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Kein Recht, keine Rücksicht, keine Gnade

Männer

Menschen im Nationalsozialismus waren dem Diktat der Arbeit und des Wettbewerbs, der Auslese der Besten und damit das Vernichten der Schwachen in einer permanenten Auslese ausgesetzt. Das Menschenbild im Nationalsozialismus duldete kein Verhalten jenseits der von der Ideologie vorgegebenen Verhaltensnorm. Jegliche Abweichung war verboten, wurde verfolgt, bestraft und diejenigen, die sich dieser Anklage ausgesetzt sahen, wurden in letzter Konsequenz ausgelöscht. Die sogenannte „Volksgemeinschaft“ stand über, genauer noch: gegen den Einzelnen. Dies traf nicht nur Menschen mit starken körperlichen, geistigen, seelischen Einschränkungen, sondern auch Träger von Prothesen und Spezialschuhen.

Der Geschichtswissenschaftler Wolfgang Benz hat den Umgang mit Menschen, die der im Nationalsozialismus gesetzten Norm nicht entsprachen wie folgt formuliert: „Ein Regime, dessen Ideologie sich auf das Recht des Stärkeren, Freund-Feind-Denken und den Anspruch universaler Verfügbarkeit über Menschen gründete, musste der Disziplinierung und Formierung der Gesellschaft besondere Aufmerksamkeit widmen. Ausrichtung, weltanschauliche Schulung waren die Vokabeln dafür. Dem stand die Ausgrenzung, Unterdrückung und Verfolgung von „Fremden“, ideologischen Gegnern, von allen gegenüber, die nicht dazu gehören wollten oder sollten.“ (Benz, 2016. S.11) Die „universale Verfügbarkeit“ des Menschen zeigte sich vor allem an einem grundlegenden Faktor, der Gesellschaft und Ideologie verband und im Nationalsozialismus zentral war: Damit war Arbeit als produktive Kraft und der auf dem Recht des Stärkeren fußende Wettbewerb, verstanden als gnadenlose Auslese unter der werktätigen Bevölkerung. Wer sich dieser Vorgabe widersetzte, galt im Nationalsozialismus als „arbeitsscheu“, „asozial“ und als „Saboteur“, womit derjenige, der sich dieser Anklage ausgesetzt sah, nicht allein als „Gemeinschaftsfremder“, sondern auch als politischer Gegner galt, wie sich in dem aktuellen Beitrag zeigt.

Verwundet in Spanien, verhaftet in Frankreich, ausgeliefert nach Deutschland

Heinrich Brenner gehört zu den Spanienkämpfern aus dem Saarland, dessen Haftweg ihn über das Lager Neue Bremm und das Gefängnis Lerchesflur, das Strafgefängnis Kislau in das Konzentrationslager Dachau geführt hatte. Er gehörte zu denen, die sich bei der Abstimmung vom 13. Januar 1935 für den Erhalt des Status quo im damaligen Saargebiet eingesetzt hatten. Das hieß, das seit 1920 bestehende Saargebiet, dessen Kohle- und Stahlproduktion als Reparationsleistung in Folge des Ersten Weltkrieges an Frankreich gingen, wurde von einer vom Völkerbund in Genf eingesetzten Regierungskommission verwaltet. Nach 15 Jahren sollten die Einwohner:innen des Saargebietes darüber abstimmen, ob das Saargebiet zu Deutschland zurückkehren oder an Frankreich angeschlossen werden sollte. Die dritte Möglichkeit bestand darin, dass das Saargebiet weiter und der Verwaltung des Völkerbundes bleibt, bis in Deutschland die Nationalsozialisten nicht mehr an der Macht wären. Erst danach sollte das Saargebiet zu Deutschland zurückkehren. Dafür setzten sich Heinrich Brenner und viele andere sogenannte „Status quo“ (= aktueller Zustand)-Befürworter ein. Jedoch entschied sich die Mehrheit der Abstimmungsberechtigten mit 90,7 Prozent für die Rückkehr zu Deutschland. Das hatte zur Folge, dass die Nationalsozialisten ab dem 1. März 1935 auch im Saarland, wie es nun hieß, regierten.

Ankunft der wahlberechtigten Saarländer aus dem Ausland mit einem Sonderzug am Hauptbahnhof. Über der Straße ein Transparent „Herzlich Willkommen in der Heimat“, berittene Polizei flankiert das Ereignis, Dezember 1934. Fotograf: unbekannt. Quelle: SaarLA_F02-057-189

Damit waren Männer wie Heinrich Brenner „politische Gegner“. Was mit denen geschehen sollte, machten ihm nach dem 13. Januar 1935die Nationalsozialisten wie anderen NS-Gegner unmissverständlich klar: Ein Fackelzug führte an seinem Haus vorbei, begleitet von der gegen ihn ausgestoßenen Drohung, ihn totzuschlagen. Bald nach Bekanntgabe des Ergebnisses floh er mit einem Arbeitskollegen nach Frankreich und kam in ein Auffanglager in Lourdes im Südwesten Frankreichs. Dort blieb er ohne Arbeit und ohne Familie, die er in Hühnerfeld zurückgelassen hatte. Die Sorge um die Familie, vor allem, als er erfuhr, dass eines seiner Kinder erkrankt war, zwang ihn zur Rückkehr. Das war vielfach bei Männern der Fall gewesen, die ohne ihre Familie emigriert waren. Die Not, die durch den Verlust des Ernährers über die Familie kam, war stärker, als die Angst vor dem, was ihn im Saarland erwartete. Auch Heinrich Brenner wurde verhaftet, sobald er zurückgekehrt war. Jedoch kam er wieder frei, stand jedoch unter Polizeiaufsicht. Er nahm Arbeit an, kam jedoch als meinungsstarker und überzeugter Anhänger des Kommunismus mit den neuen Machthabern alsbald in Konflikt. Als er nach einem Streit in einer Kneipe erfuhr, dass man ihn verhaften wollte, floh er erneut nach Frankreich, so seine Darstellung seiner zweiten Emigration. In Frankreich bekam er jedoch kein Asyl mehr, wie Max Hewer in seinem Biogramm von Heinrich B. berichtet (Hewer, 2016, S. 84). Brenner hatte bei der Rückkehr nach Deutschland ein Dokument unterschrieben, dass dies verhinderte. Daher ging er direkt nach Spanien und schloss sich dort 1936 den Internationalen Brigaden an. Er kämpfte in dem 13. Bataillon Tschapajew, dem viele deutsche Spanienkämpfer angehört hatten. Heinrich Brenner trug zwei Verletzungen davon. Diese heilten nicht mehr aus, und er wurde 1938 nach Paris in ein Hospital gebracht. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde er, obwohl Patient in einem Krankenhaus war, interniert. Er wurde mehrfach verlegt und blieb im Süden Frankreichs. Mittlerweile hatte sich seine Ehefrau scheiden lassen, und er eine neue Liebe gefunden. Jedoch verstarb seine Verlobte 1942. Danach schloss er sich der Résistance an. Nach der Besetzung der vormals freien Südzone wollte er im Juni 1943 nach Spanien zurückkehren. Dabei wurde er – er gibt den 18. Juni 1943 an – verhaftet und kam im August 1943 über Paris und Trier nach Saarbrücken. Es handelte sich aufgrund der Zwischenstation Trier, die Brenner in seiner Entschädigungsakte angibt um keinen Direkttransport von Paris nach Saarbrücken. Das erklärt auch, dass seine Ankunft keinem direkten Männertransport aus dem Gefängnis Fresnes bei Paris zuordnen kann. Er gibt den 4. August 1943 als Datum an. An diesem Tag kam ein Transport mit 62 Frauen an, die am 14. August in das Konzentrationslager Ravensbrück verbracht wurden.

Überleben unter schwersten Bedingungen: mit einer Fußprothese im Konzentrationslager

 Aus der im Generallandesarchiv in Karlsruhe aufbewahrte Strafakte von Heinrich B. (Generallandesarchiv (GLA) Karlsruhe, Bestand 521, Akte 904) geht hervor, dass Heinrich Brenner am 8. Juli 1943 in Fresnes inhaftiert war und aufgrund einer Ausschreibung des Amtsgerichts Saarbrücken im Deutschen Fahndungsbuch von Paris nach Saarbrücken überstellt werden sollte. Das erfolgte über Trier am 4. August 1943. Von dort kam er in das Gestapo-Lager Neue Bremm, wobei keine exakten Daten über die Dauer seines Aufenthaltes dort vorliegen. Dass er von dort in das Polizeigefängnis Saarbrücken kam, ist anzunehmen, aber nicht bewiesen. Wenn auch in der Kislauer Strafakte als Herkunftsort das Polizeigefängnis Saarbrücken genannt ist, wobei auch das Gestapo-Lager Neue Bremm offiziell als „Erweitertes Polizeigefängnis“ firmierte. Der Akte liegt auch ein Schreiben der Saarbrücker Oberstaatsanwaltschaft vom 15.09.1943 bei. Darin wurde „Überhaft“ für Heinrich Brenner angeordnet. Zuerst musste er vom 20. Oktober 1943 bis zum 7. März 1944 eine achtmonatige Haftstrafe antreten, die Strafgefängnis Kislau bei Karlsruhe vollstreckt wurde. Danach sollte er, so sieht es die „Überhaft“ vor, nicht freikommen, sondern weiter in Gefangenschaft bleiben. Nach der Verbüßung der Haftstrafe in Kislau im März 1944 wurde er wieder in das Lager Neue Bremm zurückgebracht.

Ansicht des Lagers Neue Bremm von der gegenüberliegenden Straßenseite um 1940

Ansicht des späteren von der Gestapo genutzten Lagers um 1940.

Der Strafvollzug in Kislau ging auf eine Verurteilung aus dem Jahr 1936 zurück. Heinrich Brenner und sein Bruder wurden des Diebstahls eines Fasses Motorenöl aus dem Lager der Grube Dudweiler beschuldigt, überführt und wegen „schweren gemeinschaftlichen Diebstahls“ am 21. August 1936 vom Amtsgericht Saarbrücken in Erster Instanz zu sechs Monaten Haft verurteilt. Brenner ging in Berufung und wurde schließlich in Zweiter Instanz zu insgesamt acht Monaten Gefängnis verurteilt. Jedoch floh er darauf nach Spanien und schloss sich den Internationalen Brigaden. an. Dass er sich einer Verhaftung aus politischen Gründen durch die Flucht nach Spanien entzog, wie er behauptete und wie von Hewer übernommen wurde, erscheint vor diesem Hintergrund fragwürdig. Seine in der Akte enthaltene Strafliste wies zwischen 1929 und 1934 weniger politische als strafrechtlich relevante Delikte wie Diebstahl, Beleidigung und Hausfriedensbruch vor, die mit mehrtägiger oder mehrwöchiger Haft und Geldstrafen geahndet worden waren. Es erscheint eher wahrscheinlich, dass er sich wegen der bevorstehenden achtmonatigen Haftstrafe durch den Wechsel nach Spanien entzogen hatte und sich dort aufgrund seiner politischen Überzeugung den Internationalen Brigaden anschloss. Die Strafe aus dem Jahr 1936 holte ihn Juli 1943 wieder ein, als man ihn 1943 in Frankreich festnahm. Diese Zeit zwischen Juli und September 19432 wurde zu seiner sechsmonatigen Gefängnishaft in Kislau dazugezählt, so dass er die im Oktober 1936 angeordneten acht Monate Haft am 7.März 1944 offiziell verbüßt hatte. Da jedoch „Überhaft“ angeordnet worden war, kam er in einer drei Tage dauernden Überführung von Kislau über Ludwigshafen am 10. März 1944 in Saarbrücken an und kam im Lerchesflur-Gefängnis in Haft. In Saarbrücken wurde er am 16. April 1944 wegen Grenzüberschreitung verurteilt und Schutzhaft angeordnet. Das hieß, dass er am 27. Mai 1944 als sogenannter „Rotspanier“ im Konzentrationslager Dachau registriert wurde. Bei Anklagen wegen Hochverrats oder in seinem Fall wegen „Grenzüberschreitung“ in Verbindung mit der Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg wirkte der Faktor „Ideologie“ maßgeblich auf die weiteren Haftorte ein, und das war bei Heinrich Brenner der Fall: Auf die Gefängnishaft folgte die in einem Konzentrationslager.

 Menschenfeindliche Ideologie: Keine Gnade für einen Kommunisten mit Prothese und Krücke

 Heinrich Brenner war ein stattlicher Mann von 1,88 Meter Größe. Sein Einsatz im Spanischen Bürgerkrieg hatte ihn viele Monate in ein Krankenhaus gebracht, wo er zahlreich Operationen ertragen musste. Am Ende wurde ihm sein linker Fuß amputiert. Er trug seitdem eine Prothese. Als er ins Strafgefängnis Kislau kam, wurde er der Bürstenmacherei zugewiesen. Am 5. November 1943 klagte er über Schmerzen, worauf bei ihm Druck- und Narbengeschwüre an dem Beinstumpf festgestellt wurden. Offenbar, um sich vor den absehbaren Folgen zu schützen, verschwieg er in einem ihm bei der Aufnahme in Kislau vorgelegten Fragebogen die wahre Ursache seiner Verletzung. Er gab stattdessen an „durch Unfall am linken Knöchel amputiert“ worden zu sein, weil er wusste, dass die Wahrheit die Chance auf Hilfe zerstört hätte. Da er die Prothese nicht mehr tragen konnte, musste er sich mit Krücken behelfen. Der Stumpf wurde mit einem Salbenverband behandelt. Bereits am nächsten Tag, dem 6. November 1943 ging an den in Mannheim sitzenden Vorstand des Kislauer Strafgefängnis ein Schreiben, das die Reparatur der Prothese anzeigte und daher die Überstellung von Henrich Brenner in die Orthopädische Klinik Heidelberg empfahl. Dem wurde stattgegeben und Brenner wurde am 7. Dezember 1943 in die Orthopädische Anstalt der Universität Heidelberg eingewiesen. Nach der Untersuchung wandte sich der Arzt Dr. Dillmann in einem Schreiben vom 13. Dezember 1943 an das Strafgefängnis Kislau. Er hatte die Ursache der Entzündung des Beinstumpfes erkannt und riet davon ab, aktuell eine neue Prothese anzufertigen. Der Patient habe einen sogenannten „Pirogoffstumpf“. Dieser sei die Ursache für die andauernden Narbengeschwüre, da Bein und Prothese nicht aufeinanderpassten. Die Prothese sei daher „ungünstig“ und „entspreche nicht der Statik“, so der Arzt. Das ist leicht nachvollziehbar bei einem 1,88 Meter großen Mann, dessen Gewicht dauerhaft auf eine viel zu kleine Prothese drückte.

Der Spanienkämpfer Heinrich B. und Häftling im Gestapo-Lager Neue Bremm und im Konzentrationslager Dachau

Heinrich B.: Status quo-Befürworter im Saargebiet, Exillant in Frankreich, Spanienkämpfer, Häftling in Saarbrücken und Dachau, Überlebender

Damit das Bein besser in die Prothese passt, müsste zuerst ein Teil des Unterschenkels nachamputiert und dementsprechend eine neue Prothese hergestellt werden, damit der Patient „mehr Leistungsfähigkeit“ und „weniger Narbengeschwüre“ erhalte, schloss der Arzt seinen Befund. Der Wortlaut des Schreibens der Gefängnisleitung vom 15. Dezember 1943 an die Orthopädische Klinik wies diesen Vorschlag kategorisch ab. Heinrich Brenner hatte keine Gnade oder Rücksicht zu erwarten. Ideologie schlug hier Pragmatismus, der hinter dem Vorschlag der Ärzte steckte. Das stellte die Gefängnisleitung unmissverständlich klar und wies die Ärzte an, die alte Prothese zu reparieren:
„Bei dem Genannten handelt es sich um einen vorbestraften, asozialen, arbeitsscheuen Menschen, der im Spanienkrieg auf Seiten der Kommunisten gekämpfte, dort verwundet wurde und seinen Fuß einbüßte. Kurz nach seiner Einlieferung ins Strafgefängnis Kislau hatte sich Brenner krankgemeldet und musste im Krankenhaus des Strafgefängnisses zur Behandlung aufgenommen werden, weil derselbe angeblich die Prothese infolge starker Schmerzen nicht mehr am Fuß tragen konnte. Um diesen arbeitsscheuen Menschen zur Beschäftigung heranziehen zu können, wurde bei der dortigen Anstalt die Reparatur der Prothese beantragt. Die Neuanschaffung einer Prothese muss dem Gefangenen nach der Strafverbüßung selbst überlassen bleiben. Da der Genannte zur Zeit über keine Barmittel verfügt, sich daher auf eigene Kosten sich keiner Nachamputation unterziehen kann, wäre es für den Staat nur eine Belastung, wenn für einen solchen Menschen die Operationskosten und die Anschaffung einer neuen Prothese während der Inhaftierung genehmigt würde.“
Er wurde noch am selben Tag auf Transport zurück nach Kislau geschickt. Nach Verbüßung der achtmonatigen Haftstrafe wurde er nach Saarbrücken zurückgebracht. Von dort machte man ihm wegen „Grenzüberschreitung“ den Prozess und verurteilte ihn am 16. April 1944. Er wurde in Schutzhaft genommen und am 28. Mai 1944 in das Konzentrationslager Dachau eingewiesen. Seine Häftlingspersonalkarte verzeichnet die Gegenstände, die er bei seiner Einlieferung bei sich hatte. Dazu gehörte ein Paar orthopädische Schuhe und einen Stock. Beides durfte er als Häftling behalten. Heinrich Brenner überstand das Konzentrationslager und arbeitete nach seiner Befreiung in Hühnerfeld als Fuhrunternehmer. Das zeigt entgegen der ihm von den Nationalsozialisten unterstellten „Arbeitsscheu“, wie hart er gegen sich war und offenkundig Schmerzen in seinem Leben in Kauf genommen hatte. Er verstarb im Jahr 1986. Seit 2021 erinnert ein in seinem Geburtsort verlegter Stolperstein an ihn.

Alwin Klein, ein Unfall in der Kindheit und die furchtbaren Folgen im Erwachsenenalter

Alwin Klein aus Biesingen bei Blieskastel brach sich als Kind einen Fuß. Der Bruch heilte nicht mehr richtig zusammen, worauf er körperlich eingeschränkt war und einen Spezialschuh tragen musste. Später arbeitete er als Scherengehilfe im Eisenwerk Alte Schmelz in St. Ingbert. Dort nahm man auf seine Behinderung keine Rücksicht. Da er große Schmerzen hatte, blieb er oft der Arbeit fern. (siehe dazu Mallmann/Paul, Band 2, S. 315/316). Im Dezember 1941 war das mehrfach der Fall. Darauf wurde er vom Arbeitsamt Neunkirchen verwarnt, blieb jedoch weitere Male der Arbeit fern. Darauf wurde am 20. Januar 1942 von der Gestapo Saarbrücken verhaftet. „Um sein unwürdiges Verhalten während der Kriegszeit zu sühnen, erfolgt die Einweisung in das Sonderlager Hinzert“, lautete der Strafbefehl. Er wurde am 3. Februar 1942 für acht Wochen Arbeitserziehungshaft in das SS-Sonderlager Hinzert eingewiesen. Als Entlassungstermin wurde in dem Schreiben der Gestapo Saarbrücken (Arolsen Archives, DocID-453750) der 21. März 1942 genannt. Doch das war nicht der Fall. Alwin Klein verlor darauf nicht nur seine Freiheit, sondern auch sein Leben. Alwin Klein war in Hinzert für das Zubereiten des Schweinefutters eingeteilt. Dafür musste er einen Kessel mit Kartoffeln auf dem Feuer kochen. Dabei unterlief ihm ein Missgeschick. Er ließ den Kessel ohne Wasser auf der Feuerstelle stehen, so dass er zersprang. Das wiederholte sich, worauf er wegen „Sabotage im Arbeitslager“ angeklagt in das Gefängnis Sankt Wendel verbracht. Die Wahllosigkeit und Willkür, mit der Anschuldigungen erhoben wurden, zeigt sich daran, dass man ihm nicht „Arbeitsverweigerung“, sondern „Arbeitsvertragsbruch“ vorwarf. (LA SB, JVA.SB 10116) und deswegen über ihn Schutzhaft verhängte. Drei Tage vor seiner Entlassung wurde der entsprechende Strafbefehl von der Stapo Saarbrücken erlassen, worauf Alwin Klein von dort in das Konzentrationslager Buchenwald überführt wurde. Bis zu seiner Überführung in das Konzentrationslager Buchenwald am 15. Mai 1942 hatte man ihm dort Feldarbeit zugewiesen. (LA SB, JVA.SB 10116) Seine offenkundige Behinderung spielte hier wie auch in Buchenwald keine Rolle. Dort kam er in das Kabellegerkommando (LA SB, LEA 14077).
Die Anklagepunkte „Arbeitsbummelei“ und „Arbeitsverweigerung“ wegen der er nach Hinzert gekommen war, bedeuteten im Fall einer Überstellung in ein Konzentrationslager, dass er als sogenannter „Asozialer“ mit einem Schwarzen Winkel markiert worden wäre. Die Anklage wegen „Sabotage im Arbeitslager“ (Arolsen Archives, DocID_6278593) wurde jedoch als politischer Akt gewertet und Alwin Klein wurde in der Häftlingspersonalkarte mit einem Roten Winkel gekennzeichnet, den die politischen Häftlinge tragen mussten. Es war jedoch eher ein Akt der Willkür des damaligen Kommandanten des SS-Sonderlager/KZ Hinzert Egon Zill. Er erklärte die beiden Missgeschicke zu einer Handlung des politischen Widerstands. Der SS-Mann Egon Zill war für seinen harten Umgang mit den Inhaftierten bekannt. Alwin Klein war in Hinzert, als Zill von Dezember 1941 bis April 1942 dort Kommandant war. Der als äußerst brutal geltende Zill war vormals Leiter des KZ Buchenwald gewesen. Der kostenlos in ARD-SOUNDS zum Download stehende Podcast „NS-Cliquen“ mit dem Geschichtswissenschaftler und führenden Experten in Sachen NS-Täter-Forschung, Dr. Stefan Hördeler informiert über die Biographie von Egon Zill und seiner Bedeutung im Gefüge der Tätergesellschaft im Nationalsozialismus.

Herrschaft und Alltag. Ein Industrierevier im Dritten Reich. Band 2 der Reihe "Widerstand und Verweigerung im Saarland 935-1945"

Zweiter Band der Reihe „Widerstand und Verweigerung im Saarland 1935-1945“

In der Zeit des Nationalsozialismus war „Sabotage“ als Ausdruck einer widerständigen Arbeiterschaft eher Mythos denn Tatsache, lautet die Feststellung von Klaus-Michael Mallmann und Gerhard Paul aufgrund ihrer Forschungen. Ihr Urteil ist eindeutig: „Arbeitsbummelei und Sabotage waren innerhalb der deutschen Arbeiterbewegung nie Kampfmittel gewesen und blieben daher auch während des Dritten Reichs die Ausnahme. Nur in wenigen Einzelfällen ist die Sabotage von Industrie- und Verkehrsanlagen überhaupt nachweisbar, wobei auch hier nicht immer klar ist, ob es sich dabei um vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, um natürlichen Verschleiß oder politisch motivierte Sabotage handelte. (…) Das Kampfmittel der Sabotage war nicht die Sache des deutschen Arbeiters.“ (Mallmann/Paul, 1991, S. 359)
Es war offenkundig auch nicht ein „Kampfmittel“ von Alwin Klein gewesen, der alles andere als ein zur Sabotage bereiter Widerständiger war. Er war ein junger Mann, der in einer auf Dauer aussichtslosen Situation gehandelt. Er war, um sich vor unerträglichen Schmerzen zu bewahren, die seine körperliche Einschränkung verursacht und auf die kein Arbeitgeber Rücksicht genommen hatte, seiner Arbeit ferngeblieben. Anstatt ihm eine andere Arbeit zu geben, wurde ihm „Arbeitsbummelei“ und „Arbeitsverweigerung“ angelastet. Es hatte keine Rechte, auf die er sich berufen konnte; niemand, der ihm half und im Fall der beiden Missgeschicke in Hinzert für ihn eine erträgliche Strafe gefunden hätte. Stattdessen wurde er als politischer Gegner markiert und nach Buchenwald gebracht. Dort fand er am 20. Januar 1943 im Alter von 21 Jahren den Tod. Seine Familie verpasst die Frist für den Antrag auf Entschädigung, um für den Verlust des Sohnes einen Geldbetrag und damit Anerkennung von dessen Leid zu erhalten. Als Begründung gab sein Vater an, dass man den für dieses unfassbare Unrecht und die damit verbundene Grausamkeit Verantwortlichen nicht habe schaden wollen. So blieben der Sohn wie auch seine eingeschüchterte Familie noch über seinen elenden, frühen Tod hinaus Opfer und die für seinen Tod Verantwortlichen wurden auf diese Weise in ihrem unmenschlichen Tun noch bestärkt.

Literatur

  • Wolfgang Benz: Deutsche Gesellschaften und ihre Außenseiter. In: Gemeinschaftsfremde.  Berlin 2016.
  • Max Hewer: Von der Saar bis zum Ebro. Saarländer als Freiwillige im Spanischen Bürgerkrieg 1936-1939. Saarbrücken 2016. Zu Heinrich Brenner: 84-87
  • Klaus-Michael Mallmann, Gerhard Paul: Das zersplitterte Nein. Saarländer gegen Hitler. Reihe „Widerstand und Verfolgung im Saarland 1935-1945“. Herausgegeben von Hans-Walter Herrmann. Band 1. Bonn u.a. 1989. S. 99-107
  • Klaus-Michael Mallmann, Gerhard Paul: Reihe „Widerstand und Verweigerung im Saarland 1935-1945. Hg von Hans-Walter Herrmann. Band 2: Herrschaft und Alltag. Ein Industrierevier im Dritten Reich. Bonn 1991. Zu Alwin Klein: S. 315, 358.

 

4. September 2026/von Sabine Graf
Schlagworte: Arbeit, Arbeitsbummelei, Arbeitserziehung, Arbeitserziehungslager, Arbeitsverweigerung, Buchenwald, Dachau, Deutschland, Empathtie, Frankreich, Fresnes, Gefängnis, Gestapo, Gestapo-Lager, Häftling, Hinzert, Hochverrat, Ideologie, Konzentrationslager, Landesverrat, Männer, Nationalität, Nationalsozialismus, Pragmatismus, Roter Winkel, Saarbrücken, Saarland, Sabotage, Schwarzer Winkel, Spanienkämpfer, Widerstand, Willkür
https://vektor.blog/wp-content/uploads/2024/09/Saar_MZ_Min_BK-LpB_D_std_3C_SVG-Crop.svg 0 0 Sabine Graf https://vektor.blog/wp-content/uploads/2024/09/Saar_MZ_Min_BK-LpB_D_std_3C_SVG-Crop.svg Sabine Graf2026-09-04 08:30:392026-08-27 16:58:06Kein Recht, keine Rücksicht, keine Gnade
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