Johann B., Emil L., Vater und Söhne F., Jakob W. und Johann L. und die Anklage wegen Hochverrats
Gefängnishaft, Konzentrationslager, Hinrichtung, aber auch Entlassung
Gefängnishaft, Konzentrationslager, Hinrichtung, aber auch Entlassung
Aus Frankreich zurück und an die Arbeit
Verdacht auf Heimtücke und Einsatz in der Wehrmacht.
Aufgrund dieser Verfolgungsgründe rückte eine Bevölkerungsgruppe in den Fokus: Die Minderheit der Sinti und Roma
Alter und Krankheit, aber auch ein von der verordneten NS-Ideologie abweichender Lebensstil führten zur Einweisung in ein Konzentrationslager.
Die Haftgründe „Arbeitsbummelei“ und „Arbeitsvertragsbruch“ führten zur Einweisung in ein Arbeitserziehungslager
Kein Sondergericht, sondern zwei Konzentrationslager
Von der Möglichkeit der Entlassung aus einem Konzentrationslager und der Unmöglichkeit, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Die Delikte „Arbeitsverweigerung“ und „Arbeitsvertragsbruch“
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