Der Auszug aus dem vom Reichssicherheitsamt in Berlin am 16. Juni 1943 ausgestellten Haftbefehl für den Rechtsanwalt Dr. Johann Ludwig Steines und der damit verbundenen Anordnung der Sicherungsverwahrung erreichte den 1881 in Schwerdorf in Lothringen (heute: Schwerdorff, Departement Moselle) Geborenen im Saarbrücker Gefängnis Lerchesflur. Wenige Tage später kam er von dort in gerade im Aufbau sich befindende Gestapo-Lager Neue Bremm, zu dessen Errichtung er herangezogen wurde. Er ist damit ein Zeitzeuge des Lagers, ganz so wie der bereits hier vorgestellte Horst Bernard ein Zeitzeuge für die Geschichte der Gedenkstätte Gestapo-Lager Neue Bremm ist.
Zur Person im Spiegel der deutsch-französischen Konflikte der 1920er Jahre an Saar und Rhein
Der Rechtsanwalt Dr. Johann Ludwig Steines (1881-nach 1953) bezeugt mit seinem Leben gleich mehrfach die Zeit der 1920er bis in die 1950er Jahre an der Saar. Das Besondere an dem im heutigen Departement Moselle geborenen Juristen, der in Bonn, Heidelberg und Straßburg studiert und eine Frau aus Saarbrücken geheiratet hatte, waren dessen deutsch-französischen Verbindungen. Steines hatte in den 1910er Jahre als Rechtsanwalt in Metz und in derselben Funktion in den 1920er Jahren in Trier gearbeitet. (LA SB, LEA 1373) In Trier schloss er sich der „Rheinisch-autonomistischen Bewegung“, die für die Abspaltung des Rheinlandes vom Deutschen Reich und die Errichtung einer „Rheinischen Republik“ eintrat. 1923 hatte es entlang des Rheins mehrere Versuche gegeben, einen von Preußen und damit dem Deutschen Reich abgelösten Bund zu errichten. Diese Initiative kam aus dem katholischen-bürgerlichen Lager und war ein Gegenentwurf zum protestantischen Preußen und dessen Vormacht. Einer, der ebenfalls einen „Rheinischen Bundesstaat“ favorisierte, war der damalige Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer geleitet von dem Gedanken, damit die Spannungen zwischen Deutschland und Frankreich zu neutralisieren. Spoiler: Das gelang in den 1920er an Rhein und wie auch das Beispiel des Saargebiets zeigt nicht. Ebenso verhielt es sich nach 1945 bzw. mit dem von 1947 bis 1955 existierenden Saar-Staat. Das musste damals Adenauer, nun Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang mit der Abstimmung vom 23. Oktober 1955 über die Annahme oder Ablehnung des Europa-Statuts des Saarlandes abermals erfahren.
Immer noch und immer wieder: Separatismus galt als Hoch- und Landesverrat
Johann Ludwig Steines, bürgerlich sozialisiert, konservativ und katholisch sah es ähnlich wie Adenauer. Auch er trat für die Eigenständigkeit des Rheinstaates ein und übernahm nach dem Putsch im Jahr 1923 das Amt des Regierungspräsidenten in Koblenz. Dieses hatte er nur wenige Tage inne, dann wurde auch dieser Bund mit Hilfe der französischen Armee wieder aufgelöst. Obschon Frankreich an einem solchen staatlichen Gebilde Interesse und die Bestrebungen durchaus unterstützt hatte. Denn diese Republiken sollten an Frankreich orientiert sein. Steines war daher mit Fug einen Separatisten zu nennen. Damit war buchstäblich im Deutschen Reich kein Staat mehr zu machen. Die Folgen waren für die Separatisten weitgehend gleich: Ächtung und Verfolgung, womit der Verlust der Existenzgrundlage, nicht zuletzt bei einem Freiberufler, wie dem Rechtsanwalt Steines verbunden war. Daher ging er nach harten Jahren 1926 von Trier nach Paris und ließ sich dort als Rechtsanwalt nieder. Das war möglich, nicht zuletzt wegen seiner Nähe zu französischen Politikern wie Raymond Poincaré. 1930 folgte er dem Angebot der im Saargebiet vom Völkerbund eingesetzten Regierungskommission, in Saarbrücken als Notar zu arbeiten. Saarbrücken war die Geburtsstadt seiner verstorbenen Ehefrau. Er blieb dort bis 1932 und übersiedelte dann aufgrund der stärker werdenden Anfeindungen wegen seiner Nähe zu Frankreich nach Forbach. Dort konnte er abermals durch die Fürsprache von Raymond Poincaré bei den lothringischen Kantonalgerichten eine Zulassung als Rechtsanwalt erhalten und mit seiner Familie, zu der zwei Töchter (1919 und 1923 geboren) gehörten in der rue nationale 234 ein Haus bewohnen.

Häftlingspersonalkarte von Johann Ludwig Steines. Sie zeigt, dass er am 20. August 1943 in das Konzentrationslager Dachau kam. Quelle: AA, DocID10760224
Separatismus galt auch im damaligen Saargebiet als Frevel und nicht weniger als Landesverrat. Wer im Verdacht stand, ein Separatist zu sein, und das hieß vor allem, an Frankreich orientiert zu sein, der musste sich dagegen wehren, um weiterhin im Saargebiet arbeiten und leben zu können. Der Fall des damaligen Leiters der Staatlichen Kunst- und Kunstgewerbe Schule in Saarbrücken, Fritz Grewenig ist dafür beispielhaft. Man warf ihm vor, in der Schule Listen des an Frankreich orientierten und damit separatistischen Saar-Bundes ausgelegt zu haben. Grewenig verklagte denjenigen, der ihn verleumdet hatte. Es war der Direktor des Heimatmuseums der Stadt Saarbrücken, Hermann Keuth. Es kam zu einem Gerichtstermin, bei dem Keuth seine Schuld bekannte und die Behauptung zurückzog. Ein Separatist und zugleich ein Internationalist zu sein, das klingt aus heutiger Sicht paradox und muss daher mit einem Exkurs auf die Entstehung des Saargebietes erläutert werden. Das Saargebiet, also das heutige Saarland entstand in Folge des Paragraphen 45 des Vertrags von Versailles. Darin wurden Reparationszahlungen Deutschlands an Frankreich niedergelegt. Dafür wurde vom Regierungsbezirk Trier sowie von einem Teil der bayrischen Pfalz eine Region abgetrennt. Diese umfasste Hütten- und Bergwerke sowie Arbeitersiedlungen, deren Ertrag die Reparationsleistungen Deutschlands in Folge des Ersten Weltkriegs an Frankreich darstellten. Um das so entstandene Saargebiet zu verwalten, setzte der Völkerbund in Genf eine Regierungskommission ein. Nach 15 Jahren, also im Jahr 1935, sollten die Saarländerinnen und Saarländer darüber abstimmen, ob sie weiterhin auf diese Weise regiert werden wollten, also der Status quo gewahrt bleiben sollte, oder ob sie wieder zu Deutschland gehören oder sich an Frankreich anschließen wollten. Bekanntlich entschieden sich die Wahlberechtigten des Saargebietes am 13. Januar 1935 für Deutschland, ungeachtet, dass dort seit zwei Jahren die Nationalsozialisten regierten und eine Diktatur errichtet hatten.
In den 1920er Jahren bestand im Saargebiet kein Zweifel, wohin das Gebiet gehörte: zu Deutschland. Daher galt jegliche Aktivität der Völkerbundregierung, dem Saargebiet Eigenständigkeit zu verleihen, ob durch Ernennung eines für Denkmäler seit der Vor- und Frühzeit zuständigen Landeskonservator oder durch Gründung der Staatlichen Kunst- und Kunstgewerbeschule oder eines Staatlichen Kunstmuseums mit eigener Sammlung zeitgenössischer Kunst als Versuch, die Verbindung zu Deutschland, dessen Geschichte, Gesellschaft und Kultur zu kappen. Das galt ebenso für die Versuche, etwa durch den von der Regierungskommission geförderten Aufbau einer international bestückten Kunstsammlung die Grenzen der Region zu erweitern und damit aus Sicht der nationalorientierten Vertreter aus Kultur, Verwaltung, Politik und Gesellschaft der Saarregion diese von Deutschland zu entfremden. Dabei waren die Regierungskommission und Frankreich eins, beides stand zwischen dem Saargebiet und Deutschland. Daher war alles, was die Eigenständigkeit des Landes betonte, die Nähe zu Frankreich zeigte oder sich, wie die Sammlung zeitgenössischer Kunst des Staatlichen Museums international gab, nichts weniger als ein Angriff des Feindes, also Frankreich. Separatismus und Internationalismus waren hier, so paradox es klingt, dasselbe, da beides die das Saargebiet und seine Bewohner:innen weg von Deutschland führen sollte.

Beitrag in der „Saarbrücker Zeitung“ vom 14. Juli 1928: Das Angebot von kostenlosem Französischkurs für Lehrer aus dem Saargebiet galt als „verschwommener Internationalismus“ und als Versuch die Verbindung des Saargebietes zu Deutschland zu kappen. Quelle: Saarbrücker Zeitung
So stand am 14. Juli 1928 in der „Saarbrücker Zeitung“ unter dem Titel „Saarländische Lehrer für Genf?“ eine kritische Betrachtung des Angebotes des Völkerbundes von Französischsprachkursen in Genf für saarländische Lehrer. Diese wurde von der „Saarbrücker Zeitung als „Versuch verstanden, diese (die Lehrer:innen, S.G.) von der deutschen Kultur zu entfremden bzw. dafür zu sorgen, dass sich ein „verschwommener Internationalismus“ breitmache.
Das Saargebiet der 1920er Jahre und der existenzgefährende Vorwurf ein Separatist zu sein
Dieses Klima im Saargebiet war für Rechtsanwalt und Notar Steines nicht zuträglich. Der Umzug in fünf Kilometer entfernte Forbach war daher angezeigt. Doch ungeachtet seiner Nähe zu Frankreich galt auch er am 1. September 1939 nach Südfrankreich evakuiert. Er bezeichnet sich in seinem Verfolgungsbericht als „Elsass-Lothringer deutscher Abstammung“, was seine Einweisung in ein Lager im Landesinneren von Frankreich während des Westfeldzugs im Mai 1940 und damit als „Feindlicher Ausländer“ bewirkt hatte. Es fehlten jedoch die Angaben über den Ort, an dem das Lager gewesen war. Er kehrte am 3. Oktober 1940 nach Forbach zurück und wurde von dort am 21./22. November 1940, wie er angibt, wieder als Franzose deutscher Abstammung ohne seine Familie mit 100.000 Lothringern der Grenzregion von den Nationalsozialisten ins Landesinnere verschleppt. Das geschah ungeachtet seines von ihm gegenüber der Gestapo hervorgebrachten Hinweises, dass er Deutscher sei. Diese Maßnahme galt dem „Großteil der frankophonen und daher als politisch unzuverlässig geltenden lothringischen Familien, rund 100.000 Personen“ (Krebs 2009), die nach Innerfrankreich umgesiedelt wurden. 328 lothringische Ortschaften blieben regelrecht entvölkert zurück. Wer bleiben durfte, wurde „gegen unseren Willen“, sprich „Malgré nous“ als Deutscher zur Wehrmacht oder zum Reichsarbeitsdienst eingezogen. Nicht wenige Männer verweigerten sich und flüchteten. Auch sie sollten später mitsamt ihren in sogenannte „Sippenhaft“ genommenen Frauen, Schwestern und Töchtern in das Gestapo-Lager Neue Bremm eingewiesen und von dort in Konzentrationslager überstellt werden.
1940 kamen die ins Exil getriebenen Menschen nach mehrtägiger Bahnfahrt in der Bergbauregion bei Carmaux an. Dort fanden, wie schon 1935 die in diese Gegend gebrachten Saarländer, die nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses vom 13. Januar 1935 und ebenfalls von Forbach bzw. später von Straßburg aus dorthin gebracht wurden, Arbeit in den dort ansässigen Bergwerken und Eisenhütten. Johann Ludwig Steines, der zu diesem Zeitpunkt 59 Jahre alt war, fand keine Arbeit, sondern lebte von 400 Franc staatlicher Unterstützung im Monat. Er konnte in einem nahegelegenen Kloster Orgel spielen und fand in Valence d’Albigeois Freunde. Jedoch begannen nach der Besetzung der ehemals freien Südzone im November 1942 auch hier die Verhaftungen durch die Gestapo unter den Exillierten. Eine Verhaftungsaktion am 20. Mai 1943 galt dort lebenden Politikern, Offizieren und ihm, der auch in den Akten der von den Nationalsozialisten besetzten Pariser Ministerien vorkam, wie Steines in seinem Verfolgungsbericht aus Dachau im Mai 1945 an den Chef der Militärverwaltung in Saarbrücken schrieb. Er wurde verhaftet und kam über die Gefängnisse Albi, Toulouse, Fresnes und Cherche-Midi und Trier, die er bis zum 20. Juni 1943 durchlief in Saarbrücken an. Dort kam er zuerst in das Gefängnis Lerchesflur und galt hier, wie er schrieb, als „Staatsfeind Nr. 1“, womit er nicht Unrecht hatte.
Steines in Saarbrücken: „Seine Tätigkeit ist mit den Interessen des Reiches unvereinbar“
Als Anhänger und Repräsentant der Rheinischen Republik und somit als Parteigänger des Separatismus lautet der Haftgrund Hoch- und Landesverrat sowie, so Steines selbst, „Verrat militärischer Geheimnisse“. „In dem berüchtigten grünen Wagen wurden wir hinauf befördert,“ schildert Steines die Fahrt vom Hauptbahnhof in das Gefängnis. „Saladier“, Salatkorb, diese Bezeichnung hatten die französischen Häftlinge für den grünen Zellenwagen genutzt, gelegentlich tauchte auch die Bezeichnung „Grüne Minna“, (Bernard 2014, S. 145) auf. Es zeigt jedenfalls, dass hier die Erinnerung von Dr. Steines korrekt ist. So kam er aus Frankreich über Trier zuerst in das Saarbrücker Gefängnis. Dort wurde er zur Zwangsarbeit herangezogen und musste „Ledertaschen anfertigen“, was ihm einige Schwierigkeiten machte: „Ich konnte Latein, Griechisch, Französisch sprechen, aber eine Ledertasche konnte ich mit dem besten Willen nicht zusammenbasteln. Ich hatte eben keine Handfertigkeiten und war diese primitive Arbeit nicht gewöhnt.“ Dementsprechend wurde er von den Aufsehern behandelt. „Nach 14 Tagen wurden wir verladen“, so Steines. Jedoch wurde er nicht entlassen, sondern „direkt in das Lager Neue Bremm“ überstellt. Das Lager befand sich damals gerade im Aufbau und Häftlinge wie Johann Steines wurden zum Aufbau herangezogen. Seine Aussage informiert über die Anzahl der Häftlinge und deren Herkunft: „Als das Lager von uns ‚gegründet‘ wurde -es war im Juni 1943 – waren wir etwa 20 Saarländer, 40 Franzosen, 40 Polen aus der Merlebacher Kohlenindustrie und etwa 10 russische Kriegsgefangene. Ich war nur zwei Monate dort, bevor ich nach Dachau überstellt wurde. Jeder wurde nach seinen Fähigkeiten dort in der Arbeit eingesetzt, wo es nottat, das alte aufgegebene Arbeitslager -was es vorher war – von uns instandgesetzt werden musste.“ Soweit Steines, der am 14. August 1943 in das Konzentrationslager Dachau überführt wurde und dort bis zur Befreiung des Lagers blieb und erst am 2. Juli 1945 von dort ins Saarland zurückkehrte.

Haftbogen von Johann Ludwig Steines im Konzentrationslager Dachau. Auch gegen ihn wurde Schutzhaft verhängt. Quelle: AA, DocID10319819
Das ist bekannt, weil er sich gegen ihn von Adolf Schütz erhobene Vorwürfe des Denunziantentums zur Wehr setzte. Hierzu eine kurze Wiederholung aus einem bereits veröffentlichten Text, der darüber informiert, wer Adolf Schütz aus Völklingen war:
Haftgrund „Rotspanienkämpfer“: Über Saarbrücken nach Dachau, aber nicht…
Auch der Stuckateur Adolf S. aus Völklingen teilte große Teile seiner Biographie seit 1935 mit Heinrich B. und Jakob W.: Exil in Frankreich, den Eintritt in die Internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg, das Internierungslager bei Kriegsbeginn, die Eingliederung als sogenannter Prestatär in einem Arbeitskommando für Ausländer, die Wiederaufnahme der Arbeit in der bis November 1942 freien Südzone sowie die Verhaftung in den Folgemonaten durch die Gestapo und Rücktransport über Fresnes und Trier nach Saarbrücken. Im Alter von 30 Jahren begann die Flucht und damit die Zeit in verschiedenen Lagern. Zwar war er mit Ehefrau und Kind emigriert, doch muss in den Jahren des Exils und der Zeit in Spanien und den zermürbenden, fordernden Kampfeinsätzen, einer schweren Erkrankung an Ruhr die Trennung erfolgt sein. Wie andere Saarländer fand auch er Arbeit in einem Bergwerk in der Region um St. Etienne. Dort erfolgte seine Festnahme im Februar 1943 und nach mehreren Stationen kam er nicht direkt von Frankreich nach Saarbrücken, sondern war einige Tage in Trier in Haft, bevor er am 10. April nach Saarbrücken kam. Er wurde jedoch nicht in das Gestapo-Lager Neue Bremm eingewiesen, wie es bei Max Hewer (Hewer 2016, S. 238) heißt, da das Lager erst in der zweiten Julihälfte 1943 in Betrieb genommen wurde. Dafür spricht, dass der erste Transport aus Frankreich von 58 Französinnen am 18. Juli 1943 nicht sofort in das Lager Neue Bremm gebracht, sondern im Saarbrücker Schloss, dem Sitz der Gestapo untergebracht worden war. Das lag auch daran, dass das Frauenlager erst im Ende 1943 errichtet worden war, sondern auch, dass das Männerlager zu diesem Zeitpunkt erst im Aufbau war. Auch lautet der Absender eines Briefes, den Adolf S. an seine Freundin am 26. Mai 1943 schrieb, „Gefängnis Saarbrücken, General-Schroth-Straße 37“. Darin fordert er sie auf, ihre gemeinsame Wohnung aufzulösen und sich für den Arbeitsdienst in Deutschland zu melden, in der Hoffnung, sie sich dort wiederzusehen (LA SB, JVA.SB 4234).

Der Personalbogen von Adolf Schütz nennt den Haftgrund „Sp-K“ = „Spanienkämpfer“ und damit wurde Schutzhaft gegen ihn erlassen. Quelle: AA_DocID_90425216
Er gibt in seiner Landesentschädigungsakte (LA SB, LEA 18691) an, dass er vom 20. Juni bis zum 5. Juli 1943 im Lager Neue Bremm gewesen war. Möglich ist jedoch, dass er zum Aufbau des Lagers herangezogen worden war, bevor er auf Transport nach Dachau geschickt wurde. Am 9. Juli 1943 wurde er mit der Häftlingsnummer 49601 im Konzentrationslager Dachau registriert. Er wurde am 3. Mai 1945 auf dem Todesmarsch bei Waakirchen befreit. Er kehrte nach Völklingen zurück und verstarb 1957 in Stuttgart.
Begegnung im Gestapo-Lager Neue Bremm: Denunziation oder nicht…
Adolf Schütz kam am 20. Juni 1943 am selben Tag wie Johann Steines in das Lager Neue Bremm, weswegen nun feststeht, dass die Aussage in seiner Akte zutrifft. Er kam 1948 um Entschädigung für seine Inhaftierung im Konzentrationslager Dachau ein. In einem Schreiben vom 12. Februar 1948 belastete er Johann Steines, der mittlerweile als Leiter des Amtes für Wiedergutmachung politischer Schäden beim Regierungspräsidium Saarbrücken und damit auch für den Antrag von Adolf Schütz zuständig war. Steines bekleidete nach 1945 wieder wichtige Ämter. Von 1945 bis 1946 war er Landrat Ottweiler, ab 1947 Oberregierungsrat und stellvertretender Präsident des Saarländischen Verwaltungsgerichtshofs und Leiter des Amtes für Wiedergutmachung politischer Schäden beim Regierungspräsidium Saarbrücken, setzte sich 1946, so das Protokoll 26.09.1946 einer Sitzung beim Regierungspräsidium (Dossier Steines, DOK DSt 28) für die Einrichtung von Betreuungsstellen für die Opfer der Faschismus in allen Städten und Landkreisen ein sowie den Ausbau der Zentralstelle in Saarbrücken. Er stellte auch Kriterien dafür auf, die klärten, wer ein Opfer des Faschismus war.
Schütz belastete Steines schwer, wie aus dem in der Landesentschädigungsakte von Johann Steines erhaltenen Schreiben hervorgeht. Dieser sei im Lager Neue Bremm „Kapo bei den Russen“ gewesen und hätte ihn denunziert, so dass er von Saarbrücken in das Konzentrationslager Dachau verlegt wurde. Auch Adolf Schütz berichtete daher über die Anfänge des Lagers: „Wir sollten das Lager aufbauen und wurden als Handwerker herausgezogen.“ (LA SB, LEA 1373) Auch machte er Aussagen über die Haftgründe der Internierten: „Als einzige politische Gefangene wurden wir auf eine Stube verlegt, auf der nur solche Leute waren, die – aus anderen Gründen – Arbeitsverweigerung u.dgl. – eingesessen haben.“ (LA SB, LEA 1373). Hier grenzt sich der aus politischen Gründen verfolgte von Zwangsarbeitenden und anderen Personen ab, denen man Arbeitsverweigerung unterstellte, ohne dabei deren Motivation zu kennen bzw. anzuerkennen, dass dieser Vorwurf oft der Willkür eines Vorgesetzten geschuldet war und vielfach Zwangsarbeitende aus Osteuropa traf. Davon betroffen war auch der damals 21-jährige Jean Dolmeta aus Marseille, der beim Schienenverlegen mithelfen musste. (Bernard 2014, S. 188f.) Als seine Vorgesetzten seine Arbeitsleistung ungenügend fanden, wurde er zur Arbeitserziehung in das gerade entstehende Lager Neue Bremm eingewiesen. Das zeigt bereits, welche verschiedenen Funktionen das Lager Neue Bremm hatte. Jedoch stellt sich hier auch die Frage: Wo bleibt hier die Solidarität mit den Werktätigen oder überhaupt mit den Mithäftlingen? Diese Unterscheidung von Schütz verweist auf die Konflikte und Hierarchien in der Häftlingsgesellschaft, die sich auch auf Anerkennung als Opfer der Faschismus bzw. des Nationalsozialismus und die damit verbundene Entschädigungszahlung auswirkte. Sogenannte „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ wurden erst 2020 als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Nach 1945 wurde von den aus politischen Gründen im Nationalsozialismus Verfolgten aus ideologischen Gründen jeglicher Anspruch der Betroffenen als Opfer des Nationalsozialismus zu gelten und daher entschädigungswürdig zu sein abgelehnt.
Stattdessen betonte Schütz, dass die Mitgefangenen „offenen Ohrs lauschten“, wenn er und seine ebenfalls im Spanischen Bürgerkrieg gewesenen Mitgefangenen in der Stube davon sprachen. Das habe schließlich, so Schütz, zu einer Einweisung in das Konzentrationslager Dachau geführt: „Eines Tages wurde ein Kamerad von uns zum SS-Obersturmführer (der inzwischen aufgehängt wurde) gerufen und ‚vernommen‘. Es wurde ihm zur Last gelegt, kommunistische Zersetzungsarbeit zu betreiben. Gleich darauf wurde auch ich gerufen und dem gleichen Verhör unterzogen. Unterwegs hatte ich unseren Stubenältesten getroffen und zum SS-Obersturmführer mitgenommen. Der Stubenälteste wollte diesem beibringen, dass wir keine kommunistische Zersetzungsarbeit betrieben, sondern lediglich unsere Erlebnisse erzählt hatten. Ich wollte nur wissen, wer uns zur Anzeige gebracht hatte, damit wir uns gegenübergestellt werden sollten. Der SS-Obersturmbannführer sagte uns auch, dass Dr. Steines derjenige gewesen sei, der die Anzeige erstattete. Nebenbei bemerkt war Dr. Steines „Kapo“ bei den russischen Häftlingen. Der SS-Obersturmbahnführer sagte, er könne nichts mehr daran ändern, die Gestapo sei bereits unterrichtet und würde uns abholen. Daraufhin landeten wir in Dachau. (…) Es ist also ohne Zweifel, dass meine Einweisung in das KZ Dachau nur auf die Denunziation von Dr. Steines zurückzuführen ist.“ (LA SB, LEA 1373).

Effektenverzeichnis von Johann Ludwig Steines, erstellt bei seiner Einlieferung in das Konzentrationslager Dachau am 20. August 1943. Quelle: AA, DocID10319816
Über das Gestapo-Lager Neue Bremm und sein Wachpersonal und die Häftlinge
Dazu ist anzumerken: Das Lager Neue Bremm war ein Gestapo-Lager, so dass die Gestapo nicht extra unterrichtet werden musste. Dass Steines zum Stubenältesten gemacht wurde, lag auch daran, dass er zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung bereits 62 Jahre alt gewesen war. Hingegen bestritt er den Vorwurf, „Kapo bei den Russen“ im Lager Neue Bremm gewesen zu sein. Diese Funktion habe es zur Zeit seines Aufenthaltes nicht gegeben, behauptet er. Was es damit auf sich hat, habe er erst in Dachau erfahren. Das ist nachvollziehbar, da der im Lager Neue Bremm als „Kapo“ eingesetzte Funktionshäftling, der Russe Eduard Regulski (Thalhofer 2019, S. 162f.) erst dauerhaft diese Aufgabe übernahm, als ab dem 16. August 1943 regelmäßig Transporte aus Frankreich eintrafen. Zu diesem Zeitpunkt war Steines bereits Häftling in Dachau bzw. hatte gerade das Lager Neue Bremm in Richtung Dachau am 14. August 1943 verlassen. Regulski war der einzige Gefangene, der in den eineinhalb Jahren, in denen das Lager Neue Bremm bestand in dieser Funktion tätig (Thalhofer 2019, S. 164/165) Im Lager Neue Bremm wechselten ansonsten, aufgrund der in einem Durchgangs- und Erziehungslager hohen Fluktuation der Häftlinge diese Aufgaben sehr oft. Es kann sein, dass Steines und Schütz diese Funktion unterschiedlich verstanden:
Steines schien sie aufgrund seines Alters als selbstverständlich, während Schütz diese Funktion ideologisch sah und damit Terror verband. Dazu passt der Vorwurf der Denunziation. Steines schildert hingegen den Vorgang anders: Schütz und weitere vier ehemalige Spanienkämpfer hätten laut über ihre Zeit im Bürgerkrieg gesprochen. Das habe der Wachmann „Trocour“ gehört, so Steines, der diesen als 60-jährigen ehemaligen Bergmann aus Riegelsberg beschrieb, und daraufhin die Lagerleitung informiert. Damit war Nikolaus Drokur gemeint. Der pensionierte Bergmann aus Riegelsberg wurde bei dem von April bis Juni stattgefundenen Prozess gegen das Lagerpersonal der Neuen Bremm in Rastatt wegen der im Lager Neue Bremm gegen die Häftlinge begangenen Taten zum Tod durch Erschießen verurteilt. Er denunzierte, so schildert es Steines, die fünf Spanienkämpfer als „kommunistische Zelle“, wozu auch Steines und andere Häftlinge aussagen mussten. Drokur war für dieses Vorgehen bekannt, wie der Zeuge Alfred Mayer im Rastatter Prozess aussagte: „Drokur spionierte bei den Häftlingen, indem er sich mit ihnen unterhielt und versuchte, dadurch irgendetwas herauszufinden. Dann denunzierte er sie und misshandelte die Gefangenen so viel er konnte.“ Thalhofer 2019, S. 159)
Daraufhin kamen Schütz und die anderen Spanienkämpfer nach Dachau. Dass dies nur aufgrund der Denunziation durch Drokur und die Zeugenaussagen der Mithäftlinge geschehen wäre, verkannte die gängige Praxis im Umgang mit Spanienkämpfern. Steines erwähnt in seinen Unterlagen (Dossier Steines, LpB Saarland), die seiner Antwort (LA SB, LEA 1373) auf das Schreiben von Schütz zugrunde lagen, dass er darüber mit einem anderen ehemaligen Spanienkämpfer gesprochen habe. Dieser erläuterte ihm den Haftweg eines Spanienkämpfers wie folgt: Nach deren Verhaftung in Frankreich durch die Gestapo und in ein Lager in der Nähe ihres Herkunftsortes gebracht. Dort wird geprüft, ob noch eine Haftstrafe vorliegt, die noch zu verbüßen ist, ob die Betreffenden noch wegen Hochverrats vor Gericht gestellt oder direkt in Schutzhaft genommen und in ein Konzentrationslager überstellt werden. Der Blick auf die im Gestapo-Lager Neue Bremm inhaftierten Saarländer, die in den Internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg gekämpft hatten, genügt, um zu sehen, dass diese Schilderung zutraf.

Porträtfotografie von Adolf Schütz (1905-1957)
Quelle: Arolsen Archives, DocID90425217
Der Haftweg von Schütz und den vier weiteren Spanienkämpfern hätte daher aus dem Gestapo-Lager Neue Bremm nicht in die Freiheit geführt. Die Anschuldigungen gegen Steines waren daher fragwürdig und trafen nicht zu. Selbst wenn er sich dessen schuldig gemacht hätte, was Schütz ihm vorwarf, hätte das nichts an seiner Einweisung in ein Konzentrationslager geändert.
Opferkonkurrenzen, Opferhierarchien, wenn es um Fragen der Entschädigung geht
Die Verleumdung von Johann Ludwig Steines durch Adolf Schütz verwies auf die bestehenden Opferkonkurrenzen, aber auch auf einen Generationen- wie auch Gesellschaftskonflikt. Schütz war 38 Jahre alt und Steines war 62, als beide im Lager Neue Bremm im Juni 1943 aufeinandertrafen. Es können nur wenige Tage gewesen sein, da Schütz bereits am 9. Juli 1943 in Dachau registriert wurde. Schütz war 25 Jahre jünger als der bereits verwitwete Steines und Vertreter einer anderen Generation und politischen Weltanschauung: Der eine bürgerlich-konservativ, der andere Kommunist, beide in Schutzhaft, beide politische Häftlinge für die Nationalsozialisten, aber die Haftgruppen untereinander sahen Unterschiede und grenzten sich gegeneinander ab. Die Träger der Roten Winkel, die aus politischen Gründen in Haft waren, wollten nicht mit den Trägern der Schwarzen, Grünen oder Rosa Winkeln gleichgesetzt werden. Darauf verweist noch die Aussage von Schütz, dass nur er und die vier weiteren Spanienkämpfern als „politische Häftlinge“ im Lager Neue Bremm waren, während alle weitern wegen „Arbeitsverweigerung“ dort in Haft waren. Dass auch Steines dort in Haft war und Gefangener wie er selbst war, schien ihm nicht erwähnenswert. Wie stark die Abgrenzung der politischen Häftlinge bzw. der Roten Winkeln zu Schwarzen, Grünen oder Rosa Winkeln nach 1945 war, als es an Entschädigungen und Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus ging, nicht zu reden.
Ein Zeitzeuge des 20. Jahrhunderts aus der Saarregion mit einer beachtlichen Zahl von Dokumenten
Doch auch Johann Ludwig Steines grenzte sich, nicht zuletzt mit einem hohen Maß an Standes- und Bildungsdünkel von Menschen wie Schütz und anderen sozial Schwachen bzw. nicht-bürgerlichen Existenzen ab. Dabei begrüsste er, der selbst Opfer war, das Vorgehen der Gestapo gegen diese Menschen in seiner Entgegnung gegen von Schütz gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Menschen wie Schütz vertraten „jener(n) megalomanische(n) Mythos aus schiefem Blickfeld asozialen Klassenhasses, spanisch-bolschewistischer Bürgerkriegsideologie, verbunden mit Tendenzlügen gegen angesehene Bürger, Beamte und Politikern aus anderen Lagern, die eben einen anderen Werdegang, eine bessere Schulung und Bildung ihnen entgegensetzen können. (…) Als wir aus Dachau durch die Amerikaner entlassen wurden, bedauerten wir lebhaft, dass gewisse Elemente, Unruhestifter und Volksaufwiegler ebenfalls entlassen wurden und wieder auf die Menschheit gelassen wurden. Die Gestapo hatte nämlich aus Deutschland und Österreich alle Eckensteher, notorische Säufer, Stänkerer und Revolutionäre aus dem Spanischen Bürgerkrieg etc. in die Lager in Sicherheitsverwahrung gebracht und die ruhigen, besseren Elemente mit ihnen zusammengesperrt – Oberlandesgerichtspräsidenten, Studiendirektoren, Rechtsanwälte, Regierungsräte, Polizeikommissare, Barone, Grafen und Fürsten und Beamte aller Kategorien in der geheimen Absicht, letztere physisch und moralisch zu vernichten.“

Auch für die Zeit nach 1945 ist Johann Ludwig Steines ein Zeitzeuge. Quelle: AA, DocID10319817
Hier zeigte sich bereits der Antikommunismus der 1950er Jahre, der die kurze Zeit des „Nachkriegs-Antifaschismus“ im Zuge des Kalten Krieges ablöste. Johann Ludwig Steines blieb ein Vertreter eines bürgerlichen Konservativismus, der einst den Nationalsozialismus mitgetragen hatte und schließlich, wie der Lebenslauf von Johann Ludwig Steines zeigte, dessen Opfer wurde. Ob Bürgerliche oder Kommunisten: Der Nationalsozialismus machte sie gleich, indem er sie zu seinen Gegnern erklärte. Das Dossier Johann Ludwig Steines stellt anhand einer Fülle von Dokumenten einen Zeugen seiner Zeit vor. Der Bogen spannt sich dabei von der Rheinischen Republik der frühen 1920er Jahre, der NS-Zeit zu den ersten Jahren des Saar-Staats. Quellenkritik ist hierbei unabdingbar. Dennoch finden sich in den Aufzeichnungen von Johann Ludwig Steines auch viele Informationen über die Anfänge des Lagers Neue Bremm und die Situation im Saarland nach 1947, als es um Fragen der Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus ging. Es ist lohnenswert, hiermit weiterzuarbeiten.
Literatur
- Horst Bernard: Das Lager Neue Bremm. Ehemalige Häftlinge erinnern sich. Saarbrücken 2014.
- Dossier Steines, Bestand LpB Saarland.
- Max Hewer: Von der Saar bis an den Ebro. Saarländer als Freiwillige im Spanischen Bürgerkrieg. Saarbrücken 2016.
- Elisabeth Thalhofer: Neue Bremm. Geschichte des Saarbrücker Gestapo-Lagers. Saarbrücken 2019.