet die jüdische Bevölkerung des Saarlandes in Gefahr, den im Falle einer Aufhebung wurden auch die in NS-Deutschland geltenden antijüdischen Gesetze auf sie angewandt. Im Vorfeld des im Sommer 1934 beginnenden, erbittert geführten Auseinandersetzung zwischen den Befürwortern der Rückgliederung an Deutschland und den Befürwortern des bisherigen Zustands, sprich des Status quo an der Saar, formierte sich in der jüdischen Gemeinde Saarbrücken unter Leitung ihres Rabbiner Dr. Friedrich Rülf besagtes Aktionskomitee. Die Arbeit des Komitees erfolgte verdeckt und im Geheimen. Auf Auslandsreisen nahmen die Mitglieder Kontakt mit dem 1919 in Paris gegründeten Comité des Délégations Juives auf, aus dem 1936 der Jüdische Weltkongress mit Sitz in New York hervorging. Mit dessen Hilfe gelang es den Völkerbund, als die für das Saargebiet zuständige Verwaltungsbehörde, zu überzeugen, die beschlossenen Regeln für den Schutz der Minderheiten auf die Jüdinnen und Juden an der Saar anzuwenden. Es wurden mehrere Denkschriften vorgelegt. Diese enthielten Vorschläge zum Schutz der jüdischen Bevölkerung, die von dem Staat zu befolgen waren, dem nach der Abstimmung vom 13. Januar 1935 das Saargebiet zugeordnet wird. Die zudem erfolgte Fürsprache von jüdischen Organisationen aus ganz Europa, USA und Kanada führten dazu, dass der Völkerbund bereits am 20. Januar 1934 eine Dreierkommission unter dem Vorsitz von Baron Pompeo Aloisi, Diplomat im Dienst des italienischen Außenministeriums einberief.  Dieses Komitee verhandelte auf der Grundlage der von dem Aktionskomitee gemachten Vorschläge mit der deutschen und der französischen Regierung sowie dem Völkerbund. Der Vorsitzende des Comité der Delegation des Juives, Paris und Leiter der Jewish Agency in Genf, Nahum Goldman (1895-1982) war maßgeblich an der Aushandlung des Römischen Abkommens beteiligt. Er schreibt dazu in seinen Erinnerungen „Mein Leben als deutscher Jude. Lebensbilder“ über dessen Entstehung, wobei der italienische Diktator Benito Mussolini eine wichtige Rolle gespielt hat: „Er (Benito Mussolini) nahm einen Bleistift und einen großen Schreibblock, riss ein Blatt ab und schrieb: Saar-Juden-Auswanderung. Das ist in Ordnung, sagte er dann, verlassen Sie sich nur auf mich.“ (Goldmann 1983. S. 267-270)
In Folge der Verhandlungen, die am 3. Dezember 1934 in Rom erfolgreich mit Zustimmung NS-Deutschland abgeschlossen wurden, kam das nach dem Ort der Ratifizierung benannte „Römische Abkommen“ zustande. Es stellte eine Sonderregelung für die Jüdinnen und Juden des Saargebietes dar, die am 3. Dezember 1934 dort ihren Wohnsitz hatten.  Es besagt, dass für die Dauer eines Jahres nach der Rückgliederung, konkret: bis zum 29. Februar 1936 konnten ausreisewillige Jüdinnen und Juden das Saarland unter Mitnahme ihres Besitzes das Saarland verlassen, ohne dass die in NS-Deutschland geltenden antijüdische Gesetzgebung in Kraft trat. Diese Absicht mussten sie bis zum 31. August 1935 beim „Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes“ anmelden. Das heißt, sie mussten sich offiziell beim Einwohnermeldeamt abmelden. Daraufhin konnten die nun im von den Nationalsozialisten sogenannten „Saarland“ bis zum 29. Februar 1936 ohne Verlust ihres Besitzes sowie die Nichtanwendung der in Deutschland geltenden sogenannten „Arier“-Gesetzgebung ausreisen. Das galt nicht nur für Jüdinnen und Juden im Saarland, sondern galt für jeden, der am Abstimmungstag, dem 13. Januar 1935 als Einwohnerin oder Einwohner des Saarlandes gemeldet war. Dazu zählte auch der spätere Staatsratsvorsitzende der ehemaligen DDR, Erich Honecker aus Wiebelskirchen. Als junger Kommunist hatte er sich aktiv im Vorfeld der Abstimmung vom 13. Januar 1935 für den Erhalt des Status quo, genauer gegen die Nationalsozialisten eingesetzt. Nach der Abstimmung und der damit beschlossenen Rückkehr zu Deutschland musste er als ausgemachter politischer Gegner der Nationalsozialisten fliehen. Dazu musste er sich korrekt bei den Behörden abmelden, um mit gültigem Pass und Visum unter dem Schutz des Völkerbundes am 28. Februar 1935 nach Paris ins Exil zu gehen, wie Martin Sabrow in seiner Monographie „Erich Honecker. Das Leben davor. 1912-1945“ ausführt und dabei ausdrücklich die Sonderstellung der Saareinwohner vermerkt im Vergleich zu den 1933 in das damals noch freie Saargebiet geflohenen NS-Gegner:innen, die nach ihrer erneuten Flucht über die nahe französische Grenze über Wochen in Auffanglagern in Straßburg ausharren mussten, stets begleitet von der Angst, nach Deutschland ausgewiesen zu werden. Diese Sorge hatte Honecker nicht. (Sabrow 2016, S. 220-222)

Nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses flohen viele Gegner der Nationalsozialisten, die nach 1933 ins freie Saargebiet gekommen waren, weiter nach Frankreich. Dazu nutzten sie den Grenzübergang in Saargemünd. Foto: Saarländisches Landesarchiv

Wie es sich für diese Gruppe darstellte, hat Lore Wolf in ihrer Lebensbeschreibung „Ein Leben ist viel zu wenig“ aus dem Jahr 1973 dargelegt. Die aus Frankfurt/Main nach Saarbrücken geflüchtete Lore Wolf berichtete von den Zuständen unter den Emigranten in den Tagen nach dem 13. Januar 1935: „In der Hilfsstation in Saarbrücken, die Permits zum Überschreiten der Grenze ausgab, herrschte Chaos (…) Die deutschen politischen Emigranten ging nach und nach über die Grenze nach Forbach und dort weiter nach Paris. Andere wurden von den Franzosen nach Straßburg, Saargemünd oder in Lager gebracht, in denen furchtbare Zustände herrschten. Hunger, Schmutz und Krankheit waren bald nicht mehr auszuhalten.“ (…) Aber ein Zurück gab es nicht mehr. Die Franzosen hatten die Grenze geschlossen. (…) Noch am gleichen Abend und die ganze Nacht hindurch brachten wir Flüchtlinge in kleinen Gruppen über die Grenze nach Forbach. Spät in der Nacht konnte auch ich in ein Loch in der Friedhofsmauer ins zweite Emigrationsland nach Frankreich schlüpfen.“ Auch sie gelangte schließlich unter weitaus größeren Anstrengungen als Erich Honecker nach Paris.
Rabbiner Rülf und seinen Mitstreitern im Aktionskomitee verdankte sich daher nicht nur die Rettung vieler Jüdinnen und Juden aus dem damaligen Saargebiet vor Terror und Verfolgung durch die Nationalsozialisten, die ab 1. April 1935 die Regierungsgeschäfte an der Saar übernahmen. Doch für die jüdischen Menschen aus dem Saarland bot die Leistung von Rabbiner Rülf eine große Chance, zu überleben. Er selbst hat sich bereits vor der Abstimmung entschieden, das Saargebiet und Deutschland zu verlassen. Am 10. Januar 1933 wanderte Rabbiner Rülf mit seiner Familie nach Palästina aus. Drei Tage später stimmten die Einwohner des Saargebietes über dessen Zugehörigkeit ab. Über 90 Prozent stimmten für die Rückgliederung des Saargebietes an das Deutsche Reich. Friedrich Rülf lebte seitdem in Palästina und seit 1948 in Israel, wo er 1978 in Narahiya verstorben ist. Die Christlich-Jüdische Arbeitsgemeinschaft (CJAS) Saarland vergibt seit 1997 die Rabbiner-Rülf-Medaille an Menschen, die sich um den christlichen und jüdischen Dialog verdient gemacht haben.

Eine Frage von Tod oder Leben: Emigration und Flucht aus dem Saarland ab dem Jahr 1935

Nach der Volkszählung vom 1. Januar 1933 lebten im damaligen Saargebiet 4.638 Jüdinnen und Juden. Bei der nächsten Volkszählung, zwei Monate nach der Rückgliederung des Saarlandes, am 25. Juni 1935 waren es noch 3.117 Menschen. (Teschner 2010, S. 49f.) Das „Römische Abkommen“ zeigte bereits seine Wirkung und die Auswanderung jüdischer Saarländerinnen und Saarländer setzte sich über den 29. Februar 1936 fort. Die Folge war, dass die Jüdischen Gemeinden ihre Organisation entscheidend ändern mussten. 1935 gab es an der Saar 72 jüdische Gemeinden an der Saar, organisiert in 18 Synagogengemeinden. Es wurden daher, wie im April 1937 der Fall, die Gemeinden Illingen, Neunkirchen und Merzig zusammengelegt. Die Pogromnacht vom 9. November 1938, bei der überall im Saarland jüdische Einwohnerinnen und Einwohner misshandelt, ihre Wohnhäuser und Geschäfte zerstört und die Synagogen in Brand gesetzt wurden, ließ die Zahlen weiter ansteigen. Die Volkszählung vom 17. Mai 1939 ergab, dass noch 494 Menschen jüdischen Glaubens im Saarland lebten. Sie waren drangsaliert und terrorisiert und um ihre Existenzen gebracht worden.  Jüdische Saarländerinnen und Saarländer lebten vom Groß- und Einzelhandel mit kleinen Läden, aber auch mit großen Kaufhäusern in der Saarbrücker Bahnhofstraße. Sie hatten für ein blühendes Geschäftsleben in Saarbrücken gesorgt oder mit Metall-, Vieh- und Getreidehandel ihr Auskommen gefunden. Die es sich leisten konnten, hatten das Land verlassen. Diejenigen, die geblieben waren, wurden, sofern sie in der „Roten Zone“, einem 15 Kilometer breiten Korridor entlang der Grenze zu Frankreich lebten bei Kriegsbeginn am 1. September nach Oberfranken, Thüringen und in das heutige Sachsen-Anhalt evakuiert. Als nach einem knappen Jahr die Rückwanderung begann, galt das nicht für die jüdischen Saarländerinnen und Saarländer. Sie wurden in Halle/Saale interniert und von dort in Forsteinsatzlager in Brandenburg eingewiesen oder in Halle interniert. Sie wurden von dort in das Vernichtungslager Sobibor verschleppt. Für die jüdischen Saarländerinnen und Saarländer, die zurückkehren durften, begann eine weitere Stufe des Terrors. Susanna Felsenthal aus Merzig, Rosa und Sara Hanau aus Brotdorf, Walter Blum, Amalie und Gisela Lilienfeld aus Saarbrücken, Michel, Johanna und Franziska Dreyfuss/Troispieds aus Siersburg wurden nach ihrer Rückkehr verhaftet und am 22. Oktober 1940 nach Frankreich verschleppt und nach dreitägiger Zugfahrt im Lager Gurs interniert.

2017 errichtete die Gemeinde Rehlingen-Siersburg einen Gedenkort an der Katholischen Pfarrkirche in Siersburg für die Siersburger Jüdinnen und Juden, die in das Lager Gurs verschleppt wurden. Foto: Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Sie gehörten zu den letzten saarländischen Jüdinnen und Juden, die man ihres Heims beraubte und 1.200 Kilometer von den Dörfern und Städten des Saarlandes entfernt in ein Barackenlager am Rand der Pyrenäen brachte.
Es bewahrheite sich, was Rabbiner Dr. Lothar Rothschild, der Amtsnachfolger von Friedrich Rülf in Saarbrücken nach der Abstimmung vom 13. Januar 1935 für die saarländischen Jüdinnen und Juden vorausgesehen hatte. Er schrieb in einem Beitrag in der „Wiener Sonn- und Montagszeitung“ vom 21. Januar 1935: Bald müsse man denjenigen an der Saar helfen, „die heute (…) als Angestellte und Arbeiter von ihrem Gehalt, von der Hand in den Mund leben und die eines Tages, aller Erwerbsmöglichkeiten beraubt, rat- und hilflos auf der Straße stehen werden.“
Am Ende waren diejenigen im Saarland zurückgeblieben, die sich eine Auswanderung nicht leisten wollten, meist aber nicht leisten konnten. Es waren diejenigen, die am 22. Oktober 1940 nach Gurs verschleppt wurden. Während diejenigen, die nach USA, Südamerika oder Palästina ausgewandert waren, sich retten konnten, war es um diejenigen, die innerhalb Europas nach Frankreich, die Niederlande, Belgien oder Luxemburg emigrierten, weitaus schlechter bestellt. Einige von ihnen kamen spätestens nach Oktober 1940 in das Lager Gurs. Im Saarland blieben noch die Jüdinnen und Juden, die in sogenannten „Mischehen“ mit nicht-jüdischen Partner:innen lebten zurück. Darunter waren Menschen, die noch im März 1945 aus dem Saarland in das Ghetto Theresienstadt verschleppt worden waren.

Der 2013 eingeweihte Rabbiner Rülf Platz in Saarbrücken mit dem Mahnmal „Der unterbrochene Wald“ Foto: Bildungscampus Saarland/Mechthild Schneider

Am 12. November 2013 75 Jahre nach der Pogromnacht vom 11. November 1938, in der auch in Saarbrücken die Synagoge zerstört und den jüdischen Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land bitteres Unrecht und Leid zugefügt wurde, übergab die Landeshauptstadt Saarbrücken den nach Rabbiner Friedrich Rülf benannten Platz mit der Skulpturengruppe „Der unterbrochene Wald“ des Bildhauers Ariel Auslender als Erinnerungsort für in der Zeit des Nationalsozialismus ermordeten Jüdinnen und Juden aus dem Saarland der Öffentlichkeit. Die Skulpturengruppe „Der unterbrochene Wald“ von Ariel Auslender erinnert an die während der NS-Zeit verfolgten, in die Emigration getriebenen und ermordeten jüdischen Frauen, Kindern und Männern aus dem Saarland. Er besteht aus 40 abgesägten bronzenen Birkenstämmen. Sie symbolisieren den Bruch mit der Tradition des jüdischen Lebens in der Region und tragen zugleich die Möglichkeit des Neubeginns in sich.

Literatur

  • Nahum Goldman: Mein Leben als deutscher Jude. Lebensbilder. München/Wien 1983.
  • Friedrich Schlomo Rülf: Ströme im dürren Land. St. Ingbert 1964/2013.
  • Martin Sabrow: Erich Honecker. Das Leben davor. 1912-1945. München 2016.
  • Gerhard J. Teschner: Saargebiet. In: Wolf Gruner und Jörg Osterloh (Hrsg.), Das „Großdeutsche Reich“ und die Juden. Nationalsozialistische Verfolgung in den „angegliederten“ Gebieten. Frankfurt und New York 2010, S. 49-74.
  • Lore Wolf: Ein Leben ist viel zu wenig. Frankfurt/Main 1973.

 

2. Oktober 2026/von Sabine Graf
Schlagworte: Aktion, Deutschland, Frauen, Gurs, Nationalität, Nationalsozialismus, Saarbrücken, Saarland, Verfolgung, Widerstand
https://vektor.blog/wp-content/uploads/2024/09/Saar_MZ_Min_BK-LpB_D_std_3C_SVG-Crop.svg 0 0 Sabine Graf https://vektor.blog/wp-content/uploads/2024/09/Saar_MZ_Min_BK-LpB_D_std_3C_SVG-Crop.svg Sabine Graf2026-10-02 08:30:332026-09-29 15:52:41Rabbiner Rülf und das Römische Abkommen
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